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Die Anhörung

Foto: lpa

Dreieinhalb Stunden lang dauerte Einvernahme der mutmaßlichen Opfer religiös motivierter Misshandlungen am Bozner Landesgericht.

Der Spiegelsaal der Staatsanwaltschaft in der Bozner Cesare-Battisti-Straße, in dem normalerweise minderjährige Missbrauchsopfer angehört werden, ist seit zwei Jahren coronabedingt geschlossen. Aus diesem Grund fand die Befragung der beiden Minderjährigen aus dem Tauferer Ahrntal am Bozner Landesgericht statt.

Unter technisch komplizierten Umständen: Die beiden Zeugen befanden sich in einem anderen Raum als die Anwälte, die per Video mit dem Befragungszimmer verbunden waren.

Die fünf tatverdächtigen Frauen verfolgten die Einvernahme ebenfalls per Video vom Frauengefängnis von Trient aus, durften aber keine Fragen stellen.

Die beiden Kinder einer der fünf Mitte Dezember wegen Misshandlung verhafteten Frauen antworteten umfassend auf die Fragen von Voruntersuchungsrichter Emilio Schönsberg und eines im zur Seite gestellten Psychologen. Der Gerichtstermin dauerte dreieinhalb Stunden.

Es ging dabei um die Bestätigung der Beweise, welche die Staatsanwaltschaft Anfang Dezember mittels versteckter Kameras in den Wohnungen der Tatverdächtigen gesammelt hatte: Die fünf Frauen, die sich in einer klosterähnlichen Gemeinschaft zusammengeschlossen hatten, traktierten dort die beiden Minderjährigen in Erwartung der angekündigten Ankunft des Teufels am 8. Dezember 2021. Mit Zwangsgebeten, Drohungen und Züchtigungen.

Die Aussagen der beiden Kinder, zu denen nun ein Protokoll angefertigt wird, sind vor allem in Bezug auf die rechtliche Einstufung der Handlungen von Belang. Die Staatsanwaltschaft ließ die Frauen wegen Misshandlung in der Familie verhaften, das Freiheitsgericht, das einen Enthaftungsantrag kürzlich ablehnte, geht von Folter aus.

Für die Erfüllung dieses Tatbestandes fehle das subjektive Element, betont hingegen Verteidiger Nicola Nettis. „Die Anhörung der Kinder war notwendig und richtig, um Klarheit zu schaffen, was tatsächlich vorgefallen ist“, betonte er nach der gestrigen Befragung.

Inzwischen hat Nettis die angekündigte Kassationsbeschwerde gegen die Verfügung des Freiheitsgerichts hinterlegt. (tom)

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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