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Das neue Kindergeld

Foto: lpa/pixabay

In Südtirol werden ab Juli die Landesleistungen für Familien angepasst. Das Landesfamiliengeld wird zu einer Universalleistung für alle Familien.

von Lisi Lang

Auf gesamtstaatlicher Ebene wird ab März 2022 das neue einheitliche Familiengeld eingeführt, welches Familien mit Kindern bis zum 21. Lebensjahr unterstützt. „Die verschiedenen staatlichen Leistungen werden im Wesentlichen zu einer Leistung zusammengefasst“, erklärt Waltraud Deeg. Die Familienlandesrätin geht davon aus, dass rund 75.000 Familien in Südtirol dieses neue staatliche Familiengeld in Anspruch nehmen können. „Und deswegen werden wir unsere Landesleistungen im Hinblick auf diese staatlichen Änderung – die im Wesentlichen eine gute ist, in einigen Punkten aber sicher noch etwas verbessert werden kann – anpassen“, erklärt Waltraud Deeg.

Ab Juli werden diese Anpassungen der Landesleistungen greifen, die Landesregierung hat den entsprechenden Beschluss am Dienstag genehmigt. „Weil wir damit rechnen, dass es bei der Umstellung auf staatlicher Ebene doch einige Schwierigkeiten geben könnte, greifen unsere Neuerungen ab dem 1. Juli 2022“, erklärt Deeg. Bis dahin werden die bestehenden Leistungen weiterhin wie gewohnt ausbezahlt, auch neue Anträge können weiterhin bei den Patronaten oder online eingereicht werden.

Durch die Anpassungen der Landesleistungen an die staatlichen Entwicklungen  will das Land in erster Linie Vereinfachungen für die Familien erreichen. Auch will man die Systeme besser aufeinander abstimmen und gleichzeitig auf noch mehr Familien ausdehnen. „Wir haben uns überlegt, wie wir uns aufstellen können, um neue Wege gehen und Akzente setzen zu können“, sagt Waltraud Deeg.

Die erste Neuerung betrifft das Landesfamiliengeld. Ab Juli wird das Landesfamiliengeld (monatlich 200 Euro bis zum Kindergarteneintritt bzw. bis zum 3. Geburtstag des Kindes) zu einer einkommens- und vermögensunabhängigen Leistung, um die über einen einfachen Antrag (online oder über ein Patronat) angesucht werden kann.

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