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Suche nach dem Leck 

Der Glasturm (Foto: Cgriplan Tscholl)

Das PPP-Verfahren zum Neubau der Kölner Hütte liegt auf Eis, die Betreiber müssen die geologische Situation am Standort neu belegen. Derweil ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verrats von Amtsgeheimnissen. 

von Thomas Vikoler 

Sogenannte PPP-Verfahren sind, juristisch gesehen, ein vergleichsweise junges Phänomen. Zu deren Regeln gehört u.a., dass Daten zu laufenden Verfahren von öffentlichen Verwaltungen unter Verschluss gehalten werden müssen. Kurz: Solange ein Prüfungsverfahren zu einem Project-Financing-Antrag nicht abgeschlossen ist, dürfen keine Informationen aus diesem veröffentlicht werden. Auch zur Sicherstellung des Konkurrenzprinzips, denn ein etwaig für gut befundenes Projekt muss anschließend ausgeschrieben werden.

Bei der Prüfung des PPP-Antrags der Karersee-Latemar GmbH für den Neubau der landeseigenen Kölner Hütte im Rosengartengebiet gab es offensichtlich eine oder mehrere lecke Stellen: Ein Ordner mit den gesamten Unterlagen zum Ansuchen geriet in Umlauf, der Alpenverein Südtirol  (AVS) veröffentliche Auszüge daraus und übte heftige Kritik an dem Vorhaben. So wie der Deutsche Alpenverein (DAV), Sektion Köln.

Wie nun bekannt wurde, ermittelt die Staatsanwaltschaft Bozen gegen Unbekannt wegen des Verdachts des Verrats von Amtsgeheimnissen. Grundlage dafür ist eine Eingabe von Daniel Bedin, dem Leiter der zuständigen Dienststellenkonferenz des Landes, aber auch eine der Einbringerin des PPP-Antrags, der Karersee-Latemar GmbH.

Nun wird deshalb u.a. nach einer undichten Stelle in der Dienststellenkonferenz gesucht, wo die Unterlagen auf mehreren Sitzungen verteilt wurden.

Freilich ist auch zu sehen, ob durch die Weitergabe von Daten ein Schaden entstanden ist. Etwa im Fall, dass der PPP-Antrag von der Dienststellenkonferenz für gut befunden wird und die Landesregierung das öffentliche Interesse erklärt.

Das ist in Bezug auf das Projekt Kölner Hütte derzeit höchst unsicher. Wie berichtet, wurde das Verfahren Ende Juli auf Eis gelegt, der Projektbetreiber wurde aufgefordert, zusätzliche Unterlagen einzubringen, was bisher nicht geschehen ist.

Es gibt offenbar zwei Problemfelder, zu denen zusätzlicher Klärungsbedarf besteht: Die geologische Situation am geplanten Standort, wo anstelle der historischen Hütte bekanntlich ein gläsernes Hotel errichtet werden soll, und die baurechtlichen Voraussetzungen.

Was die geologische Frage betrifft, will die Karersee-Latemar GmbH eine geologische Studie erstellen lassen, was aber erst bei aufgetautem Boden möglich ist. Also im Frühjahr oder Sommer.

Baurechtlich gesehen ist die Kölner Hütte derzeit als Almgasthof mit einem Stern eingestuft, für die Errichtung eines Hotels bräuchte es eine Bauleitplanänderung. Diese muss nach Ansicht der Betreiber bei positivem Bescheid mit der Landesverwaltung bzw. der Gemeinde ausgehandelt und von diesen garantiert werden. Es sei bereits jetzt möglich, das Bauvolumen über eine qualitative Erweiterung um 20 Prozent erhöhen. Derzeit hat die Kölner Hütte eine Kapazität von 93 Betten, geplant für das Hotel sind 70 Betten, allerdings in wesentlich größeren Zimmern als derzeit.

Bis die Dienststellenkonferenz ihre Arbeit zu diesem Vorhaben wieder aufnimmt, werden also etliche Monate vergehen. Falls an ihm überhaupt festgehalten wird.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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