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Ohne 2G kein Job

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Ab morgen greift die 2G-Pflicht am Arbeitsplatz für über 50-Jährige. Warum sich die Folgen in Grenzen halten werden – und warum einige die Maßnahme für unnötig halten.

von Heinrich Schwarz

Während andere europäische Staaten die Corona-Regeln nach und nach lockern, wird Italien teilweise strenger. Am morgigen 15. Februar kommt die 2G-Pflicht am Arbeitsplatz für über 50-Jährige als weitere Maßnahme im Kampf gegen das Coronavirus hinzu. Die 2G-Pflicht war von der italienischen Regierung bereits vor über einem Monat beschlossen worden.

Ab dem 15. Februar reicht für Personen ab 50 Jahren somit kein negativer Corona-Test mehr, um zur Arbeit gehen zu können. Es braucht künftig den Nachweis einer Impfung oder einer Genesung, sofern keine Impfbefreiung vorliegt. Das gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbständige.

Wer keinen 2G-Nachweis (Super Green Pass) hat, wird als unentschuldigt abwesend angesehen und bezieht kein Gehalt. Die Kontrolle obliegt dem Arbeitgeber. Die Regelung gilt bis zum 15. Juni 2022.

Wer von den Behörden am Arbeitsplatz ohne einen 2G-Nachweis erwischt wird, riskiert eine Geldstrafe zwischen 600 und 1.500 Euro. Auch für den Arbeitgeber ist in diesem Fall eine Geldstrafe vorgesehen.

Wie viele über 50-jährige Südtiroler wegen der 2G-Pflicht nicht mehr zur Arbeit gehen dürfen, ist sehr schwer abzuschätzen. Einerseits hat Südtirol zwar eine relativ hohe Quote an Impfverweigerern, andererseits waren aber viele von ihnen kürzlich mit dem Coronavirus infiziert und besitzen nun einen Genesenen-Nachweis, der sechs Monate gültig ist. Und in den kommenden Wochen ist infolge der Omikron-Variante weiterhin mit einer hohen (wenn auch rückläufigen) Anzahl an Neuinfektionen zu rechnen.

In der Wirtschaft halten sich die Sorgen denn auch in Grenzen. So sagt etwa Philipp Moser, Präsident des Handels- und Dienstleistungsverbandes (hds): „Die 2G-Pflicht für über 50-Jährige wird Auswirkungen haben, aber nur sehr geringe. Wir haben nur vereinzelte Rückmeldungen von betroffenen Betrieben erhalten. Diese versuchen sich zu organisieren und die nächste Zeit irgendwie zu überbrücken.“

Auch Martin Haller, Präsident des Handwerkerverbandes lvh, rechnet angesichts der zuletzt sehr hohen Infektionszahlen mit eher geringen Folgen. Aber: „Es wird doch einige Fälle von Suspendierungen geben. Das betrifft zwar nicht jeden Betrieb, aber für diejenigen, die es betrifft, ist es ein Riesenproblem.

Wenn bei fünf Mitarbeitern einer fehlt, ist das ein großer Verlust – gerade bei so erfahrenen Mitarbeitern.“

Bei der Gewerkschaft ASGB ist die 2G-Pflicht ab 15. Februar derzeit kein großes Thema. Es gebe nur sehr wenige Rückmeldungen von Mitgliedern, berichtet der Vorsitzende Tony Tschenett. „Einige wollen abwarten, ob sich die Regelung noch ändert. Andere lassen sich bis zum 15. Juni suspendieren. Generell sind zuletzt viele genesen. Zudem sind wir bei den Impfquoten im Regionen-Vergleich eh nicht so weit hinten“, so der Gewerkschafter.

Zur 2G-Pflicht am Arbeitsplatz für über 50-Jährige gibt es grundsätzlich gemischte Gefühle. Während hds-Präsident Philipp Moser von einer notwendigen Maßnahme spricht („sie hat sehr viel bewirkt und ist einer der Gründe, warum Italien und Südtirol heute sehr gut dastehen“), meint Tony Tschenett, man hätte sich das Ganze sparen können.

Der ASGB-Chef verweist auf Österreich, wo Virologen angesichts der weniger gefährlichen Omikron-Variante die Sinnhaftigkeit der dortigen Impfpflicht anzweifeln.

Auch lvh-Präsident Martin Haller verweist auf die Diskussion in Österreich und meint: „Aufgrund der jüngsten Entwicklungen wäre eine Neubewertung nötig, aber die italienische Politik will wohl keinen Rückzieher machen, weil sie Angst hat, das Gesicht zu verlieren.“

Außerdem sagt Haller: „Wir waren immer gegen eine Impfpflicht in Verbindung mit der Arbeit, weil die Betriebsinhaber das Ganze ausbaden müssen und es zu großen und unguten Diskussionen in den Betrieben kommt. Zudem hat die Pflicht nicht dazu beigetragen, Impfskeptiker von der Impfung zu überzeugen.“

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