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Grenzwertiges Plakat

Das Strafverfahren gegen Vertreter der Südtiroler Freiheit wegen des Ärzte-Plakats ist weiter aufrecht. Nun wird nach einer außergerichtlichen Lösung gesucht.

von Thomas Vikoler

Die Plakatkampagne „Deutsche Sprache im Krankenhaus“, welche die Südtiroler Freiheit im Jahre 2019 lancierte, kann nachträglich als erfolgreich bezeichnet werden. Sie erhielt eine erhebliche öffentliche Aufmerksamkeit vor allem deshalb, weil Ärzte- und Zahnärztekammer deswegen Strafanzeige erstatteten und die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren wegen übler Nachrede gegen die SF-Vertreter Eva Klotz, Sven Knoll, Werner Thaler und Stefan Zelger einleitete.

Auch gegen die Verantwortlichen einer Werbeagentur und der zur Athesia-Gruppe gehörenden Plakatierungsfirma First Avenue, welche das umstrittene Plakat mit den Füßen eines Toten mit dem Schildchen „Der Arzt konnte kein Deutsch“ oder „Hier stirbt das Recht auf Muttersprache“ auf Bushaltestellen ausgehängt hatte.

Im März vergangenen Jahres beantragte die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens. Begründung: Fehlender Vorsatz. Die Anklagebehörde erachtete die Aufmachung des Plakats zwar für „grenzwertig“, letztlich habe aber eine Abwägung zwischen dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung dem Grundsatz der Gleichheit der Würde aller Bürger vorgenommen werden müssen. Mit dem Vorrang von ersterem.

Die Ärzte- und Zahnärztekammer wollte das nicht so hinnehmen, und legte über den Anwalt Beniamino Migliucci Einspruch gegen den Archivierungsantrag der Staatsanwaltschaft ein.

Gestern hätte am Landesgericht darüber verhandelt werden sollen, doch wegen eines Richterwechsels – der Fall wurde nun Ex-Gerichtspräsidentin Elsa Vesco zugeteilt – gab es eine Vertagung auf den 24. Mai.

Doch zu einer Verhandlung zum Archivierungsantrag der Ärzte wird es möglicherweise nicht kommen: Die Verfahrensparteien verhandeln über eine Rücknahme des Einspruchs der Kammer unter der Bedingung, dass die Südtiroler Freiheit ihre Beweggründe hinter der Plakatkampagne öffentlich klarstellt.

Und die könnten in etwa so lauten:

Man habe bewusst ein drastisches Bild gewählt habe, um auf das Problem der Nichteinhaltung der Zweisprachigkeit in der Sanität aufmerksam zu machen. Es habe nie die Absicht bestanden, die Fähigkeiten der Ärzte in Frage stellen.

Alles nicht so gemeint wie aufgefasst, also.

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