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Alt-LH im Sozialdienst?

Luis Durnwalder (Foto: Markus Perwanger)

Das Trienter Überwachungsgericht vertagt seine Entscheidung über einen Antrag auf Sozialdienst von Alt-LH Luis Durnwalder zur rechtskräftigen SoFo-Haftstrafe.

Von Thomas Vikoler

 

Nach der Strafe folgt – in der christlichen wie in der weltlichen Justiz – die Buße. Und diese ist in diesem Fall kein Gang ins Gefängnis, sondern eine mögliche sogenannte Ableistung einer Haftstrafe. 

Deswegen hielt sich Alt-Landeshauptmann Luis Durnwalder gestern zusammen mit seinem Anwalt Gerhard Brandstätter am Landesgericht Trient auf, was einige Anwesenden nicht verborgen blieb. Durnwalder, langjähriger Präsident der Region Trentino-Südtirol, kennt man weiterhin im Trentino

Es geht um eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten, zu welcher der Anfang 2014 abgetretene Alt-LH im Juli vergangenen Jahres rechtskräftig verurteilt worden ist. Das Strafverfahren über die Gebarung des inzwischen abgeschafften Sonderfonds des Landeshauptmannes. 

Nach zwei Freisprüchen am Landesgericht und am Oberlandesgericht Bozen, verurteilte das Oberlandesgericht Trient Durnwalder im zweiten Berufungsverfahren im Juli 2019 zu einer unbedingten Haftstrafe. Die Kassation bestätigte das Urteil zwei Jahre später mit dem Hinweis, dass eine Verrechnung von privaten mit öffentlichen Ausgaben nicht erlaubt sei. Laut Trienter Urteil hatte der Landeshauptmann in acht Jahren über den Sonderfonds an die 500 private Ausgaben (für Flugreisen, Stempelmarken und Jagdscheine usw.) vorfinanziert. 

Durnwalder hält den rechtskräftigen Schuldspruch weiter für ungerecht, muss sich den Zwängen der Justiz aber beugen. 

Er hat über seinen Rechtsbeistand eine Aussetzung der rechtskräftigen Haftstrafe.

Darüber hätte der Trienter Überwachungsrichter in der gestrigen Verhandlung entscheiden müssen, doch die Verhandlung wurde aus technischen Gründen auf September vertragt. 

Ein Antrag auf Ableistung zumindest eines Teiles der Strafe könnte später folgen – auch wenn Durnwalder als Über-80-Jähriger möglicherweise Anspruch auf Haftverschonung hat.

Laut Verteidiger Brandstätter hat sich der Alt-LH bisher keine Gedanken gemacht, in welcher Einrichtung die alternative Ableistung der Haft stattfinden soll.

In Italien gilt seit der Renzi-Gefängnisreform das Prinzip, dass rechtskräftig Verurteilte ohne Vorstrafe bis zu einer Grenze von vier Jahren Haft nicht hinter Gitter müssen. 

Gegen Durnwalder behängt am Landesgericht derzeit in Bozen ein weiteres Strafverfahren wegen Unterschlagung, diesmal wegen Kompensationen aus dem Sonderfonds in den letzten Monaten seiner Amtszeit. Die Entscheidung über die Zulassung der Anklage folgt in Kürze. 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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