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Das Richter-Dilemma

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Fabrizio Cavallar oder Carlo Busato könnten vom Landtag als neue Verwaltungsrichter nominiert werden. Doch es gibt ein Alters-Problem.

von Thomas Vikoler

Es gab 17 Bewerbungen, acht Kolloquien vor einer Fachkommission unter Vorsitz von Staatsratsrichter Thomas Mathà, die zwei Bewerber für geeignet erklärt hat, vom Landtag nominierte Richter am Bozner Verwaltungsgerichtshof zu werden.

Es sind dies Carlo Busato, Strafrichter am Landesgericht und aktuell dessen geschäftsführende Präsident und Fabrizio Cavallar, langjähriger Mitarbeiter im Rechtsamt des Landes.

Die acht italienisch erklärten Mitglieder des Südtiroler Landtages hätten sich am Montag mit dem Zweiervorschlag der Kommission befassen müssen. Jener Bewerber, der von ihnen ausgewählt wird, würde auch die Zustimmung des Plenums erhalten.

Doch bei der Sitzung am Montag wurde ein Alters-Problem offenbar: Die zu nominierenden Verwaltungsrichter dürfen nicht jünger als 40 und nicht älter als 60 Jahre alt sein: Während Busato das Höchstalter am 15. Dezember dieses Jahres erreicht, also nominierbar wäre, vollendete Mitbewerber Cavallar am 24. Jänner sein 60. Lebensjahr.

Die Frage, die sich am Montag stellte: Zählt für die Altersberechnung das Alter zum Zeitpunkt der Bewerbung oder zum Zeitpunkt der Nominierung durch den Landtag?

Die italienischen Abgeordneten beschlossen folglich, ein Rechtsgutachten zur Klärung dieser nicht unerheblichen Rechtsfrage in Auftrag zu geben. Gilt nämlich der Zeitpunkt der Nominierung, wäre Cavallar aus dem Rennen und Busato mehr oder weniger automatisch der neue italienische Verwaltungsrichter.

Zudem soll der Kommissionsvorsitzende Mathà zu einer Anhörung geladen werden.

Fest steht bereits, dass sich die Bestellung des neuen TAR-Richters um einige Zeit verzögert. Was bedeutet, dass Strafrichter Busato länger das Bozner Tribunal leiten wird.

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