Freiwillige Zivis
Auch im laufenden Jahr haben Jugendliche und Erwachsene die Möglichkeit, im ehrenamtlichen Einsatz zu leisten.
Die Landesregierung hat die Rahmenbedingungen der freiwilligen Dienste in drei verschiedenen Bereichen festgelegt und die Jahresplanung genehmigt.
Es handelt sich dabei um den Landeszivildienst, den Landessozialdienst und den Ferieneinsatz für Jugendliche. Insgesamt können im Jahr 2022 somit wieder 150 Personen zum Landeszivildienst und 100 Freiwillige zum Landessozialdienst zugelassen werden.
120 Plätze sind für den freiwilligen Ferieneinsatz für Jugendliche reserviert. Landeshauptmann Kompatscher sprach heute von einer wichtigen und erfolgreichen Maßnahme, die es jungen und weniger jungen Menschen ermögliche, sich in den Dienst der Allgemeinheit zu stellen.
Freiwilliger Landeszivildienst
Um eine der 150 Stellen im Landeszivildienst können sich im Jahr 2022/23 Jugendliche von 18 bis 28 Jahren bewerben. Die Verpflichtung kann wahlweise acht (mit der Möglichkeit um vier Monate zu verlängern) oder zwölf Monate lang dauern. Die Freiwilligen erhalten eine monatliche Spesenrückvergütung von 450 Euro. Die Einsatzbereiche, in denen sich freiwillige Landeszivildiener engagieren können, reichen von der gesundheitlichen und sozialen Fürsorge und der Jugend- und Kulturarbeit über den Umwelt-, den Bevölkerungs- und den Verbraucherschutz bis hin zur entwicklungspolitischen Bewusstseinsbildung und der sportlichen Bildung.
Freiwilliger Landessozialdienst
Im freiwilligen Landessozialdienst gibt es auch in diesem Jahr wieder 100 Plätze für neue Freiwillige. Bewerben können sich Erwachsene ab 29 Jahren, die ihre Kompetenzen und Erfahrungen zum Wohle der Allgemeinheit einbringen können. Der Landessozialdienst kann mindestens acht und maximal 32 Monate dauern und 15, 20 oder 30 Wochenstunden umfassen. Je nach Stundenanzahl wird dieser Dienst mit 300, 360 bis 400 Euro monatlich vergütet.
Freiwilliger Ferieneinsatz
Einen freiwilligen Ferieneinsatz von sechs bis acht Wochen können auch im kommenden Sommer 120 Schülerinnen und Schülern von 15 bis 19 Jahren ausüben. Die Vergütung beläuft sich auf 80 Euro für 30 Arbeitsstunden pro Woche.
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