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Die Furbetti

Aus in Südtirol gibt es besonders „schlaue“ Hoteliers, die ihre Häuser mit der Auflage, sie in einen 5-Sterne-Betrieb umzuwandeln, großzügig ausbauen – um sie nach erfolgtem Umbau als 4-Sterne Betriebe weiterzuführen.

von Artur Oberhofer

Ein bekannter Touristiker aus dem Gadertal räumt hinter vorgehaltener Hand ein: „Es gab in den letzten Jahren vermehrt solche Fälle.“ Der Unmut unter den touristischen Mitbewerbern sei entsprechend groß. Denn schließlich handle es sich um unlauteren Wettbewerb.

Am Verwaltungsgericht in Bozen wird derzeit ein Fall ausjudiziert, der möglicherweise Präzedenzcharakter hat – und an dem sich das Phänomen des „Sterne-Schwindels“ sehr gut festmachen lässt.

Es geht, in wenigen Worten, darum: Um in den Genuss günstigerer Parameter in Bezug auf die Bruttogeschossflächen zu gelangen, täuschen besonders „schlaue“ Hoteliers die Errichtung eines 5-Sterne-Betriebes vor, führen das Haus aber nach der erfolgten großzügigen Erweiterung als 4-Sterne-Hotel weiter.

Der konkrete Casus spielt in einer Tourismusgemeinde des Gadertales.

Im Jahr 2019 hat der Hotelier mehrere Baukonzessionen zur Erweiterung des Haupthauses und der Dependance eingereicht.

Diese Baukonzessionen wurden erlassen, allerdings mit der Auflage, dass das Haupthaus nach der Erweiterung von einem Hotel mit vier Sternen in einen 5-Sterne-Betrieb heraufgestuft wird – und die Dependance von einem Hotel mit drei Sternen ebenfalls in ein Haus mit fünf Sternen.

Laut Baukonzession stellt die effektive Einstufung bzw. die Änderung der Einstufung die Voraussetzung zur Ausstellung der neuen Betriebserlaubnis dar.

Das erweiterte Hotel wurde im Sommer 2021 eröffnet.

Was die Konkurrenzbetriebe stutzig machte: Das Hotel wurde auf der Internetseite auch in der Folge als 4-Sterne-Betrieb beworben. Eine Nachfrage in der Gemeinde ergab dann tatsächlich, dass das fragliche Hotel immer noch als 4-Sterne-Betrieb und die Dependance als 3-Sterne-Haus eingestuft sind.

Ein Konkurrenzbetrieb wollte der Sache auf den Grund gehen und stellte – über einen Rechtsanwalt – zunächst bei der Gemeinde Recherchen an.

Die Gemeinde teilte auf Anfrage mit, dass im August 2021 – als das erweiterte Hotel längst wieder geöffnet war – ein Gesuch für die Einstufung als 5-Sterne-Betrieb eingereicht worden sei, doch das Verfahren sei „noch nicht abgeschlossen“.

Im Oktober 2021 wurden die Gemeinde und die zuständigen Landesstellen – immer auf dem Rechtsweg – nochmals darauf hingewiesen, dass „die Führung des Hotels als 4-Sterne-Betrieb anstatt – wie vorgeschrieben – als 5-Sterne-Betrieb eine krasse Verletzung der Auflauf laut Baukonzession“ darstelle. Die genannten Baukonzessionen waren nämlich allesamt mit der Auflage ausgestellt worden, dass vor dem Erlass der Benutzungsgenehmigung die Betriebslizenz als 5-Sterne-Hotel vorgelegt wird.

Mit anderen Worten: Da die Betriebslizenz nicht auf einen 5-Sterne-Betrieb abgeändert worden sei, fehlte seit Juni 2021 eine wesentliche Voraussetzung für die Benutzungsbewilligung. Und: Die ganze Sommersaison 2021 hatte das Hotel widerrechtlich geöffnet.

Warum wenden einige Hoteliers diesen Sterne-Trick an?

Im Fall des konkreten Beispiels aus dem Gadertal hat der Hotelier fast 1.800 Quadratmeter Bruttogeschossfläche mehr genehmigt bekommen (insgesamt wurde das Hotel um 11.800 Quadratmeter erweitert).

Für einen 4-Sterne-Betrieb wäre nur eine Erweiterung im Ausmaß von maximal 9.035 Quadratmeter zulässig gewesen. Der Hintergrund: Der betroffene Betrieb fällt in die Kategorie 120-149 Betten, es hätte also der Parameter 43 Quadratmeter pro Bett angewendet werden müssen, der unter jenem für 5-Sterne-Hotels liegt .

Die anderen Hoteliers in der Gemeinde sprechen von einem ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil.

Ein von der TAGESZEITUNG befragter Experte erklärt den Trick so:

„Wenn der Betrieb weit über das zulässige Limit hinaus erweitert wird und noch dazu anstatt als 5-Sterne-Hotel als 4-Sterne-Hotel geführt wird – also ohne die kostspieligen Auflagen für ein 5-Sterne-Hotel einzuhalten wie etwa eine 24-Stunden-Küche oder Nachportier –, ist dies eine Form des unlauteren Wettbewerbs, die nachteilige Auswirkungen auf die Auslastung und die Preisgestaltung der Mitbewerber hat. Das (betroffene) Hotel hat nämlich sein Angebot um tausende Quadratmeter (Wellness, Restaurant, größere Zimmer usw.) erweitert, indem behauptet wurde, einen 5-Sterne Betrieb errichten zu wollen, aber danach wird nur ein 4-Sterne-Standard geboten.“

Aus diesen Gründen – aber auch wegen diverser eklatanter Rechtswidrigkeiten der von der Gemeinde ausgestellten Baukonzessionen – forderten Mitbewerber denn auch ein Einschreiten der Gemeinde.

Doch diese zögerte – und zaudert bis heute.

Die Gemeindeverwaltung rechtfertigte ihr Nicht-Einschreiten unter anderem damit, dass – Zitat – „die Tätigkeit des Bauamtes der Gemeinde bis vor Kurzem aufgrund von Personalmangel – es fehlte die Figur des Gemeindetechnikers – notgedrungen eingeschränkt“ gewesen sei. Aufgrund der Komplexität sei dann ein externer Berater mit dem Fall betraut worden.

Laut Gesetz droht dem Betrieb der Abbruch der gesamten neu errichteten Kubatur.

Im konkreten Fall kommt noch der erschwerende Umstand hinzu, dass die Bausünden in einem Landschaftsschutzgebiet begangen worden sind. Es wurden also im Landschaftsschutzgebiet tausende Kubikmeter neu gebaut, ohne dass das Land dazu eine Landschaftsschutzgenehmigung ausgestellt hätte, obwohl dies (laut Art. 12 des Landesgesetzes Nr.16/1970) vorgeschrieben wäre. Außerdem hat der Hotelier nur 75 der vorgeschriebenen 150 Parkplätze errichtet.

Ein mit der Angelegenheit befasster Experte sagt: „Land und Gemeinde antworten nur, wenn ein Nachbar Rekurs macht, sonst Schweigen im Walde …“

Jedenfalls ist auch die Staatsanwaltschaft auf den Plan getreten und hat in der Zwischenzeit – nach Informationen der TAGESZEITUNG – gravierende Bauvergehen festgestellt.

Die Folge-Geschichte ist bezeichnend: Laut Baukonzession muss die Einstufung gleichzeitig mit der Benutzungsbewilligung erfolgen, also hätte diese nie ausgestellt werden dürfen, wenn nicht vorher die Hotel-Einstufung vorliegt.

Was macht die Gemeinde im geschilderten Fall? Sie traut sich offenbar nicht, eine rechtswidrige Benutzungsbewilligung auszustellen, also lässt sie den Termin verfallen, womit die Benutzungsbewilligung stillschweigend nach 30 Tagen als erteilt gilt, auch wenn sie klar rechtswidrig ist, weil die Voraussetzung, nämlich die Neueinstufung 5-Sterne, fehlt.

Nachdem durch dieses „Entgegenkommen“ der Gemeinde die Sommersaison 2021 des Hotels „gerettet“ wurde, ist Anfang 2022 eine neue Lizenz für einen 5-Sterne-Betrieb ausgestellt worden.

Die Einstufungs-Kommission hat zwar festgestellt, dass das Hotel zu wenig Personal für einen 5-Sterne-Standard hat, aber anstatt die Einstufung abzulehnen, wurde sie „provisorisch“ erteilt, weil der Hotelier versprochen hat, das Personal bis zum November 2023 aufzustocken.

Der „arme“ Hotelier kann also mit dieser provisorischen Einstufung fast zwei Jahre mit weniger Personal als vorgeschrieben weiterarbeiten – hochoffiziell und nun „legal“.

So etwas nennt man „hoteliernahe“ Verwaltung.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (42)

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  • olle3xgscheid

    Die armen Hotelliere…..

  • criticus

    Die „Furbetti“ gibt es nur, weil Gesetze so gemacht werden und keine saftige Bestrafung erfolgt!

  • olle3xgscheid

    Was mich am meisten ärgert ist, das bei soooo vielen Eperten und Klugscheissern von Architekten, Gemeindeangestellten, inklusive Bürgermeister, und allen Beteiligten , ALLE die Klappe halten!!!!
    Dem Gelde zuliebe….schämts,euch

  • leser

    Tja freunden und parteisoldaten muss geholfen werden
    Und dafür gibts ja gemeindehengste

  • schwarzesschaf

    Ja herr pinzger bitte ihr komentar, aber wirwissen ja dad Südtirol kein einsiges 5 sterne Hotel hat, denn nirgendwo ist die Küche 24 stunden besetzt nachtportier haben viele auch nicht. Es ist schon lange mal Zeit unsere 50 5 sternehotels mal auf den Zahn zu fühlen

  • andreas

    Vom Grödnerpass bis Corvara liegen nicht viele Hotels in einer Kehre, ich glaub sogar nur eines.

    Das Problem ist, wie bei Faistenauer, einem großen Hotel in Naturns oder einem Smarten Hotel in St. Chistina, dass es trotz eklatanten Bauvergehen nie zum Rückbau kommt.
    Würden sie einen mal die ganze Bude wieder abreißen lassen, würden es sich andere 2 mal überlegen.
    Wobei mal in einem Dorf ein Hotelier, welchem der Bau eingestellt wurde, alle Baustellen des Dorfes kontrollieren ließ und dann 13 Baustellen standen..

  • cosifantutte

    Gemeinden, die nicht einmal imstande sind, auf ihren kleinen Gebieten ihren elementare Aufgaben wie die Kontrolle der korrekten Ausfuehrung einer Baugenehmigung nachzukommen, sind voellig uberfluessig und gehoeren weg. Suedtirol koennte statt mit 116 Gemeinden mit nur 10 auskommen. Damit wuerden diese Prozesse zentraler, unvoreingenommener und kostenguenstiger gesteuert.
    Ausserdem frage ich mich, wie es moeglich ist, weiterhin derartige krasse Bodenversiegelungen zuzulassen, wenn die Hochwassergefahr klimabedingt staendig zunimmt. Und das in einem Zeitalter, in denen diese Bettenburgen alleine schon wegen der Energieverfuegbarkeit der Vergngenheit angehoeren sollten.

    • hallihallo

      das argument mit der bodenversiegelung ist jetzt aber schon weit hergeholt.
      wieviel prozent, entschuldigung promille von corvara sind denn betonversiegelt??
      bin auf deine antwort gespannt.

  • cosifantutte

    @Yannis

    Ich habe diese Gemeindeanzahl nie begriffen. Das geht noch auf die 1920er Jahre zurueck, als es kaum Telefone und Strassen gab. Man denke nur dass im Groednertal 5 Gemeindegebiete sind.

    Suedtirol braucht maximal 10 Gemeinden. Folgendes wuerde schon reichen: Bozen, Meran, Brixen, West (Vischgau), Ost (Pustertal), Nord (Wipptal), Sued (Unterland und Ueberetsch), Mitte (Eisacktal, Salten Schlern). Und weg sind die Dorfkaiser, Gemeindesekraetaere und die damit zusammenhaengende Klientelwirtschaft.

    • andreas

      Kirchturmdenken, war mal dabei, als ein Bürgermeister einer großen Gemeinde das vorgeschlagen hat, die anderen BM waren schon beim Holz sammeln, da sie ihn wegen Blasphemie auf dem Dorfplatz verbrennen wollten.

    • leser

      Cosifantutte
      Aber nis vor nicht allzulanger zeit war ein bürgermeisteramt auch ehrenamt
      Heute bezahlt man gemeindesäkretär, bürgermeister, referent, gemeindeschreiberling, bauamtschreiberling usw. Bis runter zur gemeindeköchin
      Und stell dir mal vor man überlegt schon diese positionen extern aufzustocken
      Bürgermeisterrente ist schon abgesegnet

      • fakt60ist

        Bürgermeisteramt ein Ehrenamt, wer wohl würde sich dann heutzutage noch dafür zu Verfügung stellen bei dieser Verantwortung die ein Bürgermeister oder auch ein Säkretär übernehmen muß. Man muß da schon mal die Kirche auch im Dorf lassen. Jeder kann sich ja mal gerne einer solchen Verantwortung stellen, auch gerne ehrenamtlich. Vorurteilen ist immer schnell erledigt, aber selbst den Mann stellen…da wird es dann schon stiller. Wir haben in Südtirol viele sehr gute Bürgermeister und auch gute Säkretäre. Wenn dann ein paar Gemeinden vielleicht auch nicht so gute Entscheidungen fällen, kann man nicht gleich alle ins selbe Bot verbannen. Jedenfalls gebührt sehr vielen Bürgermeistern in Südtirol mehr Anerkennung als unseren Landespolitikern. Viele Entscheidungen werden auch über den Köpfen der Bürgermeister gefällt wenn die Kontakte zu der Landespolitik groß genug sind.

    • gredner

      @cosifantutte: Gröden hat 3 Gemeinden. Im Gadertal sind es 5

      • cosifantutte

        Das Einzugsbegiet des Grödner Tales erstreckt sich über 5 Gemeindegebiete: Lajen, Kastelruth, Christina, Ulrich und Wolkenstein. Der Taleingang liegt im Waidbrucker Gebiet, aber das lassen wir mal aussen vor.

  • cosifantutte

    Man muss dem Buerger nur anschaulich vermitteln, was ihm diese ganzen „Laeden“ kosten und was sie „verhindern“, und er wird aufwachen. Weiterschlummern werden die steuerbefreiten Bauern, denn die betrachten es in ihrem tribalen Denken als angeborenes Recht, sich wegen jedem Zaunpfahl oder Hennenstall an den Dorfkaiser wenden zu koennen. Da muss zum Umdenken noch nachgeholfen werden.

    Anno 2022 sollten 60.000 Einwohner ueber eine territoriale Verwaltungseinheit verwaltbar sein. Alles andere ist als Versagen einzustufen.

  • kirchhoff

    Bürgermeister, Verwaltungsspitze und Hotelier scheinen sich gut zu kennen…

  • franz19

    Wer diesen Herrn kennt weiß dass die Gier in auffrisst..überall Immobilien und er kriegt nicht genug..vielleicht kann er sich was mitnehmen…
    Manche Leute müssen sich einfach nur schämen, über Leichen würden Sie gehen und auch die Gemeinde sollte verklagt werden!@@

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