Der Corona-Skonto
Weil viele Kindergärten wegen Corona gleich mehrmals schließen mussten, pochen Eltern nun auf eine Reduzierung der Gebühren.
von Erna Egger
Die bisherigen strengen Corona-Regeln setzten die Eltern von Kindergartenkindern unter Druck: Bei nur einem Infektionsfall mussten alle Zöglinge für meist zehn Tage in Quarantäne.
Ab Weihnachten ergab sich die Möglichkeit, zumindest einen Notdienst anzubieten, weil geboosterte Fachkräfte nicht mehr in Quarantäne mussten. Somit durften zumindest genesene, geimpfte und im kritischen Zeitraum abwesende Kinder weiterhin die pädagogische Einrichtung besuchen.
Sehr oft herrschte in den letzten Monaten in den Strukturen gähnende Leere, wie sich beispielsweise beim Kindergartensprengel Brixen zeigt, dem 36 Kindergärten der Gemeinden Brixen, Lüsen, Feldthurns, Villnöss, Klausen, Waidbruck, Villanders, Barbian, Ritten, Lajen, Kastelruth, Völs und Tiers angehören.
Zum Stand am 2. Februar waren bis auf zwei Kindergärten alle mindestens einmal von einer Schließung betroffen.
Und bei jeder Schließung waren immer bis zu 50 Kinder und deren Eltern die Leidtragenden, die die Ausnahmesituation zu händeln hatten. Verzweiflung, Frustration und Überforderung trat auf.
Nun tritt für die Gemeinden ein unangenehmer Nebeneffekt ein: „Ein weiteres Problem wird heuer die Berechnung der Gebühren. Einige Eltern haben – verständlicherweise – schon bei der Gemeinde um eine Reduzierung angefragt“, erklärt die Gemeindereferentin in Villnöß, Martina Mantinger.
Die Kindergartengebühren variieren von Gemeinde zu Gemeinde beträchtlich – und belaufen sich monatlich zwischen 30 und 78 Euro.
Die Begründung der Eltern: Nachdem sie während der verordneten Schließung die schwierige Zeit der Quarantäne allein händeln mussten, wollen sie sich nicht auch noch finanziell schröpfen lassen. Sie wollen nur für einen Dienst zahlen, der auch verrichtet wurde.
Die Kindergärten fallen in die Kompetenz der Gemeinden: Sie sind für die Instandhaltung, die Raumpflege und die Mensa zuständig – und diese kassieren somit auch die Gebühren.
Wie treten die Gemeindeverwalter dieser Forderung gegenüber? Eine Direktive hat der Gemeindenverband hierzu keine erlassen – und wird es voraussichtlich auch nicht tun. „Wir haben vor rund einem Jahr, als von verschiedenen Gemeinden die Anfrage deponiert wurde, das Problem im Rat der Gemeinden besprochen. Der Rat der Gemeinden hat damals entschieden, keine Empfehlung abzugeben, zumal die Gemeinden teils komplett unterschiedliche Regeln und Gebühren haben. Daher wäre es schwierig, eine einheitliche Empfehlung auszugeben. Daher soll jede Gemeinde das Problem nach ihrem Gutdünken handhaben“, so Andreas Schatzer, Präsident im Südtiroler Gemeindenverband und Bürgermeister in Vahrn.
In seiner Gemeinde Vahrn wird für ein Kindergartenkind 65 Euro pro Monat verrechnet. Besucht noch ein Geschwisterkind die Struktur, gibt es für dieses eine Reduzierung, 42 Euro monatlich sind zu bezahlen. Eine, im Vergleich zu anderen Gemeinden, eher hohe Gebühr.
Wie wird dort vorgegangen? „Wir haben nach der Beschlussfassung im Ausschuss den Eltern schließlich nur die effektiven Öffnungszeiten verrechnet“, so Schatzer.
Jene Tage, in denen sich also die Kinder in Quarantäne befanden, wurden den Eltern nicht verrechnet. „Diese Summe wird den Gebühren abgezogen“, so Schatzer, der unterstreicht: „Ein gewaltiger Arbeitsaufwand.“ Jeder Fall muss nämlich einzeln geprüft werden, zumal einige Kinder – weil genesen und in der kritischen Infektionszeit nicht anwesend – den Notdienst beansprucht haben.
Viele andere Gemeinden gewähren zum Ärger der Eltern keinen Nachlass: Der Arbeitsaufwand sei zu hoch und deswegen eine Reduzierung nicht durchführbar.
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