Freitod ist ein Menschenrecht
Der in Zürich angesiedelte Verein „DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben“ hilft Todkranken beim Suizid. Sein Gründer, der Anwalt Ludwig A. Minelli, setzt sich für das Recht auf einen selbstbestimmten Tod ein und er fordert einen radikalen Abbau des Suizidtabus.
Tageszeitung: Herr Minelli, angenommen, ein sterbenskranker Südtiroler will seinem Leben mit Hilfe von Dignitas ein Ende setzen. Was sind die Voraussetzungen, was muss er tun, um die Hilfe in Anspruch nehmen zu können?
Ludwig A. Minelli: Er muss unsere Informationsbroschüre sorgfältig lesen und beachten, was dort in Bezug auf Voraussetzungen und Vorgehen gesagt wird. Nächster Schritt ist, dass die Person Mitglied unseres Vereins „DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben“ (hiernach abgekürzt: „DIGNITAS“) wird. Erforderlich ist dann ein schriftliches Ersuchen um Vorbereitung einer Freitodbegleitung (FTB) sowie ein aussagekräftiges medizinisches Dossier.
Wie läuft die Sterbehilfe ab, wie ist das Prozedere?
Sie meinen die ärztlich unterstützte begleitete Suizidhilfe, der assistierte Suizid oder, wie wir es nennen, die Freitodbegleitung. „Sterbehilfe“ ist ein ungenauer Sammelbegriff, unter dem verschiedene Formen von Hilfe zum Sterben zusammengefasst werden, darunter auch die in Italien und der Schweiz strafbare Aktive Sterbehilfe. DIGNITAS prüft die eingereichten Unterlagen. Genügen diese, um von einem Schweizer Arzt geprüft zu werden, wird ein solcher von DIGNITAS unabhängiger Arzt gebeten, seinerseits die Unterlagen zu prüfen und zu erklären, ob er grundsätzlich bereit ist, dem DIGNITAS-Mitglied zu helfen. Bejaht der Arzt diese Frage, nennen wir dies das „provisorische grüne Licht“. Definitiv entscheidet der Arzt erst, nachdem er das betreffende Mitglied mindestens zweimal persönlich gesprochen und dabei untersucht hat. Voraussetzung ist stets, dass der Arzt das Mitglied als urteilsfähig hält. Das Mitglied ist frei, nach jedem Schritt zuzuwarten, auch den ganzen Vorgang abzubrechen. Entscheidet es sich dazu, vom grünen Licht Gebrauch zu machen, erfordert die Vorbereitung der eigentlichen Freitodbegleitung noch umfangreiche Vorarbeiten. Reist das Mitglied zum vereinbarten Termin an, wird es erneut gefragt, ob es wirklich sein Leiden und Leben beenden wolle. Wird die Frage bejaht, unterzeichnet das Mitglied eine Freitoderklärung, erhält ein Medikament zur Beruhigung des Magens, und nach einiger Zeit das tödliche Medikament zur selbständigen Einnahme.
Wie lange dauert ein begleiteter Freitod im Durchschnitt?
Die Vorbereitung einer Freitodbegleitung erfordert in der Regel mehrere Monate. Für die Freitodbegleitung selbst ist ein ganzer Tag reserviert. Nach Einnahme des Medikaments schläft das Mitglied innerhalb von etwa drei bis fünf Minuten ein und fällt in eine tiefe Bewusstlosigkeit; der Tod tritt dann nach etwa einer halben Stunde ein.
Wieviele Menschen wenden sich im Schnitt jährlich an Dignitas und wieviele davon gehen tatsächlich in den Freitod?
DIGNITAS veröffentlicht auf seiner Website dignitas.ch jedes Jahr die Zahl der erfolgten Freitodbegleitungen (FTB); diese schwankt seit einigen Jahren zwischen etwa 200 und 230. Das ist in der Regel etwa ein Drittel jener, die das Verfahren zur Vorbereitung einer FTB ausgelöst haben. Der grössere Teil ist mit dem provisorischen grünen Licht zufrieden und stirbt nach einiger Zeit, ohne eine FTB in Anspruch genommen zu haben.
Angenommen, ich möchte meinen Vater beim Sterben begleiten. Darf ich bis zum Schluss dabei sein?
DIGNITAS begrüsst es ausdrücklich, wenn Angehörige und Freunde nicht nur das ganze Vorbereitungsprozedere begleiten, sondern auch am letzten Tag dabei sind. Entscheidend ist stets, ob das Mitglied dies so will. Eine FTB gibt die Gelegenheit für Angehörige und Freunde, sich von einem geliebten und geschätzten Menschen verabschieden zu können.
Was kostet Sterbehilfe bei Dignitas?
Sie meinen den assistierten Suizid, die Freitodbegleitung; nicht Sterbehilfe generell. DIGNITAS hat seit seiner Gründung in seinen Statuten verankert, dass Mitglieder, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, auf Antrag Reduktion oder Erlass von Mitgliederbeiträgen – auch solchen für die FTB – erhalten können. Somit können auch Personen, die weniger bemittelt sind, die Dienste von DIGNITAS in Anspruch nehmen. Der DIGNITAS-eigene „Wolfgang Hopff-Fonds“, der sich aus Spenden nährt, trägt jeweils die Kosten. Für Vollzahler berechnen sich die Kosten je nach Umfang der Dienste, die DIGNITAS erbringen muss; die eigentliche Freitodbegleitung zum Beispiel erfordert einen Mitgliederbeitrag von CHF 2‘500. Die Prüfung eines Gesuchs kann jedoch mit hohem Aufwand verbunden sein und externe Kosten für Arztgespräche und Behördengänge sind erheblich. So können die Gesamtkosten bis zu rund 10‘000 Euro steigen.
Auch Italien arbeitet gegenwärtig an einem Gesetz, um den „medikamentös assistierten Suizid“ zu gestatten. Was halten Sie von dem Gesetzesentwurf?
Ich kenne ihn noch nicht im Detail, sehe aber, dass in allen Ländern, in welchen solche gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die Wahlfreiheit bezüglich des eigenen Lebensendes nur marginal gewährt wird: Meist versuchen die Gesetze, die verfassungsmässige Freiheit der Menschen möglichst einzuschränken. Die Schweiz dagegen kennt für Suizidhilfe kein Spezialgesetz, denn die allgemeinen Gesetze genügen seit über 35 Jahren vollauf.
Die italienische Politik bewegt sich nur auf Druck des Verfassungsgerichtshofes. Ist die Befreiung von der Bevormundung, sei es von der kirchlicher, sei es von staatlicher Seite, nur auf juristischem Weg möglich?
Der Arroganz der Macht kann in Europa glücklicherweise mit den Garantien, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert sind, Paroli geboten werden, indem wenn nötig zuletzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg angerufen wird. Man soll nicht vergessen: Die Prozesse gegen angebliche Hexen im Mittelalter in England sind durch Richterspruch beendet worden, als ein Richter entschied, er könne nichts Strafwürdiges dabei erkennen, wenn jemand auf einem Besen durch die Luft reitet.
Sie engagieren sich auch außerhalb der Schweiz für die Legalisierung des assistierten Suizids. Dignitas will sich damit überflüssig machen und niemand soll mehr in die Schweiz kommen müssen, um Hilfe beim Suizid zu bekommen. Sehen Sie sich da als Missionar?
Überhaupt nicht. Menschenrechte beanspruchen einerseits grundsätzlich universale Geltung, sind aber anderseits stets von der Macht bedroht. Wer sie aufrecht erhalten will, muss sich für ihre Einhaltung und Durchsetzung engagieren.
Suizid ist ein Menschenrecht, lautet Ihre Überzeugung, und so steht es auch im Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Freitodbegleitung erlaubt jedoch nur die Schweiz. Warum gerade die Schweiz und warum sind die Widerstände in anderen Ländern dagegen so groß?
Ihre Aussage trifft so nicht zu. Es ist nicht nur meine Überzeugung, sondern der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat dies 2011 so entschieden. In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht am 26. Februar 2020 entschieden, dass ein Verbot der Freitodbegleitung verfassungswidrig und deshalb nichtig ist, und dass der Entscheid eines Menschen, sein Leben beenden zu wollen, nicht davon abhängig ist, wie es um seine Gesundheit steht. Weltweit nimmt die Zahl der Staaten zu, welche entweder FTB oder Aktive Sterbehilfe (Lebensbeendigung durch einen Arzt auf Verlangen der Person) zulassen. Der Entscheid der Consulta in Rom ist nur eines der Urteile, für die DIGNITAS sich direkt oder indirekt eingesetzt hat.
In einem Interview haben Sie gesagt, dass es in der Frage auch um Macht, Geld und Dogmen geht. Inwiefern?
Man sieht das jetzt in Österreich: Nachdem der Verfassungsgerichtshof das Verbot der Suizidhilfe am 11. Dezember 2020 als verfassungswidrig aufgehoben hat, hat das österreichische Parlament ein Gesetz geschaffen, mit welchem die so bekräftigte Wahlfreiheit über das eigene Lebensende sogleich paternalistisch im Sinne der Kirche und der am Gelderwerb an Schwerstkranken interessierten Gesundheitsindustrie wieder eingeschränkt worden ist. Es bedarf wohl eines weiteren Rechtsverfahrens vor dem Verfassungsgerichtshof, damit die Politik die Menschenrechte tatsächlich respektiert. Der Vatikan und sein Umfeld sind von Außen gesehen vielleicht etwas leiser geworden – wohl auch deshalb, weil die zahlreichen Missbrauchsskandale seine Glaubwürdigkeit als Moralapostel nicht gerade verbessert haben. Allerdings nimmt der paternalistische Arm der katholischen Kirche in vielen Staaten noch immer direkten Einfluss auf Politik und Gesetzgebung.
Häufig wird das Argument ins Feld geführt, ein Gesetz zum assistierten Suizid könnte einen Dammbruch auslösen. Trifft das zu?
Dies ist längst widerlegt und die Schweiz zeigt es: Seit 1942 besteht hier gesetzlich die Möglichkeit, FTB durchzuführen. Praktisch funktioniert dies seit 1985. Doch der Anteil der FTB am Total der Sterbefälle liegt nach all diesen Jahren nur gerade bei rund 1,8 Prozent aller Todesfälle pro Jahr. Die leichte Zunahme von FTB über die Jahre hat mit Wachstum der Bevölkerung, mehr Selbstbewusstsein der Menschen, kritische Betrachtung der Technologisierung in der Medizin, usw. zu tun. Das Dammbruchargument ist Angstmacherei und damit das typische Werkzeug von Populisten mit Bevormundungs- und Machtmissbrauchs-Absichten.
Bei Ihrem Vortrag in Bozen haben Sie gesagt, die Hauptaufgabe von Dignitas sei Suizidprävention. Das müssen Sie uns erklären.
SuizidVERSUCHSprävention, nicht nur Suizidprävention. In der Suiziddebatte werden die Suizidversuche oft zu wenig diskutiert. Als die Schweizer Regierung 2001 nach Suiziden und Suizidversuchen gefragt wurde, antwortete diese 2002, es gebe aus der Forschung Daten, die nahelegen, dass die Zahl der Suizidversuche in Industriestaaten bis etwa 50mal so hoch ist wie die Zahl der Suizid-Todesfälle, so dass man in der Schweiz jährlich von bis zu 65‘000 Suizidversuchen ausgehen müsse – bei (damals, im Jahr 2002) amtlich festgestellten 1‘350 jährlichen Suiziden. Einsame risikoreiche Suizidversuche ergeben sich hauptsächlich deshalb, weil jemand befürchtet, sein Gesicht zu verlieren, wenn er sich an andere wendet und mit ihnen über die Frage eines eigenen Suizids sprechen möchte. Die Beseitigung des Tabus, über einen eigenen Suizidwunsch sprechen zu können, öffnet die Türe zur Hilfe: Sobald Menschen mit anderen über dieses Thema angstfrei sprechen können, kann in aller Regel zum Leben hin geholfen werden. Das ist die tägliche Erfahrung von DIGNITAS.
Sie fordern einen radikalen Abbau des Suizidtabus. Man müsse darüber reden und zwar auch mit Kindern. Warum und wie soll man darüber reden?
Das fordere nicht nur ich, sondern es gibt inzwischen Kampagnen, unterstützt vom Schweizer Bundesamt für Gesundheit, um das „Darüber-Reden“ zu fördern. Fast jeder kann wohl darlegen, dass auch er schon einmal in seinem Leben daran gedacht hat. Dass man aber dann, wenn man sich mit anderen darüber unterhält und ernst genommen wird, in der Regel nicht nur Hilfe bekommt, sondern sich auch die eigene Auffassung verändert. Entscheidend ist: Der Suizid muss grundsätzlich als eine neutral zu wertende Wahlfreiheit respektiert werden. Und falls eine Organisation, wie eben z.B. DIGNITAS, auch FTB ermöglicht, kann dies dazu führen, dass sich Menschen öffnen, weil sie sehen: „mit denen kann man wirklich darüber reden“.
Mit Suizidwilligen auf Augenhöhe zu reden, setzt voraus, dass es die Möglichkeit des assistierten Suizids überhaupt gibt. Heißt das umgekehrt, dass Suizidprävention sinnlos ist, wenn die Möglichkeit dazu gar nicht besteht?
Das ist sehr viel schwieriger, weil dann darüber gesprochen werden muss, wie ein Do-it-yourself-Suizid „fehlerfrei“ erreicht werden kann. Trotz Aufklärung bergen nicht professionell begleitete Do-it-yourself-Suizide jedoch erhebliche Risiken. Somit ist dies keine gute Lösung. Suizidprävention ohne gleichzeitig mögliche professionelle Suizidhilfe ist nicht nachhaltig, denn sie verhindert zwar, respektiert den Menschen aber nicht vollauf, was negative Konsequenzen haben kann.
Kontrovers diskutiert wird die Medienberichterstattung über Suizide. Nicht berichten, um den Werther-Effekt zu vermeiden, lautet die Formel. Wie stehen Sie zu dieser Frage?
Das ist überholt. Es braucht Aufklärung. Verschweigen zementiert das Tabu. Wie bereits dargelegt: Es gibt Kampagnen, um das Reden über Suizidgedanken zu fördern. Darüber reden baut den inneren Druck ab und ermöglicht, mit anderen zu prüfen, ob es nicht einen akzeptablen Weg zum Leben hin gibt.
Sterben ist schwierig geworden. Viele Fälle von Sterbewilligen werden durch die Fortschritte der modernen Medizin erst geschaffen. Werden die Menschen geradezu gezwungen weiterzuleben?
Sterbende, die über Jahre hinweg medizinisch ausgebeutet werden, wie dies der an der Universität Lausanne lehrende italienische Palliativmediziner Gian-Domenico Borasio in seinen Publikationen schildert, bringen Ärzten, Kliniken und der Pharmaindustrie hohe Umsätze und Gewinne. Die Übertherapie, wie sie Borasio nennt, ist ein Grundübel in der heute kommerzialisierten Medizin. Auch diesbezüglich braucht es Aufklärung.
Höchst umstritten sind Freitodbegleitungen von psychisch Kranken. Wie geht Dignitas damit um?
Umstritten sind diese nur bei Gegnern echter Selbstbestimmung. Ein schweres psychisches Leiden bedeutet nicht zwangsläufig Verlust der Urteilsfähigkeit. Dies hat das Schweizer Bundesgericht 2006 richtigerweise zum Urteil geführt, dass Menschen mit psychischer Erkrankung der Zugang zu FTB nicht verwehrt werden darf. DIGNITAS arbeitet seit Jahren mit erfahrenen Psychiatern zusammen; wir begleiten Menschen, die aufgrund einer schwer belastenden psychischen Krankheit nicht mehr leben wollen, über einen längeren Zeitraum. Fördern von Lebensperspektive und Ermunterung zu noch nicht versuchten Therapien gehen dabei Hand in Hand mit dem möglichen „Notausgang“: wenn dies nicht zum Erfolg führt, ist DIGNITAS bereit, mit einer FTB zu helfen.
Sie sind Menschenrechtsanwalt und sehen es als Ihre Pflicht, Menschen einen würdevollen Freitod zu ermöglichen. Wie gehen Sie mit den zahllosen Anfeindungen um, denen Sie ausgesetzt sind?
Ich nehme kaum Anfeindungen wahr; wenn, dann kommen diese in der Regel von schlecht informierten Personen mit einer engen und nicht selten paternalistisch geprägten Weltanschauung. Viel mehr spüren wir bei DIGNITAS, und viele Umfragen belegen dies, dass die grosse Mehrheit der Bevölkerungen in allen Ländern, in welchen dies diskutiert wird, Selbstbestimmung „in letzten Dingen“ wünscht.
Es gibt Menschen, für die Sterbehilfe schlicht Mord ist. Was antworten Sie darauf?
Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens.
Interview: Heinrich Schwazer
Zur Person
Ludwig A. Minelli, 1932 in Zürich geboren, arbeitete zunächst als Journalist, unter anderem von 1964 bis 1974 als Schweizer Spiegel-Korrespondent. Anschließend studierte er Jura und wurde mit 54 Jahren Rechtsanwalt, spezialisiert auf Menschenrechte. 1998 gründete er in Zürich den Verein „DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben“ der sterbewilligen Menschen, insbesondere auch aus dem Ausland, Hilfe zum Suizid anbietet. Bevor er Dignitas gründete, war er bereits für die Schweizer Staatsbürgern vorbehaltene Sterbehilfeorganisation Exit tätig. Vergangene Woche war er auf Einladung des Landesethikkomitees Gast einer Diskussion über medikamentös assistierten Suizid in Bozen.
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Kommentare (2)
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steve
Suizid ist ein Menschenrecht und eigentlich die einzige Freiheit des Menschen.
Hat man selbst Kinder in die Welt gesetzt, ist es allerdings purer Egoismus sich umzubringen. Solche Fälle gab es einige in der letzten Zeit.
Kinder haben auch Rechte.
josef.t
Es gibt eben „Situationen“, wo der Freitod eine Erlösung ist !
Wer nimmt sich das Recht (Politik Religion), jemandem das abzusprechen ?
Natürlich sind Angehörige auch immer betroffen, aber viele von ihnen
sehen es bereits auch, als ein Grundrecht, dem Leiden ein Ende zu setzen !
Ein großes „Übel“ ist die Pharmaindustrie, wenn sie am „Leid“ der
Patienten Milliarden verdient! Deshalb haben auch viele Menschen
Angst vom Sterben, nicht vor dem Tod…..