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„Reine Schikane“

Die Diskriminierung von Einheimischen müsse endlich aufhören und der 2G-Zwang gehört abgeschafft, fordert Ulli Mair (F).

 Die freiheitliche Landtagsabgeordnete Ulli Mair kritisiert in einer Pressemitteilung die jüngste Neuerung, die die römische Regierung beschlossen hat, wonach für Touristen aus dem Ausland die 3G-Regel für Hotels, Bars und Restaurantbesuche, aber auch den Erwerb des Skipasses gilt, während für Einheimische nach wie vor die 2G-Regel aufrecht bleibt.

„So sehr ich die Erleichterungen bezüglich der Quarantäneregelungen besonders für Kindergarten- und Schulkinder begrüße, aber auch die Neuerung etwa, dass der „Grüne Pass“ für Dreifachgeimpfte unbegrenzt gültig ist, so sehr lehne ich die Ungerechtigkeit gegenüber Einheimischen ab, die zwar Steuern zahlen, aber nicht einmal im Freien etwas konsumieren dürfen. Dies ist und bleibt eine reine Schikane und ist auch aus medizinischer Sicht kaum zu begründen. Ich verstehe, dass sich der HGV und der gesamte Südtiroler Tourismusbereich über diese Regelung freuen, dennoch wäre es wünschenswert und jetzt auch an der Zeit, dass Gleichheit hergestellt wird und nicht, dass für den Tourist andere Regeln gemacht werden, als für die Südtiroler, die in ihrer Heimat nicht zu Bürgern zweiter Klasse gemacht werden dürfen“, schließt Mair.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (12)

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  • hallihallo

    sind sie sicher , daß in den hotels die 3g regel gilt?
    oder steht im dekret doch etwas anderes?

    • gredner

      Eben. Von 3G steht nirgends was. Es steht hingegen ausdrücklich, dass auch die Ausländer den Supergreenpass besitzen müssen. Weil die gültigkeit aber in anderen Ländern llänger ist als bei uns, wird dieser mit einem negativen Test bei uns vorübergehend anerkannt.

      Den Freiheitlichen und dem Sven Knoll fehlt es offenbar an Textverständnis. Und die Novaxler plärren gleich mit im Chor (weil sie ebenso ignorant sind).

    • paul1

      Demnach können nun ausländische Gäste, die eine mehr als 6 Monate alte Genesenen- oder Impfbescheinigung besitzen, nach Vorlage eines negativen Antigen- oder PCR-Tests alle Dienstleistungen nutzen, für die in Italien der Super Green Pass notwendig ist, wie der HGV in einer Aussendung erklärt.

  • kirchhoff

    Klagen vor dem EUGH für Menschenrechte sind sogar kostenlos für den Klagenden und sehr publikumswirksam!

  • andreas1234567

    Hallo nach Südtirol,

    bin auch etwas unsicher ob die „Freiheit“ jetzt nur für Zweifachgeimpfte älter als 6 Monate plus Test gilt oder es einfach nur einen gültigen AG-Test braucht ungeachtet des Impfstatus.

    In D geistert übereinstimmend die Meldung „brauchst nur einen aktuellen Test“ durch die Medien und es wird explizit als Lockerung für Umgeimpfte verkauft, beispielhaft hier:

    https://www.merkur.de/reise/corona-italien-urlaub-lockerungen-einreise-hotels-gastronomie-ungeimpft-news-zr-91279495.html

    Vor allem der Wegfall der Fünftagequarantäne wird erwähnt..

    Wie auch immer, eine Ungleichbehandlung sondergleichen und gewiss nicht mit den Regeln des schönen geeinten Europa vereinbar.

    Gruss nach Südtirol

    • snakeplisskien

      Weiter oben hat @gredner erklärt, wie es sich verhält. Es braucht einen im Ausland gültigen 2G Nachweis und evtl. einen zusätzlichen negativen Testnachweis. Italien hat deren Gültigkeit auf 6 Monate eingeschränkt, während er anderswo 9 Monate gilt. Der Testnachweis ist somit nur notwendig, wenn seit Ausstellung des 2G Nachweises ein Zeitraum von 6 bis 9 Monaten vergangen ist. Darunter wird er hingegen als Zugangsvoraussetzung angesehen und darüber ist er ohnehin ungültig.

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