Gerettete Saison
Der HGV ist erfreut über die Green Pass-Erleichterungen durch die römische Regierung. Für den Rest der Wintersaison sei dies wichtig.
Die zeitliche Reduzierung des Super Green Pass von neun auf sechs Monate in Italien führte seit Bekanntgabe dieser Bestimmung bei den ausländischen Gästen zu zahlreichen Stornierungen und vor allem zu ausbleibenden Buchungen.
Die Bestimmungen besagten nämlich, dass ab dem 1. Februar auch ausländische Gäste, welche sich in Italien aufhalten, nur dann in einen Beherbergungsbetrieb einchecken, die Aufstiegsanlagen benutzen oder in ein Restaurant eintreten dürfen, wenn ihr Covid-19-Zertifikat nicht älter als sechs Monate ist. Diese Regelung hat die Wintersaison teilweise enorm eingebremst. Deshalb hat sich der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) umgehend auf verschiedenen Ebenen für eine Änderung dieser Auflagen stark gemacht.
Mit dem erlassenen Gesetzesdekret des Ministerrates konnten erste Erleichterungen erzielt werden. „Besonders in Hinblick auf die Faschingsferien und dem Rest der Wintersaison ist das wichtig“, urteilt HGV-Präsident Manfred Pinzger.
Demnach können nun ausländische Gäste, die eine mehr als sechs Monate alte Genesenen- oder Impfbescheinigung besitzen, nach Vorlage eines negativen Antigen- oder PCR-Tests alle Dienstleistungen nutzen, für welche in Italien der Super Green Pass notwendig ist. „Natürlich hätten wir uns darüber gefreut, wenn die Gültigkeitsdauer des Green Pass in Italien auf neun Monate angehoben worden wäre und es somit zwischen den einzelnen Staaten keine Unterschiede in der Gültigkeitsdauer mehr gäbe“, sagt Pinzger.
Dahingegend haben den HGV auch Tourismusminister Massimo Garavaglia, Landeshauptmann Arno Kompatscher, Senator Dieter Steger und EU-Parlamentarier Herbert Dorfmann unterstützt. Der Minister hat bei seinem Besuch am Kronplatz schnell verstanden, dass die unterschiedliche Gültigkeitsdauer des Green Pass vor allem für den Tourismus große Probleme mit sich bringt, heißt es abschließend in der Presseaussendung des HGV.
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