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Das Bus-Hauptverfahren

Der leitende Landesbeamte Günther Burger und LiBus-Chef Markus Silbernagl müssen sich ab dem 2. Mai am Landesgericht wegen Wettbewerbsverzerrung verantworten.

Zur sogenannten SAD-Affäre kommt es also doch Hauptverfahren am Bozner Landesgericht. Voruntersuchungsrichter Emilio Schönsberg ließ nach vergleichsweise kurzer Verhandlung gestern Nachmittag die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen den leitenden Landesbeamten Günther Burger und LiBus-Chef Markus Silbernagl zu.

Beide müssen sich ab dem 2. Mai in einem Hauptverfahren vor einem Richtersenat verantworten.

Der Tatvorwurf: Verzerrung des Wettbewerbs für die Neuausschreibung der außenstädtischen Buslinien durch das Land Südtirol.

Die Landesregierung hatte die Ausschreibung im Juli 2018 wenige Stunden vor der Abgabefrist annulliert, ursprünglich war deswegen auch gegen Landeshauptmann Arno Kompatscher (wegen Amtsmissbrauchs) ermittelt worden. Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft abgetrennt, Anfang Dezember ist es von Voruntersuchungsrichter Peter Michaeler eingestellt worden.

Die strafrechtliche Verantwortung soll nun laut Anklageschrift beim Verfahrensverantwortlichen Günther Burger, welche den Beschluss für die Landesregierung formuliert hatte, und bei LiBus-Chef Markus Silbernagl liegen.

Letzterer habe Burger auf die fehlende REN-Eintragung der Konsortien LiBus und KSM aufmerksam gemacht, die wohl einen Ausschluss aus dem Wettbewerb mit sich gebracht hätte.

In der Vorverhandlung als Zivilparteien zugelassen wurden die Personentransportunternehmen SAD und Gatterer, die sich als Geschädigte der annullierten Busausschreibung sehen. Sie werden wohl auch im nun eingeleiteten Hauptverfahren auftreten.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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