„Wollen keine Privilegien“
Die Regierungsmehrheit und Teile der Opposition fordern in einem gemeinsamen Begehrensantrag die 2G-Pflicht für Politiker. Wer bei der Initiative nicht mitmacht.
Von Matthias Kofler
„Wir Abgeordnete im Südtiroler Landtag und Regionalrat haben mehrmals betont, dass wir keine Privilegien wollen“, stellt SVP-Fraktionssprecher Gert Lanz klar.
Ab 15. Februar gilt für alle ArbeitnehmerInnen des öffentlichen und privaten Sektors, die über 50 Jahre alt sind, die Impfpflicht. Nicht jedoch für die Politikerinnen und Politiker. Sie sind keine „ArbeitnehmerInnen“ im engeren Sinne und fallen somit aus dem Raster. Der Staat hat es bisher versäumt, auch für sie die entsprechenden Vorschriften festzuschreiben. In einem Begehrensantrag fordern Südtiroler PolitikerInnen nun die gleiche 2G-Behandlung, wie sie für alle ArbeitnehmerInnen gilt.
Der Antrag wurde von den Regierungsfraktionen SVP, Lega und Forza Italia sowie den Oppositionsfraktionen Team K, PD und Movimento 5 Stelle unterzeichnet. Aufgrund der breiten Unterstützung ist die Genehmigung des Begehrensantrages in der Februar-Sitzungssession des Landtags nur noch Formsache. Nach der Verabschiedung kann der Antrag umgehend nach Rom weitergeleitet werden. „Wir sind VertreterInnen des Volkes und als solche muss auch für uns die 2G-Regel gelten, die im Februar umgesetzt werden soll“, betont Fraktionssprecher Lanz. Die Unterstützer des Antrags hoffen, dass Rom noch innerhalb der kommenden zwei Wochen die Anwendung der 2-Regel für Politikerinnen und Politiker definieren wird. Damit könnten diese – wie für alle ArbeitnehmerInnen – ab 15. Februar greifen, womit der Begehrensantrag obsolet wäre. Für sämtliche Zusammenkünfte aller politischen Organe in allen Regionen und Provinzen Italiens würden dann dieselben Regeln gelten.
Den Antrag nicht mitunterzeichnet haben die deutschen Rechtsparteien Freiheitliche und Süd-Tiroler Freiheit sowie die ehemaligen Team-K-Abgeordneten Peter Faistnauer und Josef Unterholzner. Sie sind grundsätzlich gegen eine 2G-Regelung, die sie als indirekte Impfpflicht betrachten. Alessandro Urzì (Fratelli d’Italia) trägt den Antrag nicht mit, weil Südtirol in der Pandemie-Bekämpfung keine Kompetenzen hat.
Gert Lanz kann diese Bedenken nicht nachvollziehen. Der Toblacher SVP-Abgeordnete meint: „Wir PolitikerInnen dürfen von der 2G-Regel am Arbeitsplatz nicht ausgenommen bleiben. Das wäre ungerecht und nicht nachvollziehbar. Deshalb bestehen wir auf eine klare und definitive Bestimmung auf gesamtstaatlicher Ebene – auch wenn Oppositionsparteien aus fadenscheinigen Gründen den Antrag nicht mittragen wollen und diesen als ,Farce‘ oder ,Schaumschlägerei‘ abtun.“
Die Grünen haben den Antrag vorerst nicht mitunterzeichnet, mittlerweile aber einen Meinungswechsel vollzogen. Nach der Anhörung verschiedener Experten sind Brigitte Foppa und Co. zum Schluss gekommen, den Antrag mitzutragen, sofern dies von den Parteigremien gutgeheißen wird.
Die Grünen haben ihre Entscheidung auf der Basis von drei Fragen getroffen. Erstens: Sollen für PolitikerInnen die gleichen Rechte wie für ArbeitnehmerInnen gelten? Die Antwortet lautet hier: Ja, weshalb man den Antrag unterstützen könnte. Zweitens: Haben auch die ungeimpften BürgerInnen und Gewählten ein Vertretungsrecht bzw. eine Vertretungspflicht? Auch hier lautet die Antwort: Ja, was gegen eine Unterstützung des Antrags sprechen würde. Ausschlaggebend war daher die Frage Nummer drei: Müssen politische Gremien, die zur sogenannten „Kritischen Infrastruktur“ gehören, funktionstüchtig sein? Ja, sagen die Grünen hierzu. „Die von uns befragten Experten sind der Auffassung, dass man den Mandataren abverlangen kann, sich impfen zu lassen, um eventuell auch Ungeimpfte in den Parlamenten vertreten zu können“, erläutert Brigitte Foppa.
Die Argumentation der deutschen Rechtsopposition, wonach grundsätzlich für alle Lebensbereiche eine 3G- sinnvoller als eine 2G-Regelung sei, macht sich die Fraktionschefin der Grünen nicht zu eigen. „Auch wir sehen den Königsweg im Impfen und Testen. Allerdings ist die Situation heute eine andere – und an diese müssen wir uns anpassen. Man macht es sich zu einfach, wenn man die eigenen Befindlichkeiten und Moral- und Wunschvorstellungen an die vorderste Stelle setzt“, so Brigitte Foppa in Richtung der Freiheitlichen und der STF. Auch die Wiedereinführung der Videokonferenzen allein für Ungeimpfte sieht die Grüne kritisch: Präsenzsitzungen seien ein wesentlicher Bestandteil des Parlamentarismus. Zudem hätten einige Abgeordnete die Online-Sitzungen ausgenutzt, um andere Angelegenheiten zu verfolgen.
Ähnliche Artikel
Kommentare (31)
Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.
andreas
„Die von uns befragten Experten sind der Auffassung, dass man den Mandataren abverlangen kann, sich impfen zu lassen, um eventuell auch Ungeimpfte in den Parlamenten vertreten zu können“, erläutert Brigitte Foppa.
Wozu braucht man für solche Fragen Experten?
Wobei, wenn die Grünen annehmen, dass sie selbst in der Situation sein müssen, um die Interessen von jemanden zu vertreten, können sie ja 1.500 Euro ihres Gehalts behalten und den Rest spenden, so können sie die Durchschnittsverdiener des Landes vertreten.
george
Was hat das mit dem Thema zu tun? Bist du etwa der Experte, alsdass du dich über alles und alle darüber zu setzten glaubst?
andreas
@george
Das ist nur der logische Schluß, welchen man zu den Aussagen der Grünen ziehen kann, ich weiße nur darauf hin, dass es eine recht ungeschickte Aussage ist.
Gott schütze uns vor Krieg, Unwetter und einer grünren Regierung. 🙂
sigo70
Geht es hier noch um Sicherheit im Landtag bzw. Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz? Oder welchen Sinn sollte eine solche 2G-Regel sonst haben?
esmeralda
@novo, stimmt wirklich
olle3xgscheid
„er Staat hat es bisher versäumt, auch für sie die entsprechenden Vorschriften festzuschreiben.“
Ach hat er das, oder wollte er das?
Schämts euch einfach ( Politiker)
robby
bei Yannis, rumer, alexius und ein paar anderen spielt es keine Rolle ob sie rechts, links oder sonst wo stehen: wer geistig minderbemittelt ist bleibt eben geistig minderbemittelt.