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„Erhebliche Kostenersparnis“

Foto: LPA/pixaby.com

Die Landesabteilung Vermögensverwaltung wird künftig die Daten für die Überwachung der öffentlichen Bauvorhaben an Rom übermitteln.

Beim Ministerium für Wirtschaft und Finanzen (MWF) wurde die Datenbank der öffentlichen Verwaltungen („banca dati amministrazioni pubbliche“, kurz: BDAP) eingerichtet. Mit dieser erfolgt auch die Überwachung der öffentlichen Bauvorhaben („monitoraggio opere pubbliche“, kurz: MOP). Ziel ist es, damit die Transparenz der öffentlichen Bauvorhaben zu verbessern und eine wirksame Kontrolle der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten.

In ihrer Sitzung am Dienstag hat die Landesregierung auf Vorschlag des Landesrates für Hochbau und Vermögen Massimo Bessone die Landesabteilung Vermögensverwaltung als zuständige Organisationseinheit für die Überwachung der öffentlichen Bauvorhaben des Landes bestimmt und beauftragt, die damit zusammenhängenden Daten und Informationen von den Projektsteurern zu sammeln und an die Datenbank des Ministeriums zu übermitteln.

„Das ermöglicht es der Landesverwaltung, ihre Veröffentlichungspflichten im Bereich Transparenz noch effizienter zu erfüllen, ohne weitere Maßnahmen ergreifen zu müssen“, unterstreicht Landesrat Bessone. „Mit dieser Maßnahme können wir uns die Auszahlung von staatlichen Finanzmitteln sichern, wie jene im Rahmen des staatlichen Wideraufbauplans PNRR und jene für den Teil der Organisation und Abwicklung seitens des Landes der Olympischen Winterspiele 2026.“

Das bedeute auch eine erhebliche Zeit- und Kostenersparnis für das Land. Zum einzigen Referenten des Landes für die Datenbank der öffentlichen Verwaltung – Überwachung der öffentlichen Bauvorhaben wurde der geschäftsführende Direktor der Vermögensabteilung Daniel Bedin ernannt.

Die Erhebungen für die Datenbank umfassen alle öffentlichen Arbeiten mit Ausnahme der ordentlichen Instandhaltungsarbeiten. Die Übermittlung von Informationen über den Stand der Durchführung öffentlicher Arbeiten an die Datenbank der öffentlichen Verwaltungen gilt als Voraussetzung für die eventuelle Auszahlung staatlicher Finanzmittel.

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