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Angepasste Familiengelder

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Im März wird das neue staatliche Familiengeld „assegno unico“ erstmals ausbezahlt. Gleichzeitig will die Landesregierung beim lokalen Familien- und Kindergeld nachbessern. Die Details.

von Heinrich Schwarz

Was die finanziellen Unterstützungen für Familien betrifft, ändert sich derzeit gar einiges. Der Staat hat den sogenannten „assegno unico“ eingeführt, der sämtliche staatlichen Unterstützungsleistungen für Familien zusammenführt und ab März ausbezahlt wird. Hinzu kommen die Leistungen des Landes.

Der „assegno unico“ ist mit dem Landesfamiliengeld und dem Landeskindergeld kumulierbar, teilt die zuständige Landesrätin Waltraud Deeg auf eine Landtagsanfrage der Team-K-Abgeordneten Maria Rieder mit. „Im Legislativdekret zum „assegno unico“ ist ausdrücklich die Kumulierbarkeit der staatlichen Leistung mit den Unterstützungsmaßnahmen von Regionen und autonomen Provinzen vorgesehen“, so Deeg.

Allerdings werden die lokalen Familienleistungen bei der ISEE-Erklärung als Einkommen gewertet und haben damit Einfluss auf die Höhe des „assegno unico“. Laut Waltraud Deeg hat es mehrfach Interventionen in Rom gegeben, um eine Änderung dieser Regelung zu erzielen. Die Regierung habe zwar eine Änderung in Aussicht gestellt, aber letztendlich nicht vorgesehen.

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