Abgeschaffte Gebühr
Die Landesregierung hat beschlossen, im Rahmen einer Neuordnung die Bearbeitungsgebühren beim öffentlichen Wassergut abzuschaffen.
Der Arbeitsaufwand der Landesverwaltung für die Einhebung der Bearbeitungsgebühren im Bereich öffentliches Wassergut ist unverhältnismäßig groß. „Mit der Abschaffung dieser Gebühreneinhebung“, unterstreicht Bevölkerungsschutzlandesrat Arnold Schuler, „kann die Effizienz des Landesamtes für öffentliches Wassergut – auch unter der Optik der ‚Spending Reviews‘ – so weit gesteigert werden, dass dadurch die Verringerung der Einnahmen ausgeglichen wird.“ Die Agentur für Bevölkerungsschutz verzichtet daher auf die Einhebung der Bearbeitungsgebühren in Zusammenhang mit den Verwaltungsverfahren für die Erteilung von Bewilligungen, Konzessionen und Ermächtigung im Zuständigkeitsbereich des Amtes für öffentliches Wassergut.
„Nach dem Prinzip der ordnungsgemäßen Verwaltung werden hier die Schlüsselprinzipien der Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit und Effizienz angewandt“, betont der Direktor der Agentur für Bevölkerungsschutz Klaus Unterweger.
„Nach diesen Prinzipen ergreifen wir die erforderlichen Maßnahmen, um die Arbeit des Verwaltungspersonals zu optimieren“, legt der geschäftsführende Direktor des Amtes für öffentliches Wassergut in der Agentur für Bevölkerungsschutz Michael Gamper dar: Durch die Abschaffung der Bearbeitungsgebühren werden jährlich rund 15.000 Euro weniger eingenommen. Diese Mindereinnahmen sollen durch die Erhöhung der Konzessionsgebühren für die Besetzung von öffentlichem Wassergut ausgeglichen werden. Dadurch entsteht kein verwaltungstechnischer Mehraufwand. In Summe ist das Ergebnis somit eine Reduzierung des Verwaltungsaufwandes sowie eine Vereinfachung der Verwaltungsabläufe bei gleichzeitig gleichbleibenden Einnahmen für die Verwaltung und Kosten für die Bürgerinnen und Bürger.
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