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„Restliche Saison retten“

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Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) begrüßt die Entscheidung des EU-Ministerrats in Brüssel, für grenzüberschreitende Reisen wieder einheitliche Regelungen einzuführen.

Das betrifft vor allem auch die Gültigkeit des Green Pass, welcher bis dato für Geimpfte neun Monate und für Genesene sechs Monate gilt. In Italien soll die Laufzeit des Green Pass ab 1. Februar auch für Geimpfte auf sechs Monate reduziert werden. Dies gilt dann auch für Ausländer, welche sich zu Urlaubszwecken in Italien aufhalten.

„Diese Regelung und die erschwerten Einreiseformalitäten haben den Wintertourismus stark beeinträchtigt und zu zahlreichen Stornierungen geführt“, erklärt HGV-Präsident Manfred Pinzger.

Pinzger konnte kürzlich Tourismusminister Massimo Garavaglia bei einem Treffen am Kronplatz über die Folgen dieser Maßnahmen für den Wintertourismus in Südtirol informieren. Er ersuchte den Minister, in Rom dahingehend einzuwirken, dass der Green Pass in Italien dieselbe Gültigkeit aufweist, wie in anderen EU-Ländern auch.

Der HGV hat auch EU-Parlamentarier Herbert Dorfmann ersucht, die Thematik auf EU-Ebene voranzubringen. Dieser hat eine Anfrage an die EU-Kommission gestellt. Die Entscheidung des EU-Ministerrates, auf ein einheitliches Reglement bei grenzüberschreitenden Reisen hinzuwirken, ist somit ein wichtiges Signal, schreibt der HGV in seiner Presseaussendung.

„Jetzt geht es darum, die restliche Wintersaison zu retten“, sagt Pinzger. Der HGV hofft nun, dass die italienische Regierung die Vorschläge der EU zum vereinfachten grenzüberschreitenden Reisen übernimmt und diese umgehend in Kraft setzt. „Wichtig ist zudem, dass die Gültigkeit des Green Pass für Geimpfte in Italien bei neun Monaten bleibt, ansonsten haben wir die paradoxe Situation, dass der ausländische Gast mit seinem neun Monate gültigen Green Pass zwar in Italien einreisen kann, im Hotel aber eventuell nicht einchecken, den Skipass nicht kaufen und in kein Restaurant eintreten kann. Das kann es wohl nicht sein“, unterstreicht HGV-Direktor Thomas Gruber abschließend in einer Presseaussendung.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (2)

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  • foerschtna

    Ich fahre nächste Woche nach Dänemark in den Urlaub. Dort kann man jetzt ohne Gesichtsmaske zirkulieren und in den Kopenhagener Pubs ohne Greenpass und sonstigen Schikanen so richtig die Sau rauslassen.

  • andreas1234567

    Hallo nach Südtirol,

    einfach auf die EU-Grundrechtscharta hinzuweisen, feierlich in 2010 von allen EU-Staaten als verpflichtend angenommen, wäre wohl zu einfach, das könnte ja jeder Kraxnträger.

    $45 lässt da wenig Spielraum:

    Artikel 45
    Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit
    (1) Die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger haben das Recht ,sich im Hoheitsgebiet der Mit­gliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten.

    Sonst muss diese Charta eben feierlich verbrannt werden wenn sie die aktuellen Politiker und Verbandsoberen bei ihren Mauscheleien stört.

    Auf Wiedersehen beim Osterfeuer, Feuerpapier mit lästigen Grundrechten bedruckt gibt es in heutigen Zeiten wohl reichlich

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