Der Faktor Zeit
Die Verteidigung von Alt-LH Luis Durnwalder verzichtet in der Causa Sonderfonds II auf ein verkürztes Verfahren.
Es geht in diesem Strafverfahren zum Verdacht der Unterschlagung im Amt um eine potentielle Schadenssumme von 24.000 Euro. Es geht um Ausgaben aus dem Sonderfonds des Landeshauptmannes, welche der damalige Amtsinhaber Luis Durnwalder zwischen November und März 2012 und März 2013 abgerechnet hat, also nach der ominösen Beschlagnahme der Finanzwache im Landhaus I im Auftrag der Staatsanwaltschaft am Rechnungshof.
Zu diesen nicht im SoFo-Verfahren enthaltenen Beträgen hat die Staatsanwaltschaft Bozen im vergangenen Jahr Anklage gegen Durnwalder erhoben. Bei der zweiten Vorverhandlung am Mittwoch teilten seine Verteidiger Gerhard Brandstätter und Karl Pfeifer mit, dass ihr Mandant, so wie angedeutet, kein verkürztes Verfahren beantragen wolle.
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Kommentare (8)
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besserwisser
dem alt lh gehts wie dem djokovic: wird in der geschichte nie der größte sein …..
artimar
Ohne verkürztes Verfahren wird wohl die Verjährung greifen.
pingoballino1955
Der Patriarch versinkt im Selbstmitleid und schreibt als Privatmann Leserbriefe,dass ich nicht lache,wenn es nicht zum kotzen wäre! @artimar,leider wird es so sein!
pat
Dass eine Straftat verjährt wärend ein Prozess am Laufen ist, zeugt wiedermal von der Lachhaftigkeit dieser ganzen Gesetzeslage und der Ignoranz und unfähigkeit der paar Sesselfurzer welche sie zusammengeschrieben haben. Schon allein dass eine Straftat ÜBERHAUPT verjährt ist lächerlich.
pantone
Ein Rechtsanwalt muß das beste Resultat für seinen Klienten erreichen.