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Die 50er-Regel

Foto: Sabes

Personen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben oder bis zum 15. Juni 2022 vollenden, müssen spätestens ab 31. Jänner 2022 die Erstimpfung haben.

Testen reicht somit nicht mehr, es gilt die Impfpflicht oder der Genesenen-Status. Gleichzeitig wird mit dem 1. Februar die Gültigkeit des Green Passes rückwirkend von 9 auf 6 Monate verkürzt.

Impfungen/Genesungen, die vor mehr als 180 Tagen (6 Monaten) erfolgt sind, führen ab 1. Februar 2022 zu einem automatischen Verfall des Super Green Passes (Super Green Pass = geimpft oder genesen).

Bisher war dieser für 9 Monate gültig. Um weiterhin arbeiten zu können, muss eine Auffrisch-Impfung durchgeführt werden.

Ebenfalls Voraussetzung für die Ausübung einer Arbeitstätigkeit ist die Erstimpfung spätestens bis zum 31. Jänner 2022 für alle, die das 50. Lebensjahr vollendet haben oder bis zum 15. Juni 2022vollenden:

Ausständige Impfungen (auch Auffrisch-Impfungen, falls die letzte Impfung vor mehr als 120 Tagen verabreicht wurde) müssen daher rechtzeitig vorgemerkt werden, um nicht ohne Green Pass dazustehen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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