„Bessere Ausgangslage“
Das Land Südtirol fährt seit Jahren einen konsequenten Kurs der Steuerentlastung. Unter anderem zeigt sich das bei der regionalen Wertschöpfungssteuer IRAP, wo das Land, den autonomen Spielraum vollständig genutzt und den niedrigsten Steuersatz von 2,68 Prozent angewandt hat. Dadurch hat das Land Südtirol den Unternehmen in den vergangenen Jahren sehr stark unter die Arme gegriffen.
Mit dem Landesstabilitätsgesetz für das Jahr 2022 kehrt Südtirol nun zum Normalsteuersatz von 3,90 Prozent zurück. „Hintergrund dafür ist auch, dass der Staat eine tiefgreifende Reform des Steuersystems plant. Dabei ist die völlige Abschaffung der IRAP angedacht. Nun wurde mit dem Landesstabilitätsgesetz die Berechnungsgrundlage an das Normalsystem angepasst, um so eine bessere Ausgangslage für den etwaigen Ausgleich von Einnahmen durch den Staat zu schaffen“, erklärt Tauber.
In diesem Zusammenhang ruft er in seinem Beschlussantrag die Landesregierung dazu auf, den grundsätzlichen Kurs der Steuerentlastung beizubehalten und die haushaltspolitischen Spielräume, welche sich aus der laufenden Haushaltsumgestaltung bzw. aufgrund von staatlichen Reformen ergeben, so bald wie möglich für weitere Entlastungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft zu nutzen oder in zukunftsfähige Investitionen zu reinvestieren.
Der Beschlussantrag wird dem Landtag nächste Woche zur Abstimmung vorgelegt.
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