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Die (il)legalen Jurten

Screen: LA7

Im unteren Eisacktal sprießen die Jurten wie Pilze aus dem Boden – zur großen Sorge der Gemeindeverwalter. Gegen welche „Zelte“ rechtlich vorgegangen wird – und welche unbehelligt bleiben.

Von Erna Egger

Nicht nur zwischen Lajen und Albions wurden welche aufgestellt, sondern auch oberhalb des Sportplatzes in Lajen und in der gegenüberliegenden Gemeinde Barbian: Im unteren Eisacktal sprießen die Jurten wie Pilze aus dem Boden. Auch in Villnöß wird nach einem Hof bzw. einem Platz gesucht, um solche „Zelte“ aufzustellen.

Konstruktionen, in denen teils Corona-Leugner und/oder Aussteiger hausen, oder, wo Kinder von Impfgegnern betreut werden.

Die meisten dieser Bauwerke sind den Gemeindeverwaltern ein Dorn im Auge, nicht nur, weil sie oft illegal errichtet wurden. Gegen manche dieser Bauwerke wird rechtlich vorgegangen, gegen andere aber nicht. Warum?

Wie berichtet, wurden im Oktober auf einer Wiese zwischen Albions und Lajen mehrere Jurten aufgestellt, in denen an die 30 Kinder des unteren Eisacktales betreut werden. Die Eltern haben ihren Nachwuchs aus den Kindergärten und Schulen genommen und unterrichten ihn selbst.

Der „alternative Lernbegleitungsort“, wie ihn die Verantwortlichen bezeichnen, zieht medial weite Kreise: Mehrfach waren nationale Medien vor Ort, die das Projekt „Sinn“ vom Verein „Beyond Horizon“ als Beispiel von No-Vax-Schulen präsentierten.

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Bürgermeister Stefan Leiter hat am 10. Dezember eine Abbruchverfügung ausgestellt, und – weil es sich bei einemBauvergehen um eine strafrechtliche Angelegenheit handelt – bei den Carabinieri Meldung erstattet, die die Staatsanwaltschaft informiert haben.

Der Besitzer der Wiese hat 90 Tage Zeit, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. „Ansonsten folgt das Enteignungsverfahren“, so Leitner.

Ob der Besitzer einen gerichtlichen Rekurs gegen das Vorgehen der Gemeinde eingereicht hat, ist dem Bürgermeister nicht bekannt.

Jurten scheinen in Lajen ein beliebter Betreuungsort zu sein. Konrad Unterthiner, Gemeinderat der Bürgerliste, verwies in der Gemeinderatssitzung im Dezember darauf, dass oberhalb des Sportplatzes eine weitere Jurte aufgestellt wurde. Er fragte nach, warum hierzu keine Schritte eingeleitet wurden. „Wenn jemand weiß, wo sich dieses Zelt befindet, kann er in der Gemeinde Meldung erstatten und die Gemeinde wird der Sache nachgehen“, kommentierte Leiter.

Dies sei jedoch nicht geschehen. „Bisher ist keine Meldung eingetroffen“, so Leiter.

Die Forststation Klausen hat im ersteren Fall den Ball ins Rollen gebracht und die Meldung in der Gemeinde deponiert, wegen der unrechtmäßigen Errichtung eines Bauwerkes. Daraufhin ist die Gemeinde aktiv geworden: Der Gemeindegeometer hat einen Lokalaugenschein vorgenommen und den Sachverhalt festgehalten. Bürgermeister Stefan Leiter hat schließlich eine Abbruchverfügung ausgestellt.

Die Forststation soll nun auch im Fall der Jurte beim Sportplatz Anzeige erstattet haben – so zumindest lautet es in Lajen. Trifft das zu? „Nein“, sagen die Förster.

„Es mag zwar den Anschein des gleichen Sachverhaltes haben, dem ist aber nicht so“, unterstreicht Mauro Pianaro, Leiter der Forststation Klausen.

Zur Rechtslage sagt er: „Ein Bauwerk kann maximal 90 Tag an einem Ort verweilen, muss dann abgebrochen werden. Es braucht aber immer eine Meldung an die zuständige Gemeinde und je nach Landschaftsplan auch eine landschaftliche Ermächtigung.“

Und weiter: „Eine Jurte oberhalb vom Sportplatz ist mir nicht bekannt. Es gibt zwar in Lajen eine Struktur, die mit einem Projekt des Waldkindergarten – Verein Ameisenstraße – geknüpft ist und als solche wurde sie laut mir auch genehmigt.“

Ins Visier genommen haben die Förster indes eine weitere Jurte: Diese steht in der gegenüberliegenden Gemeinde, und zwar in Barbian. „Wir sind in der Überprüfungsphase“, bestätigt der Leiter der Forststation.

Zwischenzeitlich standen oberhalb des Dorfes Barbian zwei Jurten im Abstand von rund 500 Metern. Eine Zelteinrichtung ist von Villanders ins Nachbardorf übersiedelt, diese wurde mittlerweile aber wieder entfernt.

Die zweite Jurte, die mit schwarzen Plastiksäcken umwickelt wurde, steht immer noch. Dort starteten Initiativen zur Führung eines Waldkindergartens, das Projekt ist jedoch gescheitert.

Barbians Bürgermeister Erich Mur ist gegen die Bauwerke nie vorgegangen: „Weil die Forststation zuständig ist“, so Mur.

Zur jetzigen Überprüfung der Sachlage seitens der Forststation sagt der Bürgermeister: „Ich finde es positiv, wenn hierzu eine Eingabe gemacht wird. Die Gemeinde wird dann entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen weiter vorgehen.“

Und – je nach Rechtmäßigkeit des Bauwerkes – dem Beispiel Lajen folgen.

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