„511 Euro zurückgezahlt“
Carlo Bertacchi, der Anwalt der wegen des Spesenskandals zurückgetretenen SVP-Landtagsabgeordneten Jasmin Ladurner, geht davon aus, dass das Verfahren am Rechnungshof eingestellt wird. Rechnet aber mit einem Strafverfahren.
von Thomas Vikoler
Die Finanzwache arbeitet im Fall Jasmin Ladurner weiter auf Hochtouren. Gestern wurden die Beamten aus dem benachbarten Landeskommando im Südtiroler Landtag vorstellig, wo sie – wie am Montag am Sitz des Regionalrates – Spesenbelege sicherstellten.
„Ich gehe davon aus, dass es sich um ein- und dieselbe Angelegenheit handelt, weil sich Abrechnung von Regional- und Landtag überlagen“, kommentierte der Bozner Anwalt Carlo Bertacchi den Ermittlungsschritt.
Bertacchi ist von der Ende des vergangenen Jahres von ihrem Landtagsmandat zurückgetretenen SVP-Abgeordneten beauftragt worden, sie im Verfahren vor den Rechnungshof zu verteidigen. Dieses hatte die dortige Staatsanwaltschaft am Montag mit einer ungewöhnlichen Pressemitteilung öffentlich gemacht. Über die zweifelhaften Spesenabrechnungen der jungen Abgeordneten hatte die TAGESZEITUNG erstmals berichtet.
In Bertacchis Anwaltskanzlei in der Bozner Mustergasse wurde Anfang dieses Jahres ebenfalls auf Hochtouren gearbeitet: Durchforstet wurden Ladurners auffallend hohe Spesenabrechnungen für die Jahre 2019 und 2020, sie wurden mit allen vorhandenen Belegen bzw. Telepass-Abbuchungen verglichen.
Am Ende kam eine Summe heraus, die nach den Berechnungen der Anwaltskanzlei von Ladurner ungerechtfertigt als Spesenrückvergütung kassiert worden sind. Es handelt sich um insgesamt elf Fahrten im Wert von 511 Euro. Diese 511 Euro hat Ladurner in der Zwischenzeit zurückgezahlt.
Es handelt sich vornehmlich um Fahrten nach Bozen bzw. Trient zu Sitzungen, bei zwei davon fuhr Ladurner im Auto von Abgeordnetenkollegen mit.
Verteidiger Bertacchi rechnet damit, dass die Staatsanwaltschaft angesichts der Begleichung des (angenommenen) Schadens am Ende der Ermittlung die Einstellung des Verfahrens gegen die Ex-Abgeordnete beantragen wird.
Nicht auszuschließen ist freilich, dass die Staatsanwaltschaft einen Imageschaden für den Regionalrat geltend macht. Die Erfahrung zeigt, dass eine derartige Forderung den Wert des Vermögensschadens um ein Mehrfaches übersteigen kann.
Dass Kalkül von Ladurners Verteidiger ist, dass die Staatanwaltschaft am Rechnungshof wegen der prompten Rückzahlung der selbst berechneten (bescheidenen) Schadenssumme auf eine Einforderung von etwaigen Auswirkungen für das Ansehen der parlamentarischen Institution verzichtet.
Sehr wahrscheinlich ist es hingegen, dass auch die Staatsanwaltschaft am Landesgericht ein Ermittlungsverfahren gegen Ladurner einleitet – wegen des Verdachts des Betrugs gegen die öffentliche Verwaltung, ein Delikt, das von Amts wegen verfolgt wird.
Sobald die Finanzwache ihren Bericht fertiggestellt hat, dürfte auch eine Meldung an die Staatsanwaltschaft am Landesgericht ergehen.
Strafanwalt Bertacchi unterstreicht jedenfalls, dass seine Mandantin – bis auf die genannten elf Fälle – ihre Spesen „penibel abgerechnet“ habe. Etwa bei Fahrten und Aufenthalten, bei denen auch ihr Kind und ihre Mutter mit dabei waren. So habe Ladurner die Fahrtspesen und Hotelaufenthalte für die beiden Angehörigen anlässlich einer Reise zum Dreierlandtag in Innsbruck getrennt und aus eigener Tasche bezahlt.
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Kommentare (27)
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franz19
511 Euro zurückgezahlt…Sie zehntausende von Euro kassiert für sinnlose Fahrten und in 3 Jahre hat Sie nur abkassiert und geleistet hat Sie gleich Null!!!
Es ist einfach nur zu schamen Wie sich Politiker bei Steuergelder bedienen können, wenn man zusätzlich bedenkt wieviel Sie noch täglich steuerfrei zu Verfügung haben…
Da ist ja logisch dass sich jemand wie der Lanz schon jetzt Unterstützung sucht für die Nächsten Wahlen…
schwarzesschaf
Naja betrogen ist betrogen ob gleich oder gar nicht zurückbezahlt
pingoballino1955
Die Spesenvergütungsprivilegien gehören für alle rigoros abgeschafft,die verdienen in Anbetracht ihrer mässigen Leistungen genug um die Spesen selber zu tragen.Der Arbeiter*in muss seine Spesen zur Arbeit auch selber tragen!
alfons61
@pingopallino1955: DAS IST ENDLICH MAL EIN THEMA MIT KOPF UND FUSS.
ABER WER LEITET DIES IN DIE WEGE??
prof
Sind alle anderen nicht SVP Abgeordneten etwa alles “ Unschulds-Schäflein“ bei der Spesen Abrechnung??
arnold
Wäre ja noch schöner wenn sie den Aufenthalt ihrer Angehörigen NICHT „aus eigener Tasche“ bezahlt hätte. NIMMERSATT!
exodus
Wie dumm muss man sein, um sich wegen eines solch kleinen Betrages, die politische Zukunft zu ruinieren?
Was unnötige Gier alles zerstören kann!
bettina75
Betrug bleibt Betrug.
Wenn man ihr nicht auf die Schliche gekommen wäre, wäre das Geld noch immer in ihrer Brieftasche.
UNRECHTMÄßIG wohlgemerkt !!!
murega
Sie hat betrogen – ob 1 oder 1000 Euro ist uninteressant. Wenn es auch die 511 Euro gewesen sein sollten, dann noch eine angemessene Strafe berechnen. Wo soll das hinführen…
sepp
Moch dir nicht draus Jasmine bin mio sicherdie meisten deiner Parteikollegen hoben mehr Dreck am stecken
andreas1234567
Hallo zum Samstag,
bin immer noch sprachlos amüsiert weil Miss Impfpflicht „volle Pulle jetzt impfen“ über eine Fahrgemeinschaft mit dem Josef Unterholzner gestolpert ist.
Warum sich darüber noch nie jemand ausgiebig lustig gemacht hat erschliesst sich nicht.
Darum geht es und nicht um die paar hundert Euro.
Das gemeine Volk wird bis auf das Blut aufgehetzt und die Edellandtagsleute sparen über alle ideologischen Grenzen hinweg bei einigen Euro.
Gruss nach Südtirol
andreas
Die Vorfälle waren 2019, also vor Corona.
Das Volk wird nicht aufgehetzt, sondern Typen wie du verbreiten halt „Meinungen“, ohne Ahnung zu haben.
ostern
Den Artikel hobs schun long genua af der Togeszeitung.
Es Gsicht fong schun on Runzeln za kriagn!!!!!!!!!!!!