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Predigt für Max

Max Leitner bestreitet am Landesgericht einen Bußgang und wird an seine Pflichten als U-Häftling erinnert. Das alles, um eine Rückkehr in den Hausarrest zu ermöglichen.

Von Thomas Vikoler

Das Verhör mit Untersuchungsrichter Peter Michaeler hatte Max Leitner, selbst beantragt. Auch deshalb weil er sich im Bozner Gefängnis, in das er vor zwei Wochen zurückkehren musste, wie erwartet schwer zurechtfand. Der Hausarrest von Max Leitner in einer Wohnung in Mauls war wegen Verletzung von Haftauflagen und der Nicht-Eignung der Unterkunft aufgehoben worden.

Nun gibt es einen neuen Anlauf, dem 63-jährigen Ausbrecherkönig, eine Hafterleichterung zu ermöglichen. Dafür bestritt Leitner eine Art Bußgang. Richter Michaeler erinnerte ihn bei dem gestrigen Verhör an seine Pflichten als U-Häftling, gewissermaßen eine richterliche Predigt, um ihn vor weiteren Verstößen zu bewahren.

Im Hausarrest in Mauls hatte Leitner eine Fußfessel getragen, die ihm eine gewisse Bewegungsfreiheit ermöglichte, die aber offenbar zu stark ausreizt, in dem er den Alarm mit einem Schritt zu viel auslöste.

Max Leitner war Anfang September in der Bozner Industriezone wegen Besitzes einer Kriegswaffe, Körperverletzung und Widerstands gegen Amtspersonen in Begleitung eines österreichischen Staatsbürgers verhaftet worden. Er soll mit der Pistole gegen das Auto einer albanischen Prostituierten geschossen haben.

Die U-Haft dazu läuft im März aus. Bis dahin wird versucht, den fünfmal aus einem Gefängnis Entflohenen in einer geschützten Einrichtung in Südtirol unterzubringen.

Eine Voraussetzung für Hafterleichterung ist, dass Leitner beim Beweissicherungsverfahren zur Klärung seiner Zurechnungsfähigkeit teilnimmt. Zunächst hatte er sich geweigert, mit dem beauftragten Gutachter Ivano Simioni zu sprechen. Gestern, nach dem Termin am Landesgericht, wurde er von einem Gefängniswagen nach Bruneck gebracht, wo der Psychiater beruflich tätig ist.

Dann ging es wieder zurück ins Bozner Gefängnis. Vorerst.

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