Leitners Fußfessel
Am Mittwoch wird der erneut ins Gefängnis gebrachte Ausbrecherkönig Max Leitner dem Untersuchungsrichter vorgeführt. Was er mit seiner Fußfessel angestellt hat.
von Thomas Vikoler
Max Leitner sitzt seit mittlerweile zwei Wochen wieder in einer Zelle des Bozner Gefängnisses. Sein Hausarrest war vom zuständigen Voruntersuchungsrichter aufgehoben worden – wegen Verletzung von Haftauflagen und weil seine Unterkunft in der Gemeinde Mauls für ungeeignet erachtet worden ist.
Nun wurden neue Details zur Verletzung der Haftauflagen bekannt. Max Leitner waren für den Aufenthalt im Hausarrest buchstäblich goldene Brücken gebaut worden: Er bekam mehrstündige Freigänge auch außerhalb der Gemeinde Mauls zugestanden, dazu erhielt er eine Fußfessel, um sich auch in der näheren Umgebung seiner Unterkunft bei einem Bekannten bewegen zu können.
Fußfesseln sind im italienischen Strafvollzug Mangelware. Selbst bei schweren Stalkingfällen, die später zu Mordfällen wurden (wie in der Causa Lukas Oberhauser/Barbara Rauch), war keine Fußfessel verfügbar. Die Tatsache, dass Leitner dieses elektronische Instrument für die Aufenthaltsüberprüfung angelegt wurde, unterstreicht seinen Sonderstatus als Ausbrecherkönig.
Freilich hat er diesen – wieder einmal – überreizt: So soll Leitner mit angelegter Fußfessel die Grenzen des erlaubten Bewegungsradius getestet haben, indem er sein Bein ausstreckte. Prompt schrillte bei den Carabinieri der Alarm.
Auch wenn es lediglich um einen halben Meter ging – rein rechtlich stellte diese Handlung eine Verletzung der Haftauflagen bzw. ein Ausbruch aus dem Hausarrest dar.
Wie berichtet, gab es auch andere Gründe für die Aufhebung des Hausarrests für Max Leitner: Eine Person aus dem Wipptal hatte gegen ihn und seinen Gastgeber Anzeige wegen versuchter Erpressung erstattet, da zu laufen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Der Gastgeber erstattete gegen den Mann wiederum Anzeige gegen Körperverletzung.
Kurz: Kein ideales Umfeld für einen Hausarrest.
Am Mittwoch findet vor dem Voruntersuchungsrichter eine Verhandlung mit Max Leitner und seinen beiden Anwälten Martin Fill und Angelo Polo statt. Es wird Gespräche über einen „sicheren Ort“ für einen erneuten Hausarrest geben, etwa in einer Therapiegemeinschaft in Südtirol.
Apropos Therapie: Leitner hat sich nach anfänglicher Ablehnung bereit erklärt, an dem Beweissicherungsverfahren teilzunehmen, in welchem seine Zurechnungsfähigkeit zu den mutmaßlich Anfang September begangenen Straftaten geklärt werden soll. Den Auftrag dafür erhielt der Brunecker Psychiater Ivano Simioni.
Leitner war in der Bozner Industriezone unter dem Vorwurf des Besitzes einer Kriegswaffe, Körperverletzung und Widerstands gegen Amtspersonen verhaftet worden. Zuvor gab es einen Schuss auf den Wagen einer albanischen Prostituierten.
Die Untersuchungshaft für Leitner endet theoretisch nach sechs Monaten.
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