Gutes Miteinander
Die Informationskampagne „Zusammenleben“ weist darauf hin, dass Nicht-EU-Bürger ab 2023 für den Bezug von Landeskinder- und Landesfamiliengeld Sprach- und Kulturkenntnisse nachzuweisen sind.
Ab 2023 müssen Nicht-EU Bürger, die um das Landeskinder- und Landesfamiliengeld ansuchen, einen Nachweis ihrer Kenntnisse der deutschen oder italienischen Sprache erbringen und einen Gesellschaftskurs besuchen. Mit einer Informationskampagne unter dem Motto „Zusammenleben in Südtirol“ sollen die Betroffenen nun rechtzeitig darüber informiert und zur Teilnahme an den eigens angebotenen Kursen motiviert werden. Projektträger ist die Koordinierungsstelle für Integration (KOI) des Landes.
Die neue Regelung betrifft die Gewährung des Landesfamilien- und Landeskindergeldes, eine Zusatzleistung des Landes, um die alle Südtiroler Familien ansuchen können. Ab 2023 müssen sowohl die Antragstellenden als auch ihre Ehe- oder Lebenspartner, die aus nicht EU-Ländern kommen, gewisse Zusatzvoraussetzungen erfüllen. Zum einen müssen sie Grundkenntnisse in einer der Landessprachen nachweisen, zum anderen müssen sie einen Kurs zu Gesellschafts- und Kulturthemen Südtirols besuchen. Die Sprach- und Gesellschaftskurse sowie die Sprachprüfung werden schon seit einigen Monaten angeboten.
Die geplante Informationskampagne ab Anfang Jänner soll die Betroffenen über die Neuerungen bestmöglich informieren und gleichzeitig dazu motivieren, sich zu den Kursen und/oder Prüfungen anzumelden. „Die Kampagne soll vermitteln, dass der Erwerb der Sprach- und Gesellschaftskenntnisse eine Chance für jede Einzelne und jeden Einzelnen ist, um sich in den Arbeitsmarkt, gesellschaftlich und kulturell zu integrieren“, sagt Landesrat Philipp Achammer. „Auch wenn vieles im Bereich der Integration gut funktioniert, so ist die Bindung von Landesleistungen an Sprach- und Gesellschaftskursen ein weiterer und für mich entscheidender Schritt dahingehen, damit die neuen Mitbürgerinnen und Mitbürger Teil unserer Gesellschaft werden.“
Die Informationskampagne setzt vor allem auf Social Media, um die Zielgruppe bestmöglich zu erreichen. Ein kurzer Spot über YouTube soll in den Bussen und Zügen der öffentlichen Mobilität gezeigt werden. Alle wichtigen Informationen sind zudem in einfacher Sprache in einem Flyer zusammengefasst. In der Koordinierungsstelle können sich alle Betroffenen bei einer Sprechstunde persönlich über die Möglichkeiten informieren, diese Voraussetzungen zeitgerecht zu erfüllen.
Alle aktuellen Informationen zum Projekt „Zusammenleben in Südtirol“ sind auf der Homepage www.provinz.bz.it/integration/zusammenleben abrufbar.
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