Keine (zulässige) Frage
Keine Volksbefragung zur geplanten Skiverbindung zwischen Sexten und Sillian. Die zuständige Kommission hat das Ansuchen eines Promotorenkomitees abgewiesen.
von Silke Hinterwaldner
Der Start der Initiative liegt bereits Monate zurück.
Am 12. Mai 2021 hatte ein Promotorenkomitee bestehend aus zwölf Personen im Rathaus von Sexten einen Antrag für eine Volksbefragung hinterlegt. Demnach sollte die Bevölkerung darüber entscheiden, ob die Skiverbindung zwischen Sexten und Sillian gebaut werden sollte.
So der Wunsch.
Der Wortlaut der angepeilten Fragestellung war:
„Wollen Sie, dass die bestehende Skizone Sexten-Helm-Rotwandwiesen auf Sextner Gemeindegebiet, vom Stiergarten bis zum Karnischen Kamm (Helm-Hochgruben) erweitert werden soll, so wie von der Liftgesellschaft 3 Zinnen AG in ihrer Machbarkeitsstudie geplant, die vom Gemeinderat Sexten am 27.04.2017 beschlossen und von der Südtiroler Landesregierung am 30.10.2018 weitgehend genehmigt worden ist und die mit dem Bau von Liftanlagen und Skipisten samt dazugehörender Infrastruktur (Beschneiungsanlagen, Stützbauwerken, Strom- und Daten-leitungen, Lawinenschutzbauten, Lawinensprenganlagen und Zufahrtsweg zur Bergstation) die Anbindung an das Skigebiet Sillian/Thurntal(Osttirol) vorsieht?“
Normalerweise entscheidet das dafür zuständige Komitee bestehend vornehmlich aus Rechtswissenschaftlern, innerhalb von wenigen Wochen. Aber in diesem Fall hat es länger gedauert.
Das Gremium musste nach den Gemeindewahlen neu besetzt werden und hat sich mit der Sextner Anfrage in der Folge erst Ende des Jahres befasst.
Bei der entscheidenden Sitzung Anfang Dezember hat das Komitee die Fragestellung als nicht zulässig bewertet.
Die Mitglieder des Gemeindeausschusses haben die Entscheidung zur Kenntnis genommen. „Meines Wissens“, erklärt Bürgermeister Thomas Summerer, „sind dazu in der Gemeinde keine Rekurse eingegangen.“
Es gibt auch ein Veto der Tiroler Umweltanwaltschaft gegen die geplante Skiverbindung zwischen Sexten und Sillian:
Die TAGESZEITUNG verrät jetzt, was im Gutachten steht. Und welche Folgen es haben könnte.
Zur Erinnerung:
Seit vielen Jahren wird durchaus kontrovers darüber beraten, ob es einen grenzüberschreitenden Zusammenschluss der Skigebiete am Helm in Südtirol und dem Thurntaler in Osttirol geben soll. Auf der Südtiroler Seite hat das Projekt bereits ein positives UVP-Gutachten in der Tasche. Für die Osttiroler Seite wurde erst Anfang September das Genehmigungsverfahren in die Wege geleitet. „Diesbezüglich warten wir noch auf eine Antwort“, sagt Christian Tschurtschenthaler von der Drei Zinnen AG.
In der Zwischenzeit jedoch hat die Tiroler Umweltanwaltschaft ein vernichtendes Gutachten veröffentlicht. Dies bedeutet nicht unmittelbar ein Nein der Tiroler Behörden, schließlich ist die Umweltanwaltschaft ein beratendes Gremium, sie ist jedoch eine Institution des Landes Tirol. Vielleicht ließen sich die Aufgaben der Tiroler Umweltanwaltschaft am ehesten vergleichen mit jenen der Kommission für Raum und Landschaft in Bozen.
Aber der Reihe nach.
Das Projekt sieht auf Osttiroler Seite folgendes vor: Zwei Einseilumlaufbahnen mit Zehnergondeln sollen vom Talboden südlich der Bundesstraße gegenüber der Talstation der Thurntalerbahn bis zum Gipfel des Hochgrubenkopfes geführt werden. Neue Skiipisten mit einem Gesamtausmaß von 27,5 Hektar sollen errichtet werden. Zur Sicherung der Skipisten oberhalb der Leckfelder Alm wäre eine Lawinensprengseilbahn geplant. Ein Speicherteich und eine künstliche Beschneiungsanlage sollen zukünftig für Schneesicherheit sorgen.
In Bezug auf diese Eingriffe gibt der Umweltanwalt zu Bedenken, dass das Alpenschneehuhn und das Steinhuhn ebendort ihre idealen Lebensräume vorfinden. Außerdem würde das Landschaftsbild an der geplanten Bergstation an der Grenze am Hochgrubenkopf beeinträchtigt.
In Mitleidenschaft gezogen würden auch zahlreiche Wanderwege auf Ost- und Südtiroler Seite, Zugänge zur Sillianer Hütte und Zustiege zum Karnischen Höhenweg. Zudem sind aus Sicht des Landesumweltanwaltes speziell die eingereichten Unterlagen zur Zoologie weder nachvollziehbar noch als Basis für ein weiterführendes Verfahren geeignet. Aus Sicht des Landesumweltanwaltes fehlen den Unterlagen echte Ausgleichsmaßnahmen, „die in der Lage wären, die zu befürchtenden erheblichen Störungen und Beeinträchtigungen nur annähernd kompensieren zu können“.
Das geplante Vorhaben würde „zu einer hochtechnischen Überformung eines bis dato insbesondere oberhalb
der Leckfeldalm äußerst attraktiven Landschafts- und Naturraumes führen“. Deshalb sei „aus Sicht des Landesumweltanwaltes eine Umweltverträglichkeit im Sinne des
Gesetzes für das geplante Vorhaben nicht erreichbar“.
Kommentare (7)
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