Der Handwerker
Gert Lanz will 2023 wieder für den Landtag kandidieren – als LVH-Vertreter. Doch die Verbandsstatuten könnten ihm einen Strich durch die Rechnung machen.
Von Matthias Kofler
Gert Lanz will noch nicht alle Karten offenlegen: „Es gibt von meiner Seite sicherlich Interesse, im Landtag weiterzuarbeiten. Doch zunächst müssen die Voraussetzungen und Möglichkeiten geklärt werden“, so der SVP-Fraktionssprecher im Landtag.
Nach Informationen der TAGESZEITUNG hat Lanz gegenüber dem LVH bereits erklärt, dass er bei den Landtagswahlen 2023 wieder antreten will, und zwar – so wie schon 2018 – als Vertreter des mächtigen Handwerkerverbands.
Der LVH hat aber ein Problem: Nachdem Lanz keinen Betrieb mehr hat (seine Firma Lanz Metall in Toblach musste 2020 Konkurs anmelden) und somit kein Mitglied mehr ist, müsste die Regelung abgeschafft werden, die Lanz seinerzeit als Präsident des LVH eingeführt hat. Diese sieht nämlich vor, dass die Verbandskandidaten einen Betrieb haben müssen. Der Toblacher SVP-Politiker wollte auf diese Weise einen weiteren „Fall Munter“ im Hohen Haus unterbinden. Lanz’ Vorgänger Hanspeter Munter saß als LVH-Mann im Landtag, ohne selbst einen Betrieb zu besitzen. Nun könnte Lanz einer Beschränkung zum Opfer fallen, die er sich selbst ausgedacht hat.
Der Toblacher wollte bereits 2013 für den Landtag kandidieren, bekam damals aber keinen Platz auf der SVP-Landtagsliste, weil er im Pustertal nicht unterstützt wurde. Auf Landesebene scheiterte er, trotz Arno Kompatschers Versprechen, an der Frauenquote (sein Ersatz war Heidi Felder). Bei der Landtagswahl 2018 schaffte es Lanz zwar auf die Liste, schnitt mit 9.164 Vorzugsstimmen und dem 10. Platz aber schlechter ab als erhofft und wurde nicht Landesrat. Da der studierte Betriebsinformatiker zum LH-Lager in der Fraktion gehört, wird gemunkelt, dass er von Arno Kompatscher bekniet worden sei, 2023 erneut in den Ring zu steigen.
Lanz betont, dass das Präsidium und der Vorstand des LVH die Kandidatenauswahl treffen. Es gebe drei Kategorien, die – theoretisch – mit einer Unterstützung des Verbands rechnen können: die Handwerker mit einem eigenen Betrieb; die dem Handwerk nahestehenden Personen (Ehepartner bzw. Söhne oder Töchter eines Handwerks) sowie die Interessensvertreter. Letztere Gruppe brauche keinen eigenen Betrieb zu haben, sagt der SVP-Fraktionssprecher.
Lanz will seine Wiederkandidatur aber nicht allein von der Entscheidung des LVH abhängig machen, zumal man auch als Verbandskandidat keine gemähte Wiesn vor sich hat. Ein Vorteil liege darin, dass man mit den LVH-Mitgliedern kommunizieren kann. Beim Wahlkampf sei aber jeder Kandidat mehr oder weniger auf sich alleine gestellt, so Lanz. Die endgültige Entscheidung soll im Frühling oder Sommer fallen.
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