„Jetzt entscheidet der Richter“
Der Fall der fünf Hirsche am Reschen, die das Land zum Abschuss frei gegeben hat, wirbelt Staub auf. Das Amt für Jagd und Fischerei erklärt, weshalb die Tiere nicht einfach frei gelassen werden können.
von Karin Gamper
Über die Vorgeschichte hat die Tageszeitung bereits berichtet: Fünf Hirsche, die in einem Privatgehege am Reschen mehr schlecht als recht untergebracht sind, sollen erlegt werden. Arnold Schuler hat als zuständiger Landesrat das entsprechende Abschussdekret erlassen. Die Begründung: das Gehege sei zu klein und nicht artgerecht. Den Tieren steht zwar ausreichend Futter und Wasser zur Verfügung, im eingezäunten Areal fehlen jedoch Bäume bzw. ein Wald. Das Verwaltungsgericht hat nach einem Rekurs des Hirsch-Besitzers den Abschuss bis zur meritorischen Verhandlung vorübergehend ausgesetzt.
Doch warum müssen die Tiere unbedingt erlegt werden? Können sie nicht auch in freier Wildbahn ausgesetzt werden?
„Das geht leider nicht, da es sich um gezüchtete Tiere handelt“, gibt Andreas Agreiter vom Landesamt für Jagd und Fischerei Auskunft. Das Wild sei bereits in Gefangenschaft geboren und in freier Natur nicht überlebensfähig. „Diese Tiere stehen dann auf der Straße oder in besiedeltem Gebiet herum, was gefährlich ist“, erklärt Agreiter. Die fünf Hirsche hätten aufgrund ihrer Haltung im Gehege auch eine verfälschte Genetik.
Was ist mit einem Gehege im Wald? „Das wäre eine Option, die jedoch der Tierbesitzer umsetzen muss“, so Agreiter. Dieser würde sich jedoch weigern. „Wir als Land können die Tiere nicht umsiedeln, da wir erstens kein geeignetes Gehege besitzen und da zweitens der Steuerzahler für den Erhalt der Hirsche aufkommen müsste, was in diesem Fall wegen des fehlenden öffentlichen Interesses nicht möglich ist“, erklärt der Experte des Landes. Außerdem müssten in solch einem Fall die Hirsche während des Transports betäubt werden. „Das macht den Genuss ihres Fleisches unmöglich, weshalb der Tierbesitzer auf Schadenersatz klagen könnte“, weiß Agreiter. Alles in allem ein komplizierter Sachverhalt also.
Doch warum werden Wildtiere von Privaten überhaupt in Gehegen gehalten? „In Südtirol zählen wir etwa 70 Privatgehege, die meisten davon dienen der Fleischproduktion“, berichtet Agreiter. Einige davon dienen auch als Attraktion, wofür es eine Zoobewilligung braucht. Wie groß muss das Gehege dafür sein? „Hierzulande gibt es noch keine genauen Vorgaben, in Deutschland und Österreich liegen die Standards bei 1 Hektar für Damwild und zwei Hektar für Rotwild“, so Agreiter. Die Fläche am Reschen sei daher mit nur 4.000 m² viel zu klein. „Es wächst nicht ausreichend Gras, damit sich die Hirsche ernähren können“, sagt er.
Landesrat Arnold Schuler selbst ist sich keiner Schuld bewusst. Er gibt den Ball weiter. „Unsere Landesämter haben den Fall objektiv geprüft, nun muss der Richter entscheiden“, sagt er.
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Kommentare (18)
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criticus
„…und da zweitens der Steuerzahler für den Erhalt der Hirsche aufkommen müsste.“
Herr Agreiter, wir bezahlen bereits mit unseren Steuern andere „hohe Tiere“, (im Landtag gibt es auch keinen Wald) da kommt es auf die paar Hirsche auch nicht drauf an. Schon sonderbar, bei den Wölfen ziehen die Politiker den Schwanz ein, da wird nie geschossen!
Immer auf die Kleinen, bei Menschen wie bei Tieren.
alfons61
Ich wäre SOFORT bereit einen Beitrag zu zahlen zum Erhalt dieser prachtvollen Tiere die für DIESE Situazion nicht dafür können.
ALSO LIEBE TÜRSCHÜTZER AUFWACHEN UND ETWAS UNTERNEHMEN BITTE.
pingoballino1955
Lösung: Zwingt doch den Halter des privaten Geheges die Tiere in einem Waldgehege auf seine Kosten unterzubringen..Weiss nicht ob dies gesetzlich möglich ist.Wenn ja,soll er zahlen und zu seiner Verantwortung stehen.Privatgehege sollten überhaupt verboten werden,ist ja eine Katastrophe für die Tiere und gegen die Natur derselben!
meintag
Wie sieht es aus wenn man die Tiere ein paar Kilometer weiter über die Grenze nach Österreich bringt?
prof
Na ja,der Schuler hat ja auch bei Frau Ladurner zu deren Abschuss beigetragen.
george
Nein ‚prof‘, dafür hat Frau Ladurner schon selber genug beigetragen. Spiel doch nicht den Moralapostel, wenn du solches Verhalten scheinbar gutheißt.
kirchhoff
George, empfehle Ihnen mal JOHANNES 8,7 zur Eigenreflektion!
eiersock
Die Prozesskosten soll der Bauer Schuler übernemmen!
kirchhoff
Zitat: „..was in diesem Fall wegen des fehlenden öffentlichen Interesses nicht möglich ist“, erklärt der Experte des Landes. „
Etwas zu heiss gebadet, der „Experte des Landes“ oder liest der u.a. die TZ und ihre Kommentare nicht?