Die neuen Kriterien
Die Landesregierung hat die Förderrichtlinien für die Internationalisierung von Unternehmen, für Beratung und Ausbildung geändert und bis zum Jahresende 2023 verlängert.
Das Land Südtirol unterstützt die Internationalisierung von Unternehmen ebenso wie die Beratung, Ausbildung und Wissensvermittlung.
Um den ländlichen Raum lebendig zu erhalten, fördert es zudem die Nahversorgung.
Auf Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer hat die Landesregierung alle diese Wirtschaftsfördermaßnahmen bis Jahresende 2023 verlängert.
Gleichzeitig wurden die Richtlinien für die Internationalisierung und für Ausbildung und Beratung angepasst.
Internationalisierung der Unternehmen
Nach dem pandemiebedingten Einbruch der Südtiroler Exporte im zweiten Quartal 2020 ging es bis zum zweiten Quartal 2021 wieder bergauf. Im dritten Quartal 2021 zeigt die Exportkurve mit einem Minus von 9,4 Prozent gegenüber dem Vorquartal wieder etwas nach unten.
Das Land will die Internationalisierungsbemühungen der Südtiroler Unternehmen – sprich die Teilnahme an Messen – trotz geringerer Finanzmittel weiterhin unterstützen.
Geändert wurden aus diesem Grund die Fördersätze. „Unverändert bleiben die Fördersätze von 50 Prozent für die ersten zwei Teilnahmen“, erklärt Landesrat Achammer.
Verringert wurde hingegen der Fördersatz für Messeteilnahmen ab der dritten Beteiligung: Galten bisher 25 Prozent, so darf sich der Zuschuss künftig nur mehr auf 15 Prozent belaufen. Damit setze man die bisherige Strategie fort, Erstteilnahmen, die für die Unternehmen mit einem größeren wirtschaftlichen Risiko verbunden sind, in starkem Maße mitzufinanzieren.
Beratung, Ausbildung, Wissensvermittlung
Angepasst hat die Landesregierung auch die Förderrichtlinien für den Bereich Beratung, Ausbildung, Wissensvermittlung. Und zwar wurden die Fördersätze für Weiterbildung und für Beratung auf 30 Prozent angeglichen. Zudem wurde festgelegt, dass interne Weiterbildungen nur für maximal zehn Weiterbildungstage bezuschusst werden. Weitere Fördervoraussetzung für betriebsinterne Weiterbildungen sind mindestens vier Teilnehmende. Um Beiträge für Beratung, Ausbildung und Wissensvermittlung können Unternehmen ansuchen, die im Handelsregister der Handelskammer eingetragen sind und die in Südtirol eine Handwerks-, Industrie-, Handels- oder Dienstleistungstätigkeit ausüben, sowie Freiberufler und Selbständige.
Nahversorgung und heimische Produkte
Unverändert bis Ende 2023 verlängert werden hingegen die Sondermaßnahmen für die Nahversorgungsdienste. Anspruchsberechtigt sind Handelsbetriebe, die Detailhandel in ländlichen Gebieten beziehungsweise Ortschaften mit mindestens 150 Einwohnenden betreiben und eine große Auswahl an frischen und konservierten Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs garantieren. Gefördert werden die Eröffnung des einzigen Nahversorgungsbetriebes und die Aufrechterhaltung des Nahversorgungsbetriebes. Die Landesregierung hatte 2014 erstmals Sondermaßnahmen zur Stärkung des Detailhandels in ländlichen Gebieten und in strukturschwachen Ortschaften vorgesehen.
Ansuchen ausschließlich online
Die Direktorin der Abteilung Wirtschaft, Manuela Defant, verweist darauf, dass ab 2022 alle Ansuchen um Wirtschaftsförderung, auch jene für Internationalisierung, Beratung und Weiterbildung online über die mittlerweile bekannte Plattform „myCivis“ einzureichen sind.
Weitere Informationen sind (in Kürze) auf der Webseite des Landes zu Arbeit und Wirtschaft unter „Wirtschaftsförderung“ zu finden.
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