„Gute Arbeit geleistet“
LH Arno Kompatscher bezeichnet das am Donnerstag verabschiedete staatlichen Bilanzgesetz als Schritt zur langfristigen Absicherung des Landeshaushaltes.
Mit Spannung wurde auch in Südtirol die Verabschiedung des italienischen Haushaltsgesetzes erwartet, enthält es doch verschiedene Bestimmungen, die für Südtirol wichtig sind.
Beispielsweise wird für die angekündigte Erleichterung bei der Einkommensteuer IRPEF ein Ausgleich für die Haushalte der Sonderautonomien vorgesehen, um die Mindereinnahmen aus der Einkommenssteuer-Beteiligung auszugleichen. Ebenso wird für die Mindereinnahmen aufgrund staatlicher Befreiungen von der Wertschöpfungssteuer IRAP ein Fonds eingerichtet, um die Regionen und autonomen Provinzen für die Steuermindereinnahmen zu entschädigen.
Eine weitere wichtige Bestimmung ermöglicht die Errichtung von Fonds auf lokaler Ebene für die berufliche Aus- und Weiterbildung und damit den Einsatz der in Südtirol eingezahlten Beträge auf lokaler anstatt auf nationaler Ebene. Auch die steuerliche Erleichterung für Baubewerberinnen und Bauwerber im geförderten Wohnbau durch die Einführung eines Fixbetrages von 200 Euro anstatt der bisher gültigen Steuern von neun Prozent des Baugrundstückswertes ist eine wichtige Errungenschaft.
LH Kompatscher: „Gemeinschaftsleistung hat Früchte getragen.“
Landeshauptmann Arno Kompatscher zeigt sich zufrieden mit den für Südtirol erzielten Ergebnissen. „In gemeinsamer Anstrengung ist es gelungen, einige wichtige Punkte für unser Land festzuschreiben. Unsere Parlamentarierinnen und Parlamentarier in Rom sowie unsere Ämter haben gute Arbeit geleistet und auf allen Ebenen nach Möglichkeiten gesucht, um unsere Anliegen voranzubringen“, unterstreicht der Landeshauptmann die Gemeinschaftsleistung. Auch die enge Zusammenarbeit mit den anderen Regionen und Provinzen mit Sonderstatut habe „gute Früchte getragen und einen Beitrag zur langfristigen Absicherung des Südtiroler Landeshaushaltes geleistet“.
An dieser Stelle ist auch die Umsetzung des Anfang November beschlossenen Finanzabkommens durch das staatliche Bilanzgesetz zu erwähnen. Dank dieses Abkommens stehen Südtirol im Haushaltsjahr 2022 rund 237 Millionen Euro mehr zur Verfügung. In den Folgejahren werden es jährlich rund 137 Millionen Euro sein.
„Die römische Regierung hat auch in Bezug auf die vereinbarte Verwaltungspraxis Wort gehalten und zum neuen Finanzabkommen den vereinbarten Notenwechsel mit der österreichischen Bundesregierung in die Wege geleitet“, zeigte sich Landeshauptmann Arno Kompatscher erfreut.
Dies sei ein weiteres wichtiges Signal der gemeinsamen Verantwortung für die zukünftige autonome Entwicklung Südtirols und eine solide Grundlage für die Bewältigung der künftigen Herausforderungen.
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