Bettenstopp genehmigt

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Grünes Licht der Landesregierung für die Tourismus-Reform. Nur Bauernhöfe dürfen weiter neue Betten errichten. Die von Gemeinden und HGV geforderte Ausnahme für kleine Gastbetriebe wurde abgelehnt.
von Heinrich Schwarz
Die Landesregierung hat gestern nach langer Diskussion das neue Tourismusentwicklungskonzept genehmigt. Es sieht eine Bettenobergrenze für jeden Beherbergungsbetrieb vor.
Als jeweilige Obergrenze gilt die Anzahl der Nächtigungen am Spitzentag im Jahr 2019, sofern die entsprechenden Betten damals hinsichtlich der urbanistischen und hygienischen Bestimmungen in Ordnung waren.
Betten und Nächtigungen müssen künftig übereinstimmen. Es ist somit nicht mehr möglich, mit Zustellbetten mehr Nächtigungen zu generieren als Betten gemeldet sind.
Bereits erworbene Rechte für mehr Betten bleiben bestehen. Ebenso werden die seit 2019 neu errichteten Betten berücksichtigt. Darüber hinaus sind neue Betten nur mehr möglich, wenn andere Betriebe schließen. Das freigewordene Bettenkontingent wird von den Gemeinden nach bestimmten Prioritäten (wie Kleinbetriebe oder Jungunternehmer) neu zugewiesen.
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