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Ärger über Bauern-Ausnahme

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Der HGV geht auf die Barrikaden, weil es für Urlaub auf dem Bauernhof keinen Bettenstopp geben soll. Der Bauernbund kontert – und will UaB nur noch INPS-versicherten Bauern erlauben.

von Heinrich Schwarz

In der Diskussion um das neue Tourismusentwicklungskonzept ist ein heftiger Streit zwischen den Bauern und dem Gastgewerbe entfacht. Bis zur Genehmigung des Konzeptes in diesen Tagen wird von den beiden Lobbys noch jede Menge Druck auf die Landesregierung gemacht.

Zur Erinnerung: Mit dem neuen Entwicklungskonzept will die Landesregierung einen Deckel auf den Tourismus legen, um den steigenden Belastungen durch wachsende Gästezahlen entgegenzuwirken. Die maximale Nächtigungsanzahl eines jeden Beherbergungsbetriebes im Rekordjahr 2019 soll künftig die Betten- und Nächtigungsobergrenze für den Betrieb sein. Neue Betten dürfen nur errichtet werden, wenn es bereits erworbene Rechte dafür gibt oder andere Betriebe schließen.

Allerdings plant die Landesregierung eine Ausnahme für Urlaub auf dem Bauernhof. UaB-Betriebe dürfen demnach weiterhin neu errichtet oder ausgebaut werden. Tourismuslandesrat Arnold Schuler begründet das damit, dass UaB eine wichtige Nebenerwerbs-Möglichkeit sei und zum Erhalt der Höfe und der bäuerlichen Strukturen beitrage.

Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) geht aufgrund dieser Ausnahme auf die Barrikaden. Präsident Manfred Pinzger sagt: „Durch diese komplette Öffnung für die Landwirtschaft wird die an und für sich sinnvolle Strategie wieder in Frage gestellt. Hier hat man sich sehr ungeschickt angestellt. Aufgrund der politischen Stärke der Landwirtschaft im Landtag weicht man vom ursprünglichen Prinzip, alle gleichzuschalten, ab.“

UaB, so Pinzger, sei eine tolle und sinnvolle Ergänzung des Urlaubsangebotes. Es sei auch absolut begrüßenswert, wenn im Berggebiet mit bestimmten Erschwernispunkten Erweiterungen stattfinden können. „Aber im Obst- und Weinbaugebiet ist es nicht nachvollziehbar und notwendig, Ausnahmen zu machen. Sonst müsste es erst recht für die typischen Klein- und Kleinstbetriebe im gewerblichen Bereich, wo es um den Haupterwerb geht, Ausnahmen geben“, meint der HGV-Chef. Zudem müsse man Jungunternehmern den Aufbau eines wettbewerbsfähigen Betriebes ermöglichen.

Pinzger spricht von einer enormen Nachfrage nach UaB-Betrieben etwa im Überetsch, „wo alle im unlauteren Wettbewerb mit Klein- und Kleinstbetrieben, mit Pensionen und Privatzimmervermietern stehen.“ Der HGV stehe hinter einer Neuausrichtung des Südtiroler Tourismus im Sinne der Qualität, aber wenn das Prinzip die Deckelung der Gesamtgästezahl sein soll, müsse auch UaB miteinbezogen werden.

Bauernbund-Obmann Leo Tiefenthaler kontert auf die Kritik: „UaB hat im Gegensatz zu anderen Bereichen bereits eine Obergrenze von acht Zimmern bzw. fünf Wohnungen. Das ist auch richtig so. Zudem muss UaB als Teil des landwirtschaftlichen Betriebes anders betrachtet werden.“

Der Bauernbund ist aber sehr wohl für eine Verschärfung: „Wir möchten, dass UaB auf INPS-Versicherte, also Bauern-Versicherte beschränkt wird. Wir kämpfen nämlich mit dem Problem, dass Unternehmer und Hoteliers Höfe kaufen und UaB betreiben.“

Die Voraussetzungen für UaB seien zwar bereits streng, allerdings sind laut Tiefenthaler die Kontrollen durch die Gemeinden zu lasch. Der Bauernbund fordert deshalb auch ein Kontrollorgan auf Landesebene.

Die Bettenstopp-Ausnahme solle jedenfalls für alle UaB-Betriebe gelten. „Denn das Kriterium der INPS-Eintragung ist besser als die Definition von Berg-, Tal-, Obst- oder Grünland-Bauern. Dadurch wäre UaB auf jene beschränkt, die wirklich Landwirtschaft betreiben und es auch notwendig haben“, erklärt Leo Tiefenthaler.

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