„Arbeitseinstieg attraktiv machen“
Studierende in Gesundheitsberufen können bis zum 1. Februar 2022 um eine Studienbeihilfe des Landes ansuchen.
Um die Studienbeihilfe des Landes können unter anderem Studierende aus den folgenden Gesundheitsbereichen ansuchen: Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Podologie, Physiotherapie, Logopädie, Orthopädie, medizinisch-technische Radiologie-Assistenz, Audiometrie, biomedizinische Analyse. Die vollständige Liste ist auf der Seite des italienischen Gesundheitsministeriums abrufbar. Gesundheitslandesrat Thomas Widmann erklärt: „In den vergangenen Jahren haben beispielsweise Studierende von Fachhochschulen in Innsbruck, Hall in Tirol, Berlin, München und Padua die Studienbeihilfe erhalten. Es freut uns, dass wir auch diesen jungen Fachkräften in Ausbildung finanzielle Unterstützung anbieten können. Daneben arbeiten wir auch laufend an Maßnahmen, um den Arbeitseinstieg in Südtirol für die Studienabgänger attraktiv zu machen.“
Die Formulare und die Kriterien für die Zuweisung können vom Landeswebportal heruntergeladen werden. Zudem sind die Formblätter für die Gesuche im Landesamt für Gesundheitsordnung, Kanonikus-Gamper-Str. 1 (3. Stock) in Bozen, erhältlich. Die Ansuchen um Studienbeihilfe können bis zum 1. Februar 2022 um 12:00 Uhr eingereicht werden.
Als Berechnungsgrundlage für die Studienbeihilfen wird die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung EEVE des Jahres 2020 angewandt. Die EEVE-Erklärung und die Bescheinigung zum „Faktor wirtschaftliche Lage“ (FWL) als Maß für die finanziellen Verhältnisse einer jeden Familiengemeinschaft sind kostenlos und können bei den konventionierten Patronaten und Steuerbeistandszentren (CAAF) gemacht werden. Die Studienbeihilfe reicht, je nach EEVE und der wirtschaftlichen Lage der Studierenden, von 1.400 bis 5.800 Euro und ist mit keiner Dienstverpflichtung verbunden. In den vergangenen drei Jahren sind im Durchschnitt 40 Ansuchen genehmigt und durchschnittlich 3.225 Euro pro Studierendem an Beihilfen ausbezahlt worden.
Auskünfte erteilt Claudia Paulato Fracalossi vom Landesamtes für Gesundheitsordnung unter Tel. 0471/418152 und 0471/418140 oder via Mail an: [email protected].
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Kommentare (1)
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stanislaus
….das hilft alles nichts, wenn man danach für einen Hungerlohn Turnus-, Wochenend- und Nachtdienste schieben muss