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Das einheitliche Familiengeld

Die Auswirkungen des neuen Familiengeldes auf Staatsebene und Geldmittel aus dem Wiederaufbaufonds für die Kleinkindbetreuung wurden vor Kurzem im Familienbeirat des Landes besprochen.

Bei ihrer jüngsten Sitzung haben sich die Mitglieder des Familienbeirates über die anstehende Einführung des einheitlichen Familiengeldes (Assegno Unico) ausgetauscht.

Wie bekannt, wird ab Anfang März auf gesamtstaatlicher Ebene eine neue Leistung für Familien eingeführt, die die bisherigen finanziellen Unterstützungsleistungen für Familien ablöst. „Mit dieser neuen Leistung wird es nötig sein, auch unsere Landesleistungen anzupassen, um Familien in Südtirol weiterhin zielgerichtet und passgenau unterstützen zu können“, betont Landesrätin Waltraud Deeg.

Landesleistungen mit staatlichem einheitlichem Familiengeld kompatibel

Ressortdirektor Luca Critelli führte in der Online-Sitzung aus, dass in Südtirol rund 75.000 Anträge für das neue einheitliche Familiengeld erwartet werden. Derzeit werden unterschiedliche Berechnungen durchgeführt, um Anpassungen möglichst schnell und linear umsetzen zu können. Auf die Zustimmung des Familienbeirates stieß der Vorschlag, das Landesfamiliengeld künftig ohne Abgabe der Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) beantragen zu können. Bisher gilt für diese Leistung, die vom Zeitpunkt der Geburt bis zum Eintritt in den Kindergarten monatlich ausbezahlt wird, eine Einkommensgrenze von 80.000 Euro. Zudem soll künftig für die Beantragung des Landeskindergeldes anstelle der EEVE die staatliche ISEE-Erklärung (Indicatore della situazione economica equivalente) herangezogen werden.

Mit dem Landeskindergeld werden Familien je nach Familienzusammensetzung und einkommensabhängig unterstützt. „Wir wollen mit diesen Schritten eine Vereinfachung für die Bürger und Bürgerinnen umsetzen und dazu beitragen, dass die finanzielle Unterstützung schneller bei den Familien ankommt“, betont Landesrätin Deeg. Zudem hat das Land bei den zuständigen Stellen deponiert, dass künftig die familienunterstützenden Landesleistungen (und jene der Region) nicht bei der Einkommensberechnung für das neue staatliche Familiengeld berücksichtigt werden. Dies wurde im Gutachten des Parlaments aufgenommen, weshalb man zuversichtlich sei, diesen Passus auch im noch ausstehenden Dekret der Regierung verankern zu können.

Staatlicher Wiederaufbaufonds unterstützt Ausbau der Kleinkindbetreuung

Landesrätin Deeg informierte die Mitglieder des Familienbeirates zudem über eine wichtige Neuerung aus Rom: Südtirol stehen für den Ausbau der Kleinkindbetreuung bis 2026 insgesamt über 42 Millionen Euro zur Verfügung. Im Sommer wurde der staatliche Wiederaufbauplan (Piano nazionale di ripresa e resilienza, PNRR) gutgeheißen. Damit kann Italien insgesamt 191,48 Milliarden Euro in Anspruch nehmen.

Auch für Südtirol stehen Geldmittel bereit: Neben den bereits zugewiesenen 18 Millionen Euro für die energetische Sanierung öffentlicher Wohnungen (der Gemeinden und des Wohnbauinstituts), kann Südtirol demnächst auch über Gelder für den Ausbau der Kleinkindbetreuung verfügen. Der Südtiroler Anteil von 42 Millionen Euro soll vor allem für Investitionen beantragt werden können. Derzeit werden die Details ausgearbeitet, wie die Gemeinden die Geldmittel beantragen können. „Südtirol hat in den vergangenen Jahren bereits einiges in den Bereich Kleinkindbetreuung investiert. Dies wird nun auch von staatlicher Seite gefördert. Wichtig ist dass Südtirols Gemeinden nun bald Klarheit über die Details erhalten. Denn schließlich müssen jegliche Investitionen aus dem PNRR-Fonds bis zum Jahr 2026 getätigt und abgeschlossen werden“, erinnert Waltraud Deeg.

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