Ausnahmen für Minderjährige
Ungeimpfte unter 18 Jahren müssen bei der Einreise in Italien nicht in Quarantäne, wenn die mitreisenden Eltern geimpft oder genesen sind. Die neuen Regeln im Detail.
von Heinrich Schwarz
Mit Verspätung hat das italienische Gesundheitsministerium die Details der neuen Einreiseregeln veröffentlicht. Wie berichtet, gelten seit Donnerstag verschärfte Bestimmungen für alle, die nach Italien einreisen.
Bei Einreisen aus den EU-Ländern sowie aus der Schweiz, Liechtenstein, Island, Norwegen, Andorra und Monaco gelten nun folgende Regeln:
Um ohne Quarantäne-Pflicht einreisen zu können, muss das ausgefüllte Formular „Passenger Locator form“ mitgeführt werden. Weiters ist der Nachweis eines abgeschlossenen Corona-Impfzyklus oder einer Corona-Genesung (Gültigkeit maximal sechs Monate) notwendig. Die Impfung muss mit den Impfstoffen von Pfizer, Moderna, Astrazeneca oder Johnson & Johnson erfolgt sein.
Geimpfte und Genesene müssen bei der Einreise jetzt aber auch einen negativen Corona-Test vorweisen können. Ein PCR-Test darf höchstens 48 Stunden alt sein, ein Antigentest höchstens 24 Stunden. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht befreit.
Für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene gilt jetzt eine Quarantäne-Pflicht von fünf Tagen. Konkret müssen Ungeimpfte das ausgefüllte Einreiseformular mitführen, bei der Einreise einen negativen Test vorweisen können, sich für fünf Tage an der im Formular angegebenen Adresse in Quarantäne begeben sowie am Ende der Quarantäne erneut einen Corona-Test durchführen.
Für Kinder und Jugendliche gelten Ausnahmen. Kinder unter sechs Jahren unterliegen – wie vorhin geschrieben – keiner Testpflicht. Zudem müssen sie nicht in Quarantäne, wenn die mitreisenden Eltern geimpft oder genesen sind.
Alle anderen Minderjährigen – also Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 17 Jahren – müssen sich vor der Einreise testen lassen, müssen aber ebenfalls nicht in Quarantäne, wenn die mitreisenden Eltern geimpft oder genesen sind. Das heißt: Eine Familie mit geimpften Eltern und ungeimpften minderjährigen Kindern darf ohne Quarantäne-Pflicht nach Südtirol reisen.
Die konkrete Ausnahmeregelung für (ungeimpfte) Minderjährige war bis vor kurzem noch völlig offen. So hatten die nationalen Medien bis zur Klarstellung seitens des Ministeriums davon berichtet, dass nur Kinder unter zwölf Jahren von der Quarantäne-Pflicht befreit sind. Ungeimpfte Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren müssten demnach nach der Einreise in Italien für fünf Tage in Isolation, was bedeutet hätte, dass betroffene Familien wohl nicht nach Südtirol in den Urlaub fahren.
Die Touristiker sind erfreut, dass die Ausnahmeregelung nun doch für alle Minderjährigen gilt. Ebenso positiv ist die Nachricht für die vielen Auslandssüdtiroler, die mit ungeimpften Kindern in den Weihnachtsferien in die Heimat fahren wollen.
Es gibt noch weitere Ausnahmen zu den neuen italienischen Einreiseregeln. Kein Impf-, Genesungs- und Testnachweis notwendig ist unter anderem für Lkw-Fahrer, Grenzpendler aus Arbeitsgründen und Auslandsstudenten (wenn sie mindestens einmal wöchentlich heimfahren), wobei das Einreiseformular in jedem Fall ausgefüllt werden muss.
Diese Ausnahmeregelung gilt auch bei folgenden Situationen: Wer für weniger als fünf Tage aus Arbeits- oder Gesundheitsgründen oder Dringlichkeiten nach Italien reist, wer mit einem privaten Fahrzeug für weniger als 36 Stunden einreist – und wer mit einem privaten Fahrzeug aus einem maximal 48-stündigen Auslandsaufenthalt in maximal 60 Kilometer Entfernung vom Wohnort zurückkehrt.
Die neuen Einreiseregeln gelten vorerst bis zum 31. Januar 2022.
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