Verschobener Inzest-Prozess
Der Südtiroler, der wegen sexueller Gewalt gegen seine Tochter gegen die Tochter zu neun Jahren Haft verurteilt worden ist, hat Berufung eingelegt.
Bei einer 17-jährigen Frau mit kognitiver Beeinträchtigung wurde im Februar 2019 eine Schwangerschaft festgestellt. Ein DNA-Test ergab, dass der eigene Vater der Vater des (ungeborenen) Kindes war. Es folgte eine Abtreibung.
Damit nahm die Strafermittlung gegen einen heute 51-jährigen Südtiroler wegen des Verdachts der sexuellen Gewalt gegen die minderjährige Tochter und Verursachung eines öffentlichen Ärgernisses (Inzest) seinen Ausgang.
Im Mai dieses Jahres wurde der Mann im Rahmen eines verkürzten Verfahrens von Richterin Carla Scheidle zu neun Jahren Haft verurteilt.
Der Mann befand sich zu jenem Zeitpunkt bereits in U-Haft. Er wurde für schuldig befunden, sich an der Tochter ab einem Alter von 14 Jahren sexuell vergangen zu haben. Ebenfalls verurteilt – wegen Beihilfe – wurde die 54-jährige Mutter und Ehefrau.
Sie hat laut Urteil ab 2018 von dem sexuellen Missbrauch gewusst und nichts dagegen unternommen. Nicht nur das: Sie habe es zugelassen, dass der Mann das Ehebett mit der Tochter teilte, während sie auf dem Sofa schlief.
Beide, der Vater und die Mutter, haben Berufung gegen die beiden Schuldspruche eingelegt. Gestern hätte am Bozner Oberlandesgericht die Berufungsverhandlung stattfinden sollen. Wegen eines Covid-Falles musste die Verhandlung auf den 21. Jänner verschoben werden.
Der erstinstanzlich verurteilte Vater befindet sich weiterhin in U-Haft, die Mutter auf freiem Fuß.
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