Der Wolf-Gipfel
Unterschiedliche Managementmaßnahmen in Bezug auf den Wolf hat LR Arnold Schuler heute mit Vertretern der Regionen Norditaliens bei einem Austausch zur Wolfsproblematik diskutiert
Über die Umsetzung von Managementmaßnahmen in Hinblick auf den Wolf haben die Vertreter der Regionen Piemont, Aosta, Lombardei, Ligurien, Venetien, Friaul-Julisch-Venetien und der Provinz Trient gemeinsam mit Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler als Vertreter des Landes Südtirol diskutiert.
Aufgrund des Wolfsmonitorings in den Jahren 2020 und 2021 wurde dringender Handlungsbedarf festgestellt, weshalb der Vertreter der Region Piemont, Fabio Carosso, zum Treffen geladen hatte.
Landesrat Schuler unterstreicht die große Bedeutung dieses Austausches: „Wir müssen an dieser Front gemeinsam mit jenen Regionen voranschreiten, die auch mit der Wolfsproblematik zu kämpfen haben.“
Als Vorzeigebeispiel sei dabei das Südtiroler Landesgesetz zur „Vorsorge und Entnahmemaßnahmen bei Großraubwild“ genannt worden, berichtet Schuler.
Laut diesem Gesetz kann über die Entnahme, den Fang oder Abschuss einzelner Wölfe in bestimmten Ausnahmesituationen und unter Beachtung der staatlichen und europäischen Vorgaben und nach Einholen des Gutachtens der staatlichen Umweltbehörde ISPRA autonom bestimmt werden.
Die Erlangung dieses Gutachtens sei derzeit aber schwierig, sagt Schuler. Vom staatlichen Institut für Umweltschutz und Umweltforschung ISPRA waren bisher laut Landesrat keine großen Signale in Richtung einer Lösungsfindung zu vernehmen. Dennoch ist der Landesrat im regelmäßigen Austausch mit dem Präsidenten des Institutes, Stefano Laporta, um über die Sorgen und den Unmut der Bevölkerung über die von den Wölfen verursachten Schäden zu berichten.
„Wir haben bei der Videokonferenz über die regionalen Bedürfnisse und Herausforderungen gesprochen, wobei es primär um das Bewahren und Schützen der traditionellen Berg- und Almwirtschaft geht“, erklärt Schuler.
Es sei vereinbart worden, die unterschiedlichen Lösungsvorschläge zum Wolfsmonitoring von einer technischen Kommission zu verschriftlichen, damit die Diskussion auf staatlicher Ebene voranschreiten könne, erklärt der Landwirtschaftslandesrat abschließend.
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Kommentare (6)
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criticus
Als Vorzeigebeispiel sei dabei das Südtiroler Landesgesetz zur „Vorsorge und Entnahmemaßnahmen bei Großraubwild“ genannt worden, berichtet Schuler.
Ach Herr Schuler, welches Großraubwild wurde seit diesen Gesetz in Südtirol entnommen??? Bla, bla, bla, bla, bla, bla…………..
robby
@ criticus, Gottseidank keines. Und das soll auch so bleiben.