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Das Sputnik-Problem

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In Bars und Restaurants gilt ab Montag die 2G-Regel, aber nicht für das Personal. Laut HGV-Chef Manfred Pinzger wäre eine generelle 2G-Pflicht aufgrund nicht-anerkannter Impfstoffe schwierig.

von Heinrich Schwarz

Der Green Pass weicht ab Montag teilweise dem Super Green Pass, also der 2G-Regel. In die Innenräume von Bars und Restaurants etwa dürfen ab dem 6. Dezember nur noch Geimpfte und Genesene. Für Kellner, Köche und andere Angestellte in der Gastronomie reicht hingegen weiter der normale Green Pass.

Diskussionen, ob nicht auch für das Personal 2G gelten sollte, laufen bereits. Ein Vorstoß kommt etwa von der Falkensteiner-Gruppe, die ankündigt, in all ihren Hotels ab 1. Februar 2022 die 2G-Regel für die Mitarbeiter einzuführen. Denn die Impfung sei das einzige Mittel, diese Pandemie zu überwinden, sagt der Vorstandsvorsitzende Otmar Michaeler. Inwiefern es im Hinblick auf den Datenschutz möglich sein wird, den Impfstatus der Mitarbeiter zu kontrollieren, bleibt erst einmal dahingestellt.

Was sagt Manfred Pinzger als Präsident des Hoteliers- und Gastwirteverbandes zur unterschiedlichen Green-Pass-Anwendung in der Gastronomie und zu einer 2G-Pflicht auch für Mitarbeiter?

Er schickt voraus, dass die 3G-Regel für die Mitarbeiter „mit wenigen Ausnahmen perfekt kontrolliert wird“. Bei 2G müsse man berücksichtigen, dass in Südtirol auch viele Mitarbeiter aus Osteuropa beschäftigt sind. „Und im Osten werden nun einmal Impfstoffe wie Sputnik V eingesetzt, die bei uns nicht anerkannt sind. Das würde für Probleme sorgen“, betont Pinzger.

Falls es gelingt, die Impfstoffe aus dem Osten anzuerkennen, sei eine 2G-Pflicht für Mitarbeiter als zusätzliche Auflage diskutabel. „Ich bin generell schon für gleiche Regeln für alle. Nur müssen die Voraussetzungen geschaffen werden. Wenn Impfstoffe aus dem Osten anerkannt werden, sehe ich es nicht als großes Problem“, sagt Manfred Pinzger.

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