Der Gebietsplan
Die Landesregierung hat die Anpassung des Landschaftlichen Gebietsplans Montiggler Wald – Mitterberg an die Vorgaben des Landesgesetzes Raum und Landschaft genehmigt.
Südtirol zählt zwei landschaftliche Gebietspläne: den Gebietsplan Seiser Alm und den Gebietsplan Montiggler Wald – Mitterberg.
Es handelt sich dabei um übergemeindliche Landschaftsschutzgebiete. Schutzziele sind der Erhalt und die Sicherung des Naturpotentiales des Gebietes und seiner besonderen landschaftlichen Schönheit.
Mit dem landschaftlichen Gebietsplan Montiggler Wald – Mitterberg, der Teile der Gemeinden Bozen, Eppan , Kaltern und Pfatten umfasst, hat sich die Landesregierung vor kurzem auf Einbringung von Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer befasst.
Die Bestimmungen dieses Gebietsplanes mussten an das neue Landesgesetz Raum und Landschaft (9/2018) angepasst werden.
Daher hatte die Landesverwaltung auf Vorschlag der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung 2020 das entsprechende Verfahren eingeleitet. Positive Gutachten erteilten die Landeskommission für Raum und Landschaft und die Gemeinderäte von Pfatten, Kaltern, Eppan und Bozen.
Nun wurde die Anpassung der Bestimmungen des Landschaftsplanes Montiggler Wald – Mitterberg an das Landesgesetz Raum und Landschaft von der Landesregierung genehmigt. Gemäß dem Landesgesetz Raum und Landschaft können Nutzungsänderungen und Eingriffe in die Landschaft nur im Einklang mit dem Landschaftsplan erfolgen.
Mit der Anpassung sollen auch die graphischen Daten des landschaftlichen Gebietsplanes Montiggler Wald – Mitterberg ins neue Datensystem Newplan überführt und mit den vorhandenen Bauleitplanabgrenzungen abgestimmt werden.
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