„Unglaublicher Aufwand“
Südtiroler Jugendring (SJR), Arbeitsgemeinschaft der Jugenddienste (AGJD), netz I Offene Jugendarbeit und Kinder- und Jugendanwaltschaft: Grün-Pass-Pflicht im Nahverkehr für Schüler*innen sehr großes Problem.
Ab dem 6. Dezember soll im Nahverkehr die Grün-Pass-Pflicht auch für Schüler*innen gelten.
Das bedeutet, dass jede*r Schüler*in, der*die öffentliche Verkehrsmittel benutzt, 3 Mal pro Woche einen Corona-Test machen muss, sofern er nicht geimpft oder genesen ist. Die an den Schulen gemachten Nasenflügeltests werden bekanntlich für den Green-Pass nicht anerkannt.
Der Südtiroler Jugendring (SJR), die Arbeitsgemeinschaft der Jugenddienste (AGJD), netz I Offene Jugendarbeit und die Kinder- und Jugendanwaltschaft machen gemeinsam darauf aufmerksam, dass diese Regelung für die Schüler*innen mit sehr großen Problemen verbunden ist.
„Es ist ein unglaublicher organisatorischer Aufwand, der damit von den ungeimpften bzw. noch nicht genesenen Schülerinnen und Schülern verlangt wird“ zeigt sich Tanja Rainer, SJR-Vorsitzende, sehr besorgt. „Minderjährige können nicht selbst entscheiden, ob sie geimpft werden wollen oder nicht – das obliegt ihren Erziehungsberechtigten“ so Rainer weiter, die auch davor warnt, dass die Jugendlichen durch diese Bestimmung in ihrer Mobilität eingeschränkt werden.
„Durch die drohenden Einschränkung wird es für viele Schülerinnen und Schüler zudem schwieriger, ihre Schule zu erreichen. Das darf nicht passieren“ unterstreicht Karin Husnelder, Geschäftsführerin von netz I Offene Jugendarbeit.
Südtiroler Jugendring (SJR), Arbeitsgemeinschaft der Jugenddienste (AGJD), netz I Offene Jugendarbeit und Kinder- und Jugendanwaltschaft fordern daher einen Aufschub dieser Bestimmung. Zudem brauche es kostenlose Tests für Minderjährige sind sich alle einig. „Es wäre zu befürworten, dass die an den Schulen durchgeführten Nasenflügeltests für Minderjährige für den Green Pass angerechnet werden. Falls dies nicht umgesetzt werden kann, sollten die Tests für die Minderjährigen kostenlos sein, wobei dabei auch das Testangebot ausgeweitet bzw. eine eigene Zeitspanne für Minderjährige vorgesehen werden müsste,“ bezieht Daniela Höller, Kinder- und Jugendanwältin, Stellung.
Besorgt äußert sich auch Sonja Plank, AGJD-Vorsitzende. „Wiederum werden junge Menschen von der Politik übergangen und zum Spielball gemacht: Junge Menschen dürfen nicht unter der geringen Impfquote der Erwachsenen leiden. Die 3G-Regelung darf nicht ausschlaggebend für die gesellschaftliche Teilhabe und das Recht auf Bildung von Minderjährigen sein, die noch nicht selbständig darüber entscheiden können, ob sie das Impf- und Testangebot annehmen“ so Plank.
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Kommentare (6)
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heinz
Alle Jugendlichen ab 12 Jahren haben die Möglichkeit, sich impfen zu lassen.
Alternativ können sie den Fernunterricht besuchen, wodurch die neue Verordnung auch für niemanden ein Problem sein dürfte.
andreas
Die Maßnahme dient dazu, über die Kinder den Druck auf die Impfverweigerer zu steigern.
Bringt sicher wieder ein paar Erstimpflinge.