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„Kann mir eine Öffnung vorstellen“

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In Südtirol sind die Diskotheken geschlossen. Laut Rom dürfen diese nun aber sogar in den gelben Zonen öffnen. Ändert die Landesregierung nun ihre Entscheidung?

von Markus Rufin

Die italienische Verordnung zum sogenannten „Super-Green-Pass“hat die Südtiroler Landesregierung überrascht. Die Politiker wussten, dass die Verordnung beispielsweise eine 2G-Regelung für viele Freizeitangebote und eine Impfpflicht für das Lehrpersonal und Polizisten mit sich bringt, aber einige Details der Verordnung kamen selbst für sie unerwartet.

Unter anderem besagt die Verordnung aus Rom, dass die Diskotheken in ganz Italien wieder öffnen dürfen, die Gäste müssen aber entweder geimpft oder genesen sein. Das gilt nicht nur für die weißen Zonen, sondern auch für die gelben Zonen.

Südtirol hat vor wenigen Tagen das genaue Gegenteil entscheiden: Mit der Verordnung des Landeshauptmannes wurde nämlich ein Tanzveranstaltungen und ein Verbot von Menschenansammlungen eingeführt. Damit mussten die Diskotheken im Land schließen, da sie von solchen Events leben. Ein normaler Barbetrieb wäre dort kaum möglich.

Während der Staat also sagt, dass Diskotheken offen bleiben dürfen, auch wenn eine Region gelb wird (was für Südtirol wohl bald der Fall sein wird), sagt das Land, dass diese geschlossen bleiben müssen.

Der zuständige Landesrat Arnold Schuler gibt zu, dass er sich eine solche Regelung nicht erwartet hat: „Wir haben unsere Verordnung in Absprache mit Rom verabschiedet. In der folge haben wir aber auch betont, dass wir die Entscheidungen neu bewerten, falls eine 2G-Regelung eingeführt wird.“

Das ist nun der Fall. Dürfen sich die Diskotheken nun also Hoffnung auf eine erneute Öffnung machen? Schuler tritt zunächst auf die Euphorie-Bremse: „Wenn wir eine Neubewertung unserer Verordnung vornehmen, werden wir nicht einzelne Gebiete wie die Diskotheken anschauen, sondern über die Verordnung als Gesamtpaket diskutieren. Das heißt, wir werden die Entscheidungen in Absprache mit dem Sanitätsbetrieb treffen.“

Wann es so weit ist, dass die Verordnung des Landeshauptmannes neu bewertet wird, kann Schuler noch nicht sagen, die staatliche Verordnung sei schließlich recht frisch.

Er persönlich könne sich die Öffnung der Diskotheken unter gewissen Voraussetzungen aber durchaus vorstellen: „Wir hatten nicht die Möglichkeit, eine 2G-Regelung einzuführen. Nun wurde diese aber staatsweit vorgegeben. Solange es entsprechende Zusatzregelungen wie eine Zugangsbeschränkung gibt, kann ich mir eine Öffnung vorstellen.“

Die Diskothekenbetreiber hatten in den vergangen Wochen unter anderem vorgeschlagen, nur Jugendliche mit einem gültigen PCR-Test in ihre Betriebe zu lassen und dadurch für maximale Sicherheit zu sorgen. Aus rechtlichen Gründen lehnte das die Landesregierung ab. Nun ist der Vorschlag wieder auf dem Tisch. Schuler sagt sogar: „Wenn es eine 2G-Regelung mit einer zusätzlichen Testpflicht und entsprechenden Limitierungen gibt, sehe ich einer Wiedereröffnung nichts im Wege stehen.“

Letztendlich hänge aber alles von der Infektionslage beziehungsweise von der Lage in den Krankenhäusern ab. Daher begrüßt Schuler auch die Verschärfung der Regeln von Seiten Roms.

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