Die Lido-Ermittlung
Die Staatsanwaltschaft beantragt die Einstellung des Verfahrens gegen die Eltern des im Bozner Lido ertrunkenen Buben Mattia Uruci. Gegen fünf Personen wird ermittelt.
Der tödliche Badeunfall im teilweise abgesperrten Bozner Lido ereignete sich am 6. Juli 2020. Der vierjährige Mattia Uruci begab sich unbemerkt in ein Nebenbecken und wurde dort (viel) zu spät gerettet. Nach einer kurzzeitigen Unterbringung in einem Kinderspital in Vicenza verstarb der vierjährige Bub.
Die Staatsanwaltschaft führte eine zeitlang Ermittlungen gegen Unbekannt, beantragte dann aber die Einstellung des Verfahrens. Die Eltern des Verstorbenen stellten sich dagegen und forderten eine weitere Untersuchung. Schließlich ordnete ein Voruntersuchungsrichter Ermittlungen auch gegen sie selbst wegen des Verdachts der Verletzung der Aufsichtspflicht an.
Die Staatsanwaltschaft hat nun die Einstellung der Ermittlungen gegen die Eltern formell beantragt. Ihnen könne keine strafrechtliche Verantwortung an dem Unfall aufgehalst werden. Gegen insgesamt fünf Personen wurden inzwischen Ermittlungen zum Verdacht der fahrlässigen Tötung eingeleitet. Es handelt sich um zwei Verantwortliche der mit der Betreuung des Sicherheitsbereichs beauftragten Firma und drei Beamten der Gemeinde Bozen, u.a. des Amtes für Sport. Diese Ermittlungen sind bisher nicht abgeschlossen.
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