Die 20 roten Gemeinden
Die Landesregierung verschärft die Corona-Maßnahmen – und schickt 20 Gemeinden in einen Teil-Lockdown. Die Details.
Für Gemeinden mit vielen Positiven, wenig Geimpften und hoher Wocheninzidenz gelten ab 24. November strenge Anti-Corona-Regeln. Die neue Verordnung des LH gibt Regeln fürs ganze Land ab sofort vor.
Mit einer neuen Dringlichkeitsmaßnahme werden in Südtirol ab sofort die Anti-Corona-Regeln verschärft. Für 20 besonders betroffene Gemeinden werden darüber hinaus noch strengere Maßnahmen erlassen, welche vom Mittwoch, 24. November (ab 0:00 Uhr) bis einschließlich 7. Dezember gelten.
Die am Montag (22. November) von Landeshauptmann Arno Kompatscher unterzeichnete Verordnung wurde auf Vorschlag des Gesundheitslandesrates Thomas Widmann erlassen. Die Maßnahmen wurden von den Verantwortlichen des Südtiroler Sanitätsbetriebes in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium in Rom ausgearbeitet, um angesichts der dynamischen Pandemie-Entwicklung die weitere Verschlechterung der Situation möglichst zu verhindern.
Strengere Anti-Corona-Regeln für das gesamte Landesgebiet
Ab sofort gilt für das gesamte Landesgebiet wieder die verstärkte Maskenpflicht, auch im Freien. Das bedeutet, dass in allen geschlossenen Räumen, ausgenommen die eigene Wohnung, der Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss. Auch im Freien muss der Schutz der Atemwege immer dann getragen werden, wenn es nicht möglich ist, einen Abstand von einem Meter zu anderen Personen ständig einzuhalten. Die Maskenpflicht gilt bei allen Menschenansammlungen, also beispielsweise in Stadt- und Dorfzentren, auf Plätzen, Märkten und in den Warteschlangen.
In öffentlichen Verkehrsmitteln müssen die Fahrgäste eine FFP2-Maske oder gleichwertige Maske tragen. Tanzaktivitäten, die in Diskotheken, Tanzlokalen und ähnlichen Lokalen, sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen stattfinden, sind wieder ausgesetzt.
Das Arbeitsinspektorat des Landes verstärkt mit den Ordnungskräften die Kontrollen, ob die vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen bei Arbeitstätigkeiten eingehalten werden.
Zusätzliche Maßnahmen für bestimmte Gemeinden
Auf Anraten des Sanitätsbetriebes sieht die neue Verordnung zusätzlich strengere Maßnahmen für Gemeinden mit besonders vielen Infizierten, wenigen Geimpften und hoher Wochen-Inzidenz vor. Dafür gibt es drei Kriterien, die der Sanitätsbetrieb festgelegt und mit dem Gesundheitsministerium abgestimmt hat:
1. eine Wocheninzidenzrate von mehr als 800 Fällen je 100.000 Einwohner
2. eine Durchimpfungsrate von unter 70 Prozent der ansässigen Bevölkerung
3. mehr als fünf Corona-Positive in der betroffenen Gemeinde.
Aktuell sind folgende Gemeinden betroffen: Rodeneck, St. Pankraz, Kuens, Vintl, Ulten, Martell, Kastelbell-Tschars, Natz-Schabs, Schnals, Plaus, Kastelruth, Marling, Lajen, Burgstall, St. Ulrich, Moos in Passeier, Villnöß, St. Christina in Gröden, Rasen-Antholz, Mühlbach.
Die strengeren Regeln für diese Gemeinden gelten ab 24. November, vorerst für 14 Tage, also bis 7. Dezember.
Die Kindergärten, Schulen und Betreuungsdienste werden nicht eingeschränkt. Es wird dazu aufgerufen, verstärkt die Angebote zu nutzen.
Nächtliche Ausgangssperre, keine öffentlichen Veranstaltungen und FFP2-Masken
Für die Bürgerinnen und Bürger der betroffenen 20 Gemeinden sind zwischen 20.00 Uhr und 5.00 Uhr des darauffolgenden Tages nur jene Bewegungen erlaubt, die durch nachgewiesene Arbeitserfordernisse, gesundheitliche Gründe oder Situationen der Dringlichkeit begründet sind. Für diese Bewegungen braucht es eine Eigenerklärung, die zuvor oder auch direkt bei der Kontrolle auszufüllen ist.
Im Freien sind Sport-Aktivitäten oder Bewegung erlaubt, auch auf dafür ausgestatteten Flächen und in öffentlichen Parks. Allerdings muss bei sportlichen Aktivitäten ein Abstand von mindestens zwei Metern zu anderen Personen eingehalten werden, bei jeder anderen Aktivität ein Abstand von mindestens einem Meter. Bei der motorischen Aktivität muss man zudem einen Schutz der Atemwege tragen. Zwischen 20.00 Uhr und 5.00 Uhr sind sportliche und Bewegungstätigkeiten nicht erlaubt.
Alle öffentlichen Veranstaltungen (auch im Kultur-, Freizeit-, Sport- oder Messebereich) in geschlossenen privaten oder öffentlichen Räumen sind ausgesetzt. Auch Proben und Aufführungen von Chören und Musikkapellen sowie Theateraufführungen, Kinovorführungen, Konferenzen und ähnliche Treffen in Präsenz sind ausgesetzt.
Organisierte öffentlich zugängliche Veranstaltungen dürfen im Freien auf abgegrenzten Flächen unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen gemäß Anlage A nach Vorweisen des Grünen Passes (Genesen, Geimpft, Getestet) stattfinden. In den Sicherheitsprotokollen werden Zugangsbeschränkungen festgelegt, um Menschenansammlungen zu vermeiden und die Mindestabstände einzuhalten.
Sportveranstaltungen und -wettkämpfe von nationalem und internationalem und vergleichbare von den Sportdachverbänden organisierte Veranstaltungen dürfen unter Einhaltung der Sicherheitsprotokolle des zuständigen Sportfachverbands stattfinden. Die Trainingseinheiten der Athleten, die an den zugelassenen Veranstaltungen und Wettkämpfen teilnehmen, sind unter Einhaltung der Sicherheitsprotokolle des zuständigen Sportfachverbands erlaubt. Die übrigen sportlichen Wettkämpfe im Freien sind nur für Individualsportarten und nicht für Kontaktsportarten zulässig und die Anwesenheit von Publikum ist untersagt.
In allen geschlossenen Räumen müssen FFP2- oder gleichwertige Masken getragen werden (ausgenommen in der eigenen Wohnung). Im Freien müssen chirurgische oder höherwertige Maske getragen werden, wenn der zwischenmenschliche Abstand von einem Meter nicht dauerhaft eingehalten werden kann. Auf jeden Fall gilt dies bei allen Menschenansammlungen, und somit z.B. in den Stadt- und Dorfzentren, auf Plätzen, auf Märkten, und in den Warteschlangen.
Innerhalb der Handelsbetriebe müssen sowohl die Kunden als auch das Personal eine FFP2- oder gleichwertige Maske tragen. In den Räumen sind jeweils eine Kundin bzw. ein Kunde je 10 Quadratmeter Fläche zulässig, während in Geschäften mit einer Fläche von weniger als 20 Quadratmetern zeitgleich maximal zwei Kundinnen oder Kunden zulässig sind. Der zwischenmenschliche Abstand von mindestens einem Meter muss gewährleistet sein. Zutritte sind zu staffeln, damit sich die Personen in den Räumen nicht länger als fürs Einkaufen notwendig aufhalten.
In der Gastronomie sind Konsumierungen am Tisch sitzend, mit maximal 4 Personen am Tisch, bis um 18.00 Uhr gestattet, vorausgesetzt, die Sicherheitsmaßnahmen der Anlage A (Landesgesetz, 8. Mai 2020, Nr. 4) werden eingehalten. Beherbergungsbetriebe dürfen die eigenen Hausgäste auch nach 18:00 Uhr bewirten.
Die Verordnung Nr. 34 wird in Kürze veröffentlicht. Alle bisherigen Verordnungen, Dokumente und Informationen zum Coronavirus sind ebenso auf dem Corona-Portal der Internetseite des Landes Südtirol veröffentlicht.
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Kommentare (73)
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andreas
Danke an die Impf- und Maskenverweigerer.
rumer
Schaut euch die 7-Tage Inzidenz an, sie steigt nicht mehr:
https://www.provinz.bz.it/sicherheit-zivilschutz/zivilschutz/aktuelle-daten-zum-coronavirus.asp
Das Virus findet nicht mehr genügend Opfer, viele sind geimpft oder genesen.
Panik einstellen und Ball flach halten.
fliege
Liebe Politiker, ihr könnt mich mal. Mehr kann ich dazu nicht sagen….
eiersock
Ols Gemeinden mit NoVax und Coronaleugner! die geimpften Bürger in dei Gemeinden tiamor load, wern ogstroft obwohl sie geimpft und sich an die Regeln holtn!
Ein Applaus an insere Landesregierung! Die geimpften hatten mer Respekt verdient und fu der Verordnung ausgnummen wern!
Es Politiker seits orme Leit
eiersock
Stichwort Menschenansammlung! = Weihnachtsmarkt in Marling, Plaus, Kastelbell, Burgstall usw. o je sem gibs jo kuane! die Weihnochtsmärkte gibs in Bozen, Meran, Bruneck, Brixen usw. s’Geld regiert die Welt! ober in die kluanen Gemeinden Verordnungen infiarn
Politiker es hobs olle kuane Eier
Entweder olle oder niemend
hallihallo
unglaublich, wir sind geimpft und müssen zuhause eingesperrt bleiben. unsere arbeit beginnt am 03.12.21 und jetzt müssen wir wahrscheinlich den gästen absagen.
und die nowaxler lachen und noch aus, denn die können immer noch jeden tag zur arbeit fahren.
herr landeshauptmann geht’s noch??
selbst unsere kinder haben sich geimpft und dürfen jetzt trotzdem nicht zum sport.
was sollen die noch sagen??
kofllochbewohner
So segn holt mirs a
hallihallo
herr landeshauptmann, haben sie zumindest die courage in den 20 gemeinden einen totallockdown zu verhängen und das arbeiten zu verbieten.
denn jene die immer arbeiten durften sind die nowaxler und die dürfen auch jetzt noch arbeiten. also wenn sie die nowaxler treffen und ein zeichen setzen möchten, dann richtig.
olle3xgscheid
Wichtig ist Saison mehr als gut gelaufen, Äpfel und Trauben sin geerntet , hängen wir noch das Weinfestival dazu und dann ab in den Lockdown…..naja…
alfons61
Die verantwortlichen Herrschaften in unserer Landespolitik sind doch nicht mehr ZURECHNUNGSFÄHIG. Auch für geimpfte gilden die gleichen Massnahmen wie für nicht geimpfte. Freizeitaktivitäten wie zb das Tanzen in den TANZLOKALEN was sooo eine kleine Minderheit in Südtirol ist weil es nicht mehr als 3 TANZLOKALE gibt und DIE TÄNZER sowiso nur mit GREENPASS ihr HOBBY ausführen dürfen weil sie vom Betreiber alle REGISTRIERT sind SIND WIEDER AUSGESETZT.
KAUM ZU GLAUBEN SO EINE UNFÄHIGKEIT MEINE HERRN POLITIKER.
artimar
Absurd. Allein schon wenn man die neue Verordnung Nr. 34 betreffend die Pflicht zum Tragen einer Mundschutzvorrichtung (Buchstabe A – 1) liest und (authentisch) zu deuten versucht.
Wenn man handwerklich schon nicht mal imstande ist, bürgernah Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte man besser erst gar keine Verordnung erlassen.
alfons61
@artimar: kann nur wiederholen und davon werde ich nicht müde. UNFÄHIG UNFÄHIG UNFÄHIG UND NICHMALS UNFÄHIG unsere LANDESHÄUPTLINGE.
esmeralda
alfons, bist du 1961 geboren? hoffentlich geimpft
alfons61
@esmeralda hallo. 61 geb NEIN gestochen ja.
rubhel
Der Fisch stinkt ban Kopf
alfons61
@rubhel: Oft a aus der Gosch so wia a viele Leit
george
Schimpfen, schimpfen und „gossensprache“, mehr ist in diesem Forum kaum zu finden, außer auch noch Lügen und falsche Darstellungen.
Unterstes Niveau, es ist zum Schämen mit den meisten von euch hier. Kaum ein Kommentar, der lesbar ist und ernst genommen werden kann.