„Ausgewogener Haushalt“
Neben der Genehmigung des konsolidierten Haushaltes standen auch die Entwürfe des regionalen Stabilitätsgesetzes sowie des Haushaltsvoranschlages zur Diskussion. Alle Gesetzentwürfe wurden von der Gesetzgebungskommission schlussendlich mehrheitlich genehmigt.
„Der Ausschuss ist mit der Behandlung der Punkte gut vorangekommen und das Arbeitsklima war gut. Bei einigen Punkten herrschte jedoch keine grundsätzliche Einigkeit, weshalb es bis zur Genehmigung der Gesetzestexte einiges an Diskussion bedurfte“, fasst Renzler zusammen.
Regionalhaushalt kann als ausgewogen bezeichnet werden
Für das Haushaltsjahr 2022 werden Einnahmen in Höhe von 427.166.753,07 Euro auf Rechnung Kompetenz und in Höhe von 525.275.333,72 auf Rechnung Kassa veranschlagt sowie Ausgaben in Höhe von 427.166.753,07 Euro auf Rechnung Kompetenz und in Höhe von 525.275.333,72 auf Rechnung Kassa genehmigt.
Im Jahr 2023 werden Einnahmen in Höhe von 369.108.853,84 Euro veranschlagt und Ausgaben in Höhe von 369.108.853,84 Euro genehmigt. Für das Jahr 2024 werden dann Einnahmen in Höhe von 357.287.698,68 Euro veranschlagt und Ausgaben in Höhe von 357.287.698,68 Euro genehmigt.
„Der Haushalt der Region ist ausgewogen und die Verteilung der finanziellen Mittel erfolgt sinnvoll und nach Notwendigkeit“, unterstreicht der Abgeordnete und Kommissionsvorsitzende Helmuth Renzler.
Die Einnahmen und die Ausgaben
Sowohl in Südtirol als auch im benachbarten Trentino zeichne sich eine wirtschaftliche Erholung ab, wobei gleichzeitig in der Region weiterhin eine leichte Unsicherheit in Zusammenhang Corona-Pandemie zu spüren sei.
„Im laufenden Jahr kann auf regionaler Ebene wohl ein positiver Wirtschaftstrend verzeichnet werden. Das spiegelt sich auch in den Steuereinnahmen wider. Aber nicht nur die Einnahmen von Steuern sind zu verbuchen, sondern auch beispielsweise aus Dividenden von Gesellschaften, dem Abbau von Finanzanlagen und auf Beiträge auf Versicherungsprämien“, fasst Renzler zusammen.
Die Ausgaben des Regionalhaushaltes umfassen seit jeder verschiedene Bereiche, zu denen sowohl die Allgemein- und Verwaltungsdienste als auch beispielsweise die Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Friedensgerichten, mit dem Schutz und Aufwertung kultureller Güter, Soziale Rechte, Sozial- und Familienpolitik, Fonds und Rückstellungen gehören.
Wichtige Neuerung bei der Zusatzvorsorge
Bei den Ausgaben ist eine neue Maßnahme im Bereich der Zusatzvorsorge hervorzuheben.
Konkret geht es um einen neuen Auftrag an den Pensplan, der neben seiner Zuständigkeit im Bereich der Zusatzvorsorge nun auch die Aufgabe erhalten wird, Projekte im Bereich von zusätzlichen Welfare- Leistungen umzusetzen. Somit wird Pensplan zusätzlich zu den mit Regionalgesetz zugewiesenen Vorgaben künftig auch Projekte zum Schutz gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit, zur Finanzbildung und zur Unterstützung der Gesundheitsfonds sowie zur Einführung neuer Unterstützungsinstrumente in diesen Bereichen umsetzen.
„Dieses neue Zusatzangebot ist sehr sinnvoll, denn damit sichert man die Bürgerinnen und Bürger zusätzlich gegen mögliche Risiken in den verschiedenen Lebensphasen ab“, unterstreicht der Kommissionsvorsitzende Helmuth Renzler diese positive Neuerung.
Die von der Kommission genehmigten Texte zum Regionalhaushalt sowie zum regionalen Stabilitätsgesetz werden nun an den Regionalrat weitergeleitet, der sie in der Dezembersitzung behandeln wird.
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