Neue Wege
Mit 19. November wird eine neue Möglichkeit für den Erwerb des Zweisprachigkeitsnachweises C1 eingeführt.
Zu den bereits bestehenden Möglichkeiten kommen zwei weitere hinzu.
Und zwar können Personen mit universitärerem Studientitel in einer Sprache und dem Sprachzertifikat C1 in der anderen Sprache sowie Personen mit universitärer Studientitel in einer Sprache und einer einsprachigen Prüfung in der anderen Sprache den Zweisprachigkeitsnachweises C1 erhalten. Das teilt die Dienststelle für die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfung des Landes mit.
Aus den Ansuchen um Anerkennung, die anhand der digitalen Identität zu stellen sind, muss neben dem universitären Studientitel auch der Studienplan hochgeladen werden, aus welchem hervorgeht, dass mindestens 80 Prozent der Prüfungen in der angefragten Sprache abgelegt wurden.
Bei den Sprachzertifikaten muss es sich um standardisierte und international anerkannte Zertifikate handeln.
Die Ansuchen um Anerkennung sind online über das Portal der digitalen Identität SPID zu stellen. Dabei ist der Bereich „Anerkennung von Studientiteln“ anzuklicken und dann die erforderlichen Unterlagen in Pdf-Format hochzuladen.
Wer um Anerkennung eines einzelnen universitären Studientitels ansucht, wird über seinen persönlichen Bereich in myCivis zur einsprachigen Prüfung eingeladen.
Die bereits bestehenden Möglichkeiten, den Zweisprachigkeitsnachweis auf C1 Niveau zu erwerben sind die Zweisprachigkeitsprüfung C1, das Sprachzertifikat C1 in einer Sprache und eine einsprachige Prüfung in der anderen Sprache, ein Sprachzertifikat C1 in einer Sprache und ein 1 Sprachzertifikat C1 in der anderen Sprache, das Maturadiplom in einer Sprache und der universitärer Studientitel in der anderen Sprache sowie zwei universitäre Studientitel unterschiedlicher Stufe in den beiden Sprachen
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