Uni stellt auf virtuelle Lehre um
Die aktuellen Infektionszahlen machen einen erneuten Umstieg auf virtuelle Lehre an der Universität Innsbruck notwendig. Der Forschungs- und Lehrbetrieb bleibt jedoch im vollen Umfang aufrecht.
Um den Aufenthalt an der Universität Innsbruck für alle Universitätsangehörigen möglichst sicher zu gestalten und zugleich auch einen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie im Allgemeinen zu leisten, stellt die Universität Innsbruck ab Montag, 22. November 2021, bis einschließlich 9. Jänner 2022 auf virtuelle Lehre um, ausgenommen sind unter anderem Laborpraktika und sportpraktische Übungen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden – dort wo möglich – aus dem Homeoffice arbeiten.
Mit Teambildung und Schichtbetrieb wird der Betrieb weitestgehend aufrechterhalten. „Als Universität mit rund 35.000 Studierenden und Mitarbeitenden haben wir eine große Verantwortung und Vorbildwirkung nach innen und außen. Daher wollen wir unseren Teil dazu beitragen, der aktuellen Entwicklung dieser Pandemie entgegenzuwirken“, sagt Rektor Tilmann Märk.
DAS IST DER BRIEF DES REKTORS:
Betreff: Coronavirus: Update und Ausblick für Studierende, 18. November 2021
Liebe Studierende,
die steigenden Infektionszahlen und die damit einhergehenden behördlichen Maßnahmen zeigen, dass uns die kommenden Wochen vor große Herausforderungen stellen werden.
Wie bislang ist es dem Rektorat ein großes Anliegen, den Aufenthalt an der Universität Innsbruck für alle Universitätsangehörigen möglichst sicher zu gestalten und zugleich auch einen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie im Allgemeinen zu leisten. Gleichzeitig steht für uns außer Diskussion, dass die Universität auch weiterhin ihre Kernaufgaben in Lehre und Forschung erfüllen muss. Um diesen Spagat zwischen dem bestmöglichen Schutz der Universitätsangehörigen und der Aufrechterhaltung des Betriebs zu schaffen, sind nunmehr einige zusätzliche Maßnahmen und Regeln notwendig.
Diese nachstehenden Maßnahmen gelten ab Montag, 22. November 2021, und vorerst bis inkl. 9. Jänner 2022. Bis dorthin werden wir die weitere gesamtgesellschaftliche und universitätsspezifische Entwicklung des Infektionsgeschehens laufend beobachten und analysieren und entsprechende Maßnahmen für die Zeit danach entwickeln.
1. Lehrveranstaltungen und Prüfungen
Ab Montag, 22. November 2021, finden alle Lehrveranstaltungen und Prüfungen wieder in virtueller Form statt. Davon ausgenommen sind Laborpraktika, Sportpraktische Übungen, Lehrveranstaltungen in der Dolmetsch-Trainingsanlage und all jene Lehrveranstaltungen/Prüfungen, die aus didaktischen, technischen und organisatorischen Gründen in Präsenz stattfinden sollten. Die Beurteilung darüber, ob ein derartiger Grund vorliegt, obliegt den LehrveranstaltungsleiterInnen in Absprache mit den zuständigen StudiendekanInnen. Die Studierenden sind von den LehrveranstaltungsleiterInnen umgehend über eine allfällige Änderung des Modus zu informieren.
2. Veranstaltungen
Alle Veranstaltungen (Antrittsvorlesungen, Akademische Feiern, Gastvorträge, Glühweinstände, Tagungen etc.) sind ab dem 22. November 2021 bis 9. Jänner 2022 nicht mehr in Präsenz zulässig. Diese müssen entweder in den virtuellen Raum verlegt oder verschoben bzw. abgesagt werden. Es finden daher selbstverständlich auch keine Buffets oder sonstige Getränke- oder Essensausgaben statt.
3. Arbeitsgruppen
Es gilt weiterhin die dringende Empfehlung, universitätsinterne Arbeitstreffen (wie Arbeitsgruppen etc.) virtuell abzuhalten. Bitte machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch!
4. Maskenpflicht an der Universität Innsbruck (und Mindestabstand)
In den Gebäuden der Universität Innsbruck gilt weiterhin eine FFP-2-Maskenpflicht in allen Bereichen (Allgemeinflächen, ULB, Lerntische und auch am Sitzplatz innerhalb einer Lehrveranstaltung). LehrveranstaltungsleiterInnen können die FFP-2-Maske in der Lehrveranstaltung während des
Redebeitrags abnehmen, wenn ein ausreichender Sicherheitsabstand (mind. 1 m) gewährleistet werden kann.
Auch Studierende können unter den oben genannten Bedingungen während ihrer Redebeiträge und/oder Präsentationen die FFP-2-Maske abnehmen, sofern dies von der Lehrveranstaltungsleitung gestattet wird.
Der Mindestabstand, der an der Universität Innsbruck einzuhalten ist, beträgt aktuell und bis auf Widerruf 1 m.
5. Meldung von Infektionsfällen
Wir bitten Sie eindringlich: Erstatten Sie umgehend eine Meldung an [email protected] und [email protected] (in cc), wenn Sie selbst positiv auf das Coronavirus getestet wurden und/oder in Kontakt mit einer Person waren, die auf das Coronavirus positiv getestet wurde. Bitte bleiben Sie in diesen Fällen zuhause! Nur durch Ihre Meldung ist ein zeitgerechtes Contact Tracing innerhalb der Universität Innsbruck möglich!
6. Universitäts- und Landesbibliothek
Die Universitäts- und Landesbibliothek bleibt unter den bekannten Öffnungszeiten geöffnet. Ich darf Sie aber nochmals auf die dort ebenfalls gültige FFP-2-Maskenpflicht aufmerksam machen! Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.uibk.ac.at/ulb/
Die Lernzonen sind nach wie vor unter Einhaltung aller geltenden Covid-19 Regelungen (insb. 3-G) der Universität Innsbruck für Sie zugänglich.
Ich bedanke mich bei Ihnen allen für die gemeinsame Umsetzung dieser Maßnahmen bis 9. Jänner 2022 und hoffe, dass Sie alle gesund bleiben! Die weiteren Entwicklungen werden beobachtet und mögliche weitere Schritte zeitnah kommuniziert.
Ihr Tilmann Märk für das Rektorat
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