Kein Licht, geschlossene Türen
Künftig müssen die Betriebe ihre Beleuchtung nachts ausschalten. Geschäfte müssen zudem die Türen schließen, wenn Heizung oder Klimaanlage laufen.
von Heinrich Schwarz
Der Entwurf des Landes-Haushaltsgesetzes 2022 sieht wesentliche Neuerungen für Betriebe in Südtirol vor. Die Landesregierung greift bei den Themen Energieeinsparung und Lichtverschmutzung hart durch. Dazu sind zwei Gesetzesänderungen vorgesehen.
Die erste betrifft „die Abschaltung der Beleuchtung von Schildern, selbstleuchtenden Schildern und Schriften sowie jeder Art von dekorativer Beleuchtung, Schaufensterbeleuchtung sowie Beleuchtung von Bau- und Kunstdenkmälern während der Nachtstunden“. Die Verwendung beweglicher oder fixer Projektionsscheinwerfer (sogenannte Skybeamer) soll verboten werden.
Ausgenommen von den Einschränkungen und Verboten ist jede Art der Beleuchtung zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und der öffentlichen Dienste.
Wer die neuen Bestimmungen missachtet, riskiert eine Mahnung durch die jeweilige Gemeinde. Wird auch die Mahnung nicht beachtet, verhängt die Gemeinde eine Verwaltungsstrafe von 500 bis 1.500 Euro.
Die Landesregierung begründet ihr strenges Vorgehen so: „Ziel ist es, der Problematik der Lichtverschmutzung besser entgegenzuwirken – sowohl im Sinne des Energiesparens als auch im Sinne des Umweltschutzes.“
Die Hauptursachen für die Lichtverschmutzung seien: überdimensionierte oder überflüssige Lichtanlagen, Beleuchtungskörper, die das Licht nach oben streuen, Scheinwerfer, deren Lichtstrahlen in den Himmel leuchten, und die nächtliche Dauerbeleuchtung.
„Auch übermäßige nächtliche Licht-Werbung ist lichtverschmutzend, etwa stark beleuchtete Werbeschilder, dekorative Beleuchtung, Schaufensterbeleuchtung oder Projektionsscheinwerfer. Da in den Nachstunden wenige Personen auf den Straßen unterwegs sind, hat die Leuchtwerbung keinen signifikanten Mehrwert. Das Ausschalten in der Nacht soll den Stromverbrauch senken und die Lichtverschmutzung verringern, ohne die wirtschaftlichen Tätigkeiten zu beeinträchtigen“, erklärt die Landesregierung im Begleitbericht zum Gesetzentwurf.
Wie Landeshauptmann Arno Kompatscher auf Anfrage erläutert, betrifft das Verbot der Nachtbeleuchtung nicht nur Geschäfte, sondern alle Betriebe – also etwa auch die beleuchteten Firmenlogos in den Gewerbezonen. Auch Hotels werden ihre teils massiven Beleuchtungen zurückfahren müssen.
„Betroffen sind alle Beleuchtungen, die keinen Sicherheitsaspekt oder anderen konkreten Nutzen verfolgen“, fasst Kompatscher zusammen.
Die konkrete Regelung wird laut Gesetzentwurf mit Beschluss der Landesregierung festgelegt. „Diesen Beschlussentwurf werden wir vor dessen Verabschiedung auch mit den Interessensvertretungen wie den Umweltverbänden und der Wirtschaft diskutieren“, kündigt Arno Kompatscher an.
Die zweite geplante Gesetzesänderung sieht Energiesparmaßnahmen für Handelsbetriebe vor. Im Gesetzentwurf steht: „Zur Energieeinsparung müssen die öffentlich zugänglichen Türen von Handelsbetrieben sowohl während der Heizperiode als auch im Sommer, falls in den Räumen eine Klimaanlage in Betrieb ist, geschlossen bleiben. Davon ausgenommen ist die Zeit, welche die Kundschaft für das Betreten und Verlassen benötigt sowie die Zeit, die für Belade- und Entladevorgänge erforderlich ist.“
Ausgenommen sind Türen ohne Außenluftkontakt und Türen, an denen ein Luftschleier zur Reduzierung des Energieverlustes in Betrieb ist.
Wiederum ist vorgesehen, dass die jeweilige Gemeinde bei Nichteinhaltung der Bestimmungen eine Mahnung ausstellt und bei einem weiteren Verstoß eine Verwaltungsstrafe von 500 bis 1.500 Euro verhängt.
Die Landesregierung erklärt die Maßnahme so: „Die Heizung und Kühlung von Gebäuden verursacht einen erheblichen Teil der jährlichen CO2-Emissionen. Einige Handelsbetriebe lassen im Winter, wenn geheizt wird, oder auch im Sommer, bei laufender Klimaanlage, ihre Türen geöffnet, um Kundschaft anzuziehen. Dieses Verhalten verschwendet Energie und schürt den Unmut der Bevölkerung in einer Zeit, in der wir alle aufgerufen sind, unseren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.“
Einige Gemeinden seien bereits aktiv geworden und hätten Vorschriften zur Begrenzung dieser Art der Energieverschwendung eingeführt. „Mit dieser Maßnahme wird das Verbot, während der Heizsaison bzw. bei laufenden Klimaanlagen die Türen geöffnet zu lassen, im gesamten Land einheitlich umgesetzt“, so die Landesregierung. Auch diese Gesetzesänderung sieht vor, dass die Landesregierung die genauen Richtlinien festlegen muss.
Start für die neuen Regelungen zur Reduzierung der Lichtverschmutzung und zur Energieeinsparung wird laut Arno Kompatscher im Laufe des kommenden Jahres sein. „Das Thema Nachhaltigkeit muss sich in konkreten Maßnahmen niederschlagen. Das gilt für alle Bereiche – ökologisch, sozial, ökonomisch. Das bedeutet, Dinge nicht nur zu sagen, sondern auch zu tun“, sagt der Landeshauptmann.
Erst einmal braucht es in den kommenden Wochen die Zustimmung des Landtages, damit die beiden gesetzlichen Neuerungen überhaupt in Kraft treten können.
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