„Die Hände gebunden“
Die Verfassungsrechtler Karl Zeller und Luca Crisafulli zeigen auf, dass dem Landeshauptmann derzeit die rechtlichen Grundlagen fehlen, um strengere Regeln für Nicht-Geimpfte zu erlassen. Braucht es die Impfpflicht?
Von Matthias Kofler
Die Zahl der Neuinfektionen in Südtirol sind in den vergangenen Tagen geradezu explodiert: Allein am gestrigen Mittwoch vermeldete der Sanitätsbetrieb 255 neue Fälle. Gleichzeitig nimmt der Druck auf die Krankenhäuser stetig zu: Aktuell werden 62 Covid-Patienten stationär betreut, so viele wie seit Frühjahr nicht mehr. Landeshauptmann Arno Kompatscher will daher in Rom erwirken, dass das Land eigenständig schärfere Corona-Maßnahmen erlassen und dabei auch zwischen Geimpften und Nicht-Geimpften unterscheiden kann.
Derzeit fehlt Südtirol jedoch die rechtliche Grundlage, um von den für die weiße Zone vorgesehenen Maßnahmen abzuweichen. Darauf weist der Verfassungsrechtler Karl Zeller hin: „Eine Unterscheidung zwischen Geimpften und Nicht-Geimpften ist nur dann möglich, wenn Rom auch restriktivere Maßnahmen zulässt, wofür heute die rechtliche Basis fehlt“, erläutert der SVP-Politiker. Zeller unterstützt den Landeshauptmann daher in seinem Vorhaben, in Rom die Voraussetzung für eine Verschärfung der Regeln zu schaffen. Die rechtliche Grundlage könnte entweder in Form eines Staatsgesetzes oder in Form eines Dekretes des Ministerpräsidenten hergestellt werden, betont Zeller. Im Rechtsakt müsse festgehalten werden, „dass die Regionen und Autonomen Provinzen auch in weißen Zonen strengere Maßnahmen setzen dürfen, eventuell im Einvernehmen oder nach Anhörung des Gesundheitsministeriums“, so der langjährige Parlamentarier in Rom.
Seit Juli basiert die Einstufung der Regionen nach dem Ampelsystem nicht mehr allein auf der Sieben-Tage-Inzidenz. Die Regionen müssen gleichzeitig auch die vorgeschriebenen Schwellenwerte bei der Auslastung der Krankenhausbetten überschreiten. „Wir finden es nicht gut, dass wir warten müssen, bis der schlechtere Fall – sprich eine Einstufung als gelbe oder orange Zone – eintrifft, um strengere Maßnahmen ergreifen zu können“, bedauerte Kompatscher am Dienstag auf der Pressekonferenz im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung.
Der Bozner Anwalt und Verfassungsrechtler Luca Crisafulli rät dem Regierungschef aber von einem Alleingang in Form eines „Südtiroler Sonderwegs 2.0“ dezidiert ab. Crisafulli schickt voraus, dass er die Impfung als Königsweg erachte, um aus der Pandemie wieder herauszukommen. Er sei selbst geimpft und rate jedem dazu, sich impfen zu lassen. Für einen Lockdown nur für Ungeimpfte, wie ihn Österreich in Form der 2G-Regeln vorsehe, fehlte derzeit aber eine solide rechtliche Basis. Das ehemalige Mitglied der Sechserkommission nennt hierfür zwei Beispiele: Zum einen habe der Verfassungsgerichtshof im Februar das Corona-Gesetz des Aostatals für verfassungswidrig erklärt. Im Urteil sei festgehalten worden, dass keine Region oder Autonome Provinz eigenständige Regelungen im Kampf gegen das Coronavirus erlassen dürfe, da die Kompetenz für die Pandemiebekämpfung ausschließlich beim Staat liege. Zum anderen müsse eine gesonderte Regelung für Nicht-Geimpfte im Einklang mit Artikel 32 der Verfassung stehen, der die Impfpflicht regle.
„Die Impfpflicht besagt nicht, dass der Staat alle Ungeimpfte zu Hause aufsuchen kann, um ihnen die Impfnadel in den Arm zu stechen. Vielmehr legt die Impfpflicht fest, dass der Staat den Nicht-Geimpften das Leben so weit wie möglich erschweren kann, um sie so zu einer Impfung zu bewegen“, erläutert der Bozner Rechtsanwalt. Dies könnte beispielsweise mit einer 2G-Regelung am Arbeitsplatz erfolgen. Derzeit gebe es aber kein Staatsgesetz, das dem Land eine solche Differenzierung ermögliche. Verschärfungen könnten derzeit einzig unter der Voraussetzung erfolgen, dass sie für alle BürgerInnen gelten. Aus diesem Grund ruft Crisafulli die Landesregierung auf, sich in Rom für eine Impfpflicht starkzumachen. Der Unterstaatssekretär im Gesundheitsministerium, Carlo Costa, erklärte eine solche Impfpflicht für bestimmte Bevölkerungsgruppen, etwa für die über 50-Jährigen und die ArbeitnehmerInnen mit ständigem Kundenkontakt, jüngst für denkbar.
Die Impfung sei ein „Akt der Solidarität“, sagt Crisafulli. Neben einer rechtlichen gebe es nämlich auch eine moralische Verpflichtung: Wer sich nicht impfen lassen wolle, trage mit seiner individuellen Entscheidung die Verantwortung dafür, wenn beispielsweise die SchülerInnen wieder in den Fernunterricht zurückkehren müssten, warnt das ehemalige Mitglied der Sechserkommission. Vor diesem Hintergrund habe er als Anwalt auch alle Anfragen von Klienten abgewiesen, die gegen den Green Pass oder gegen die Test-Pflicht klagen wollten. „Die 3G-Regelung steht auf einer soliden rechtlichen Basis. Bislang wurden alle Rekurse abgewiesen, sei es auf Landes-, auf Staats- und auch auf europäischer Ebene“, betont der Bozner Jurist.
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